Adresse
Herrenstraße 18
94469 Deggendorf
Kontakt & Website
Telefon: (0991) 3100-0
E-Mail: zulassungsstelle@lra-deg.bayern.de
Website: www.landkreis-deggendorf.de
Öffnungszeiten
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:30 Uhr
12:30 Uhr - 15:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:30 Uhr
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06:30 Uhr - 11:30 Uhr
06:30 Uhr - 16:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
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E-Mail: zulassungsstelle@lra-deg.bayern.de
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Informationen
Ein Besuch bei der Zulassungsstelle in Deggendorf muss nicht stressig sein! Mit diesen Tipps können Sie Ihren Termin optimal nutzen und mögliche Wartezeiten minimieren:
➡️ Vereinbaren Sie Ihren Termin online hier
Überprüfen Sie im Voraus die erforderlichen Unterlagen
Informieren Sie sich im Vorfeld genau, welche Unterlagen und Formulare Sie für Ihr Anliegen benötigen. Überprüfen Sie sorgfältig, ob Sie alles vollständig und korrekt vorbereitet haben. Das erspart Ihnen unnötige Rückfragen und Verzögerungen vor Ort.
Planen Sie genug Zeit ein
Planen Sie genügend Zeit ein, um eventuelle Wartezeiten gelassen zu meistern, ohne in Stress zu geraten. Sorgen Sie dafür, dass ihr Smartphone geladen ist, oder nehmen Sie sich ein Buch mit, denn Wartezeiten lassen sich eventuell nicht vermeiden.
Nutzen Sie die Wartezeit für nützliche Erledigungen
Sehen Sie die Wartezeit als Gelegenheit, um andere Erledigungen zu erledigen. Bringen Sie Ihren Laptop mit und erledigen Sie Arbeit, beantworten Sie E-Mails oder erledigen Sie andere Aufgaben, die Sie schon länger vor sich herschieben. So können Sie die Zeit effektiv nutzen und haben das Gefühl, produktiv zu sein.
Bleiben Sie freundlich und höflich
Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle arbeiten unter hohem Arbeitsaufkommen und Zeitdruck. Bleiben Sie daher stets höflich und freundlich, auch wenn es zu Verzögerungen oder Schwierigkeiten kommt. Eine positive Kommunikation kann helfen, Missverständnisse zu klären und den Ablauf zu erleichtern.
Nutzen Sie alternative Optionen
Überlegen Sie, ob es alternative Optionen gibt, um Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle zu optimieren. Zum Beispiel könnten Sie einen Online-Dienstleister nutzen, der für Sie die Anmeldung oder Abmeldung Ihres Fahrzeugs erledigt.
Fahrzeuganmeldung
- Zulassung eines Neufahrzeugs: Wenn Sie ein brandneues Fahrzeug auf den Straßenverkehr bringen möchten, müssen Sie es bei der Zulassungsstelle Deggendorf als Erstzulassung anmelden. Sie benötigen lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil II und die CoC-Papiere, sowie einen gültigen Nachweis einer Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer).
- Wiederzulassung: Bei einer Wiederinbetriebnahme eines abgemeldeten Fahrzeugs benötigen Sie beide Zulassungsbescheinigungen (Teil I und Teil II), sowie einen gültigen Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
- Für die Zulassung importierter Fahrzeuge gibt es besondere Regeln. Sie benötigen keine Zulassungsbescheinigung, können diese aber unter Vorlage der CoC-Papiere bei der Zulassungsstelle Deggendorf beantragen.
Adressänderung und Halterwechsel
Es gibt bestimmte Umstände, unter denen das Ummelden eines Fahrzeugs notwendig ist: Zum einen, wenn ein Halterwechsel stattfinden soll (Umschreibung mit Halterwechsel), und zum anderen, wenn der Halter in einen neuen Zulassungsbezirk zieht.
Anträge auf Änderungen
- Anschriftsänderung: Wenn Sie innerhalb desselben Zulassungsbezirks umziehen, müssen Sie lediglich die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern lassen. Eine Umschreibung ist nicht erforderlich.
- Namensänderung des Halters: Wenn sich der Name des Fahrzeughalters ändert, müssen Sie dies in den Fahrzeugdokumenten (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) vermerken lassen, z.B. im Falle einer Heirat.
- Änderung des Saisonzeitraums: Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr zugelassen haben, können Sie diesen Zeitraum bei Bedarf ändern.
- Technische Änderungen am Fahrzeug: Wenn Sie Änderungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen möchten, die die technischen Eigenschaften betreffen, müssen Sie eine Abnahme durch den TÜV oder eine vergleichbare Organisation vornehmen lassen.
Besondere Zulassungen
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von speziellen Zulassungen, die Fahrzeugen zugeteilt werden können, um ihre Nutzungszwecke oder Besonderheiten zu kennzeichnen. Die Beantragung solcher Zulassungen in Deggendorf erfordert bestimmte Voraussetzungen und Nachweise. Im Folgenden werden einige der gängigsten speziellen Zulassungen und ihre Anwendungsfälle erläutert:
- Historisches Kennzeichen: Die H-Zulassung wird für historische Fahrzeuge vergeben, die mindestens 30 Jahre alt sind und weitgehend im Originalzustand erhalten wurden. Fahrzeuge mit H-Zulassung dürfen nur eingeschränkt gefahren werden, dürfen aber von bestimmten Einschränkungen wie Fahrverboten in Umweltzonen befreit sein.
- Rote Kennzeichen: Rote Kennzeichen werden von Autohäusern, Werkstätten und anderen gewerblichen Unternehmen genutzt, um Fahrzeuge während Testfahrten, Überführungen oder Reparaturen zu bewegen. Diese Kennzeichen sind zeitlich begrenzt und gelten nur für bestimmte Zwecke.
- Elektrokennzeichen: Elektrokennzeichen werden für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben wie Elektro-, Wasserstoff- oder Hybridantrieb vergeben. Diese Fahrzeuge sind von einigen Verkehrsbeschränkungen befreit und können in einigen Städten kostenlos parken.
- Kurzzeitkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen sind temporäre Kennzeichen, die für den einmaligen Gebrauch ausgegeben werden. Sie werden für Probefahrten, Überführungen oder für Fahrzeuge genutzt, die vorübergehend nicht zugelassen sind.
- Ausfuhrzulassung: Eine Ausfuhrzulassung wird für Fahrzeuge vergeben, die ins Ausland verkauft werden sollen. Mit dieser Zulassung können Fahrzeuge für den Transport auf eigener Achse zugelassen werden.
Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugunterlagen und Nummernschildern?
Fahrzeugunterlagen und Nummernschilder sind unverzichtbare Dokumente für den Betrieb eines Fahrzeugs. Aber was ist zu tun, wenn sie verloren gehen oder gestohlen werden? In solchen Fällen ist es wichtig, schnell zu handeln, um Betrug oder Missbrauch zu vermeiden.
Der erste Schritt besteht darin, den Verlust oder Diebstahl bei der örtlichen Zulassungsstelle zu melden. Hier müssen die betroffenen Fahrzeugunterlagen wie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Nummernschilder angegeben werden. Die Zulassungsstelle kann dann die gestohlenen oder verlorenen Dokumente sperren und gegebenenfalls Ersatzdokumente oder -nummernschilder ausstellen. Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Ausstellung von Ersatzdokumenten oder -nummernschildern Gebühren anfallen können.
Zusätzlich zur Meldung bei der Zulassungsstelle sollten die Fahrzeughalter auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Auf diese Weise wird der Verlust oder Diebstahl offiziell dokumentiert und potenzieller Missbrauch verhindert. Eine gute Zusammenarbeit mit der Polizei und der Zulassungsstelle ist entscheidend, um alle notwendigen Schritte zum Schutz des Fahrzeugs und der Fahrzeugdokumente zu unternehmen.
Im Falle eines Diebstahls von Nummernschildern werden diese zur Fahndung ausgeschrieben. Die Zulassungsstelle sperrt die Nummernschildkombination dann für einen Zeitraum von 10 Jahren.
Umweltzonen und ihre Kennzeichnung
Die Emissionsbelastung durch den Straßenverkehr ist ein großes Problem für die Luftqualität in vielen deutschen Städten. Um dem entgegenzuwirken, wurden Umweltzonen eingerichtet, die nur von Fahrzeugen mit niedriger Emissionsbelastung befahren werden dürfen. Die Zulassung wird durch Feinstaubplaketten geregelt, die je nach Emissionsgrad in verschiedenen Farben ausgegeben werden. Grün steht dabei für Fahrzeuge mit geringer Belastung, während rot für hohe Belastung steht.
Die Einführung der Feinstaubplaketten hat dazu beigetragen, die Luftqualität in vielen Städten zu verbessern und die Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung zu reduzieren. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die bezweifeln, dass die Umweltzonen allein ausreichend sind, um das Problem zu lösen. Eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen wie der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs könnte hierbei sinnvoller sein.
Unabhängig von der Kritik sind Feinstaubplaketten jedoch ein wichtiger Bestandteil der Umweltregulierung in Deutschland. Es ist daher wichtig, die geltenden Vorschriften zu beachten und die Plaketten ordnungsgemäß anzubringen, um Strafen zu vermeiden und einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität zu leisten.
Unsere Online-Reservierung macht es Ihnen leicht, ein Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle Deggendorf zu reservieren. Wählen Sie einfach Ihr gewünschtes Ortskürzel, den Fahrzeugtyp und den Kennzeichentyp aus und geben Sie Ihre gewünschte Kombination ein. Wir zeigen Ihnen dann sofort verfügbare Optionen an. Sie können die Bestellung einfach abschließen und wir kümmern uns um den Rest. Wir prägen Ihre Kennzeichen und liefern sie zu Ihnen nach Hause.
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So finden Sie Ihre Wunschkombination
- Seien Sie kreativ und probieren Sie verschiedene Kombinationen aus. Drehen Sie Buchstaben und Zahlen herum, um möglicherweise neue Optionen zu finden.
- Verwenden Sie das Fragezeichen als Platzhalter, um mehrere Kombinationen gleichzeitig abzufragen.
- Nutzen Sie unsere Suchoptionen, um gezielt nach passenden Kombinationen zu suchen. Wir bieten unter anderem eine Geburtstags- und Lieblingszahlsuche an.
Um sicherzustellen, dass Ihre Kfz-Prozesse reibungslos ablaufen, haben wir eine Checkliste für Sie vorbereitet. Die Mitnahme der aufgeführten Dokumente ist entscheidend, um unnötige Verzögerungen oder wiederholte Besuche zu vermeiden.
Für Kfz-Zulassungen
Allgemeine Dokumente für alle Vorgänge:
- Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Neufahrzeuge:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
- CoC-Dokument (EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
Umschreibung mit Halterwechsel (zugelassenes Fahrzeug):
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und Teil II (ZB II)
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- Eventuell alte Kennzeichenschilder
Umschreibung mit Halterwechsel (außerbetriebgesetztes Fahrzeug):
- ZB II
- Abmeldebestätigung oder entwertete ZB I
Umschreibung ohne Halterwechsel:
- ZB I und ZB II
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- Aktuelle Kennzeichenschilder
Kfz-Abmeldung
- ZB I und ZB II
- Aktuelle Kennzeichenschilder
Spezielle Situationen
Firmen & juristische Personen:
- Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- Lichtbildausweis eines Vertreters
Freiberufler:
- Kammerausweis (z. B. von der Ärztekammer)
Vereine:
- Vereinsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertreters
Minderjährige Fahrzeughalter:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweise
Wenn Sie sich vertreten lassen:
- Vollmacht und Einverständniserklärung zur Steuerrückstandsüberprüfung
- Lichtbildausweis des Beauftragten
Die Fahrzeugzulassung in Deutschland ist nun, dank des i-Kfz-Projekts des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), digital durchführbar. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung ermöglicht es Bürgern, Zulassungen und Änderungen an Fahrzeugen online durchzuführen, ohne den mühsamen Gang zur Zulassungsstelle machen zu müssen.
Vorteile der digitalen Zulassung
Dank i-Kfz können Fahrzeughalter jetzt schnell und einfach Zulassungen und Änderungen an ihren Fahrzeugen vornehmen, ohne Wartezeiten oder Terminvereinbarungen bei der Zulassungsstelle. Durch die Online-Abwicklung sparen sie Zeit und Aufwand und können ihre Angelegenheiten bequem von zu Hause aus erledigen. Auch die Zulassungsbehörden profitieren von der Digitalisierung, da sie entlastet werden und effizienter arbeiten können.
So funktioniert i-Kfz
Für die Nutzung von i-Kfz benötigt der Fahrzeughalter einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion und eine Kartenlesegerät oder die "AusweisApp2" auf einem Smartphone. Nach erfolgreicher Identifizierung können Zulassungen und Änderungen an Fahrzeugen durchgeführt werden, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Dabei sind die üblichen Daten für eine Kfz-Zulassung erforderlich, wie eine gültige eVB für den Versicherungsnachweis, eine IBAN für die Abbuchung per Lastschrift der Kfz-Steuer und eine Wunschkennzeichen-Kombination, falls gewünscht.
Stufen der Digitalisierung
Das Projekt i-Kfz wurde in mehreren Stufen realisiert. Seit 2015 können Privatpersonen Fahrzeuge außer Betrieb setzen. Mit Stufe 2 im Jahr 2017 kam die Wiederzulassung außerbetriebgesetzter Fahrzeuge hinzu. Seit 2019 können Erstzulassungen, uneingeschränkte Wiederzulassungen, Umschreibungen und Adressänderungen digital durchgeführt werden. Die letzte Ausbaustufe ermöglicht es nun auch juristischen Personen, den Service zu nutzen und bietet eine Großkundenschnittstelle an.
Mit i-Kfz wird die Fahrzeugzulassung in Deutschland digital und einfach. Nutzen Sie diesen Service, um Zeit und Aufwand zu sparen und Ihre Angelegenheiten bequem von zu Hause aus zu erledigen.
Die Kfz-Steuer ist in Deutschland eine jährliche Pflichtabgabe für Fahrzeughalter, die für die Nutzung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr erhoben wird. Die Höhe der Steuer wird anhand von verschiedenen Kriterien wie Hubraum, CO2-Ausstoß, Fahrzeugtyp und Zeitpunkt der Erstzulassung berechnet. Die Kfz-Steuer dient sowohl als Einnahmequelle für den Staat als auch als Instrument zur Lenkung des Verkehrsverhaltens. Fahrzeuge mit höheren Emissionen oder älteren Dieselmotoren werden dabei höher besteuert, während umweltfreundlichere Fahrzeuge oder Elektroautos von Steuervergünstigungen profitieren können.
Benutzen Sie den Rechner des Bundesfinanzministeriums, um Ihre Kfz-Steuer zu berechnen.
- Festlegen von Prioritäten: Überlegen Sie genau, welche Funktionen und Ausstattungen Ihnen am wichtigsten sind, um Ihre Suche zu präzisieren.
- Preisvergleich: Vergleichen Sie die Preise von verschiedenen Händlern und Verkäufern, um das beste Angebot für Ihr Budget zu finden.
- Fahrzeughistorie prüfen: Überprüfen Sie die Fahrzeughistorie, um sicherzustellen, dass das Auto keine versteckten Mängel oder Unfälle hat.
- Probefahrt: Vereinbaren Sie unbedingt eine Probefahrt, um das Auto auf Herz und Nieren zu testen und mögliche Probleme zu erkennen.
- Unabhängige Überprüfung: Lassen Sie das Fahrzeug von einem unabhängigen Mechaniker überprüfen, um versteckte Mängel aufzudecken.
- Finanzierungsoptionen prüfen: Beachten Sie die Finanzierungsoptionen und vergleichen Sie die Zinsen und Bedingungen von verschiedenen Kreditgebern.
- Kaufvertrag überprüfen: Lesen Sie den Kaufvertrag sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten sind.
- Versicherung prüfen: Prüfen Sie alle relevanten Versicherungsoptionen und schließen Sie eine geeignete Versicherung für das Fahrzeug ab.
Mit diesen Tipps sind Sie bestens gerüstet, um einen cleveren Autokauf abzuschließen.