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Fischteichweg 7
26603 Aurich
Kontakt & Website
Telefon: (04941) 16-3672
E-Mail: aurich@landkreis-aurich.de
Website: www.landkreis-aurich.de
Öffnungszeiten
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
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13:30 Uhr - 15:00 Uhr
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geschlossen
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Informationen
Ein Besuch bei der Zulassungsstelle in Aurich muss nicht stressig sein! Mit diesen Tipps können Sie Ihren Termin optimal nutzen und mögliche Wartezeiten minimieren:
➡️ Vereinbaren Sie Ihren Termin online hier
Überprüfen Sie im Voraus die erforderlichen Unterlagen
Informieren Sie sich im Vorfeld genau, welche Unterlagen und Formulare Sie für Ihr Anliegen benötigen. Überprüfen Sie sorgfältig, ob Sie alles vollständig und korrekt vorbereitet haben. Das erspart Ihnen unnötige Rückfragen und Verzögerungen vor Ort.
Planen Sie genug Zeit ein
Planen Sie genügend Zeit ein, um eventuelle Wartezeiten gelassen zu meistern, ohne in Stress zu geraten. Sorgen Sie dafür, dass ihr Smartphone geladen ist, oder nehmen Sie sich ein Buch mit, denn Wartezeiten lassen sich eventuell nicht vermeiden.
Nutzen Sie die Wartezeit für nützliche Erledigungen
Sehen Sie die Wartezeit als Gelegenheit, um andere Erledigungen zu erledigen. Bringen Sie Ihren Laptop mit und erledigen Sie Arbeit, beantworten Sie E-Mails oder erledigen Sie andere Aufgaben, die Sie schon länger vor sich herschieben. So können Sie die Zeit effektiv nutzen und haben das Gefühl, produktiv zu sein.
Bleiben Sie freundlich und höflich
Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle arbeiten unter hohem Arbeitsaufkommen und Zeitdruck. Bleiben Sie daher stets höflich und freundlich, auch wenn es zu Verzögerungen oder Schwierigkeiten kommt. Eine positive Kommunikation kann helfen, Missverständnisse zu klären und den Ablauf zu erleichtern.
Nutzen Sie alternative Optionen
Überlegen Sie, ob es alternative Optionen gibt, um Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle zu optimieren. Zum Beispiel könnten Sie einen Online-Dienstleister nutzen, der für Sie die Anmeldung oder Abmeldung Ihres Fahrzeugs erledigt.
In Aurich müssen Sie für Kfz-Anmeldungen, -Abmeldungen und -Ummeldungen eine Zulassungsstelle aufsuchen. Dort können Sie auch Änderungen an den Fahrzeugpapieren vornehmen und Sonderkennzeichen beantragen.
Die Zulassungsstelle informiert auf ihrer Webseite über die notwendigen Unterlagen für verschiedene Vorgänge. Es ist empfehlenswert, sich vorab darüber zu informieren und die erforderlichen Dokumente mitzubringen, um Zeit zu sparen.
Anmeldung & Ummeldung
- Zulassung eines Neufahrzeugs: Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs muss dieses bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Dafür sind die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie eine gültige Haftpflichtversicherung vorzulegen.
- Umschreibung (Ummeldung): Wenn Sie umziehen oder den Halter des Fahrzeugs wechseln, müssen Sie das Fahrzeug ummelden. Hierfür sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie eine gültige Haftpflichtversicherung erforderlich.
- Wiederzulassung: Möchten Sie ein Fahrzeug wieder zulassen, das zuvor abgemeldet wurde, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie eine gültige Haftpflichtversicherung vorlegen.
Außerbetriebsetzung
- Abmeldung: Wenn Sie ein Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorlegen. Nach der Abmeldung ist das Fahrzeug nicht mehr versichert und darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.
- Stilllegung: Wenn Sie ein Fahrzeug länger als sieben Jahre abmelden möchten, müssen Sie eine Stilllegung beantragen. Auch hierfür sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.
Änderung der Zulassungspapiere
- Adressänderung: Wenn Sie innerhalb von Aurich umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eintragen lassen.
- Namensänderung: Bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat) müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) aktualisieren lassen.
- Technische Änderungen: Wenn Sie technische Änderungen am Fahrzeug vornehmen lassen, müssen diese von der Zulassungsstelle genehmigt und in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Sonderkennzeichen
- Saisonkennzeichen: Ein Saisonkennzeichen erlaubt Ihnen, Ihr Fahrzeug für einen begrenzten Zeitraum zu nutzen, beispielsweise nur im Sommer. Der Zeitraum muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate betragen.
- Historisches Kennzeichen: Für Oldtimer-Fahrzeuge gibt es die Möglichkeit einer speziellen Zulassung, die zu einer Senkung der Steuern und Versicherungsbeiträge führt. Das Fahrzeug muss dabei mindestens 30 Jahre alt sein (seit der Erstzulassung).
- Elektrokennzeichen: Elektrofahrzeuge profitieren von einer steuerlichen Vergünstigung durch das E-Kennzeichen.
- Kurzzeitkennzeichen: Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie Ihr Fahrzeug für einen kurzen Zeitraum zulassen, beispielsweise wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug überführen möchten.
- Rote Kennzeichen: Rote Kennzeichen sind nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Es gibt rote Kennzeichen für Autohändler (zur Durchführung von Probefahrten) und spezielle Kennzeichen für Oldtimer-Fahrzeuge. Das rote Kennzeichen für Oldtimer darf allerdings nur zu bestimmten Zwecken genutzt werden.
Ersatz von Dokumenten und Kennzeichen
Es kann sehr ärgerlich sein, wenn man feststellt, dass man seine Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen verloren oder gestohlen hat. Um potenziellen Missbrauch zu vermeiden, ist es jedoch wichtig, schnell zu handeln. Hier sind die notwendigen Schritte, die Sie unternehmen sollten:
- Melden Sie den Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugdokumente wie der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie der Kennzeichen sofort bei der Zulassungsstelle.
- Erstatten Sie bei der Polizei Anzeige, um den Verlust oder Diebstahl offiziell zu dokumentieren und damit potenziellen Missbrauch zu verhindern.
- Die Zulassungsstelle wird die gestohlenen oder verlorenen Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen sperren und gegebenenfalls Ersatzdokumente oder -kennzeichen ausstellen.
- Beachten Sie, dass bei der Ausstellung von Ersatzdokumenten oder -kennzeichen Gebühren anfallen können, die je nach örtlichen Vorschriften und Gebührenordnungen variieren können.
- Zusammenarbeit mit der Polizei und der Zulassungsstelle ist entscheidend, um das Fahrzeug und die Fahrzeugdokumente sicherzustellen.
Um den Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen zu vermeiden, sollten Sie diese immer an einem sicheren Ort aufbewahren. Sollte Ihnen dennoch ein solcher Verlust widerfahren, sollten Sie schnell handeln und die oben genannten Schritte unternehmen.
Umweltplaketten / Feinstaubplaketten
Feinstaubplaketten sind Etiketten, die an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs befestigt werden, um den Emissionsstandard des Fahrzeugs anzuzeigen. Sie werden in Deutschland in Umweltzonen eingesetzt, um den Zugang von Fahrzeugen mit höheren Emissionen zu regulieren und die Luftqualität zu verbessern. Es gibt verschiedene Arten von Feinstaubplaketten in unterschiedlichen Farben und Formen, um den Emissionsgrad zu kennzeichnen. Insgesamt gibt es vier verschiedene Plakettenfarben: grün, gelb, rot und blau. Die Zulassungsstelle in Aurich bietet die Möglichkeit, gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere für 5€ die passende Plakette zu erwerben.
Fahrzeuge, die die strengsten Emissionsstandards erfüllen, erhalten grüne Aufkleber, die das Fahrzeug als umweltfreundlich kennzeichnen. Mit einer grünen Plakette können Fahrzeuge uneingeschränkt in allen Umweltzonen fahren. Gelbe Aufkleber werden für Fahrzeuge vergeben, die den Euro-4-Standard erfüllen, jedoch nicht den Euro-5-Standard erreichen. In einigen Umweltzonen dürfen diese Fahrzeuge eingeschränkt fahren.
Fahrzeuge, die den Euro-2-Standard oder niedriger erfüllen, erhalten rote Aufkleber und gehören somit zu den am stärksten emittierenden Fahrzeugen. In den meisten Umweltzonen haben diese Fahrzeuge keine Zufahrtserlaubnis und dürfen sie nur in Ausnahmefällen befahren. Blaue Aufkleber werden für Fahrzeuge vergeben, die bestimmte Emissionsstandards erfüllen, die jedoch nicht den Euro-4-Standard erreichen. Diese Aufkleber sind nur für spezielle Fahrzeuge wie Oldtimer oder historische Fahrzeuge erhältlich, die nicht den aktuellen Emissionsstandards entsprechen.
Die Verwendung von Feinstaubplaketten ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, um Strafen zu vermeiden. Um Bußgelder und Punkte in Flensburg zu vermeiden, müssen die Aufkleber ordnungsgemäß an der Windschutzscheibe oder am Nummernschild angebracht werden. Daher ist es wichtig, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren und die richtige Plakette zu beantragen und anzubringen.
Unsere Online-Reservierung macht es Ihnen leicht, ein Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle Aurich zu reservieren. Wählen Sie einfach Ihr gewünschtes Ortskürzel, den Fahrzeugtyp und den Kennzeichentyp aus und geben Sie Ihre gewünschte Kombination ein. Wir zeigen Ihnen dann sofort verfügbare Optionen an. Sie können die Bestellung einfach abschließen und wir kümmern uns um den Rest. Wir prägen Ihre Kennzeichen und liefern sie zu Ihnen nach Hause.
➡️ Jetzt Wunschkennzeichen reservieren
So finden Sie Ihre Wunschkombination
- Seien Sie kreativ und probieren Sie verschiedene Kombinationen aus. Drehen Sie Buchstaben und Zahlen herum, um möglicherweise neue Optionen zu finden.
- Verwenden Sie das Fragezeichen als Platzhalter, um mehrere Kombinationen gleichzeitig abzufragen.
- Nutzen Sie unsere Suchoptionen, um gezielt nach passenden Kombinationen zu suchen. Wir bieten unter anderem eine Geburtstags- und Lieblingszahlsuche an.
Damit Ihr Besuch bei der Zulassungsstelle Aurich reibungslos verläuft, finden Sie hier eine detaillierte Übersicht über alle benötigten Dokumente und Unterlagen für verschiedene Anliegen.
Umschreibung bei Eigentümerwechsel
Falls das Fahrzeug aktuell zugelassen ist
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- Bei Kennzeichenänderung: alte Kennzeichenschilder zur Entwertung
Für vorher abgemeldete Fahrzeuge
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- Abmeldebescheinigung oder entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
Umschreibung ohne Eigentümerwechsel
Falls das Fahrzeug aktuell zugelassen ist
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- eVB-Nummer
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- SEPA-Lastschriftmandat
- Bei Kennzeichenänderung: alte Kennzeichenschilder zur Entwertung
Für vorher abgemeldete Fahrzeuge
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Abmeldebescheinigung oder entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
- eVB-Nummer
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- SEPA-Lastschriftmandat
Reserviertes Wunschkennzeichen
Sollten Sie ein Kennzeichen online reserviert haben, benötigen Sie:
- Reservierungspin oder Bestätigung
- Neu geprägte Kennzeichenschilder
Neufahrzeug-Zulassung
- Offizielles Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- CoC-Dokument oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Außerbetriebsetzung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Alte Kennzeichenschilder zur Entwertung
Für Firmen und Sonderfälle
- Je nach Art des Unternehmens: Gewerbeanmeldung (GbR), Handelsregisterauszug (GmbH), Kammerbescheinigung oder Vereinsregisterauszug (Verein)
- Ausweisdokument des Vertretungsberechtigten
Bei Vertretung
- Schriftliche Vollmacht
- Zustimmung zur Steuerrückstandsüberprüfung
- Ausweisdokumente von Bevollmächtigtem und Vollmachtgeber
Minderjährige Fahrzeughalter
- Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten
- Unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
In Deutschland ist es seit einigen Jahren möglich, Fahrzeuge online zu zulassen. Die sogenannte i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) wurde vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr entwickelt, um den Prozess der Fahrzeugzulassung zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Vorteile
Ein großer Vorteil der Online-Zulassung ist, dass man nicht mehr persönlich bei der Zulassungsstelle vorsprechen muss. Das spart Zeit und Nerven. Auch sind die Öffnungszeiten der Zulassungsstellen nicht mehr relevant, da man den Vorgang jederzeit online erledigen kann. Zudem kann man die benötigten Unterlagen digital hochladen und muss keine Papierdokumente mehr vorlegen.
Ablauf
Um ein Fahrzeug online zuzulassen, benötigt man einen gültigen Personalausweis mit Onlinefunktion und die "AusweisApp2". Zudem sollte man über eine gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) verfügen sowie eine IBAN für die Kfz-Steuer angeben können.
Nach der Identifizierung mit dem Personalausweis kann man die benötigten Daten wie Fahrzeugtyp, Wunschkennzeichen, Versicherungsdaten usw. online eingeben. Die benötigten Dokumente wie Fahrzeugbrief und -schein müssen ebenfalls online hochgeladen werden. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten und Dokumente wird das Kennzeichen per Post zugeschickt.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Online-Zulassung nicht für alle Fahrzeuge möglich ist. Nur Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden, können online zugelassen werden. Zudem ist die Online-Zulassung für bestimmte Vorgänge wie beispielsweise Abmeldungen oder Halterwechsel nicht möglich und muss weiterhin persönlich bei der Zulassungsstelle erledigt werden.
Die Kfz-Steuer ist in Deutschland eine obligatorische Abgabe, die Fahrzeughalter für die Nutzung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr entrichten müssen. Die Höhe der Steuer wird anhand verschiedener Kriterien wie Hubraum, CO2-Ausstoß, Fahrzeugtyp und Zulassungsdatum berechnet. Sie dient sowohl der Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten als auch der steuerlichen Lenkung des Verkehrsverhaltens. Fahrzeuge mit höheren Emissionen oder ältere Dieselfahrzeuge unterliegen in der Regel einer höheren Steuerbelastung, während umweltfreundlichere Fahrzeuge oder Elektroautos von Steuervergünstigungen profitieren können.
Mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums können Sie Ihre Kfz-Steuer ganz einfach berechnen:
- Bedürfnisse definieren: Klären Sie im Vorfeld Ihre Anforderungen an das Fahrzeug, wie etwa Größe, Kraftstoffeffizienz, Ausstattung und Budget.
- Preisvergleich durchführen: Vergleichen Sie Preise für das gewünschte Modell bei verschiedenen Händlern und auf verschiedenen Plattformen, um das beste Angebot zu finden.
- Finanzierungsmöglichkeiten prüfen: Überlegen Sie, welche Finanzierungsoptionen am besten zu Ihnen passen, ob Kredit, Leasing oder Barzahlung, und planen Sie entsprechend.
- Probefahrt intensiv nutzen: Nutzen Sie die Probefahrt, um das Fahrzeug auf Herz und Nieren zu testen und mögliche Mängel zu identifizieren.
- Fahrzeughistorie prüfen: Überprüfen Sie die Fahrzeughistorie mittels Fahrzeugberichten oder VIN-Checks, um potenzielle Schäden oder Unfälle zu erkennen.
- Verhandlungsgeschick einsetzen: Verhandeln Sie aktiv und geschickt, um den besten Preis und zusätzliche Vergünstigungen wie kostenlose Wartung oder Zubehör zu erhalten.
- Vertrag sorgfältig prüfen: Lesen Sie den Vertrag genau durch und klären Sie alle Vereinbarungen schriftlich, bevor Sie unterschreiben.
- Expertenmeinung einholen: Holen Sie die Meinung eines unabhängigen Experten, wie eines Mechanikers oder Gutachters, ein, um mögliche Risiken zu minimieren.