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Claußstr. 3
07607 Eisenberg
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Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:30 Uhr
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07:00 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 16:30 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Informationen
Die Zulassungsstelle in Eisenberg (Thüringen) kann manchmal zeitaufwendig sein, aber mit ein paar Tipps können Sie Zeit sparen und den Behördengang effizienter gestalten.
➡️ Hier können Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle Eisenberg (Thüringen) reservieren
- Nutzen Sie das Online-Terminportal der Zulassungsstelle Eisenberg (Thüringen), um sich einen Termin zu reservieren. Dadurch vermeiden Sie lange Wartezeiten vor Ort und können Ihr Anliegen schneller erledigen.
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die erforderlichen Dokumente und bereiten Sie diese zuhause vor, um Zeit zu sparen. Überprüfen Sie auch, ob Sie zusätzliche Unterlagen oder Formulare benötigen und bringen Sie diese mit.
- Planen Sie genügend Zeit für den Termin ein, auch wenn Sie einen Termin reserviert haben. Es kann immer noch zu Wartezeiten kommen, also stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend Zeit eingeplant haben.
- Seien Sie höflich und geduldig mit dem Personal der Zulassungsstelle. Sie arbeiten unter Umständen mit vielen Kunden und können gestresst sein. Freundlichkeit und Geduld können dazu beitragen, dass Ihr Anliegen schneller bearbeitet wird.
- Überlegen Sie, ob ein Zulassungsdienst für Sie sinnvoll ist, wenn Sie wenig Zeit haben. Ein Zulassungsdienst kann den Vorgang für Sie übernehmen und Sie können Ihre Dokumente später abholen. Informieren Sie sich über die Kosten und Dienstleistungen der Zulassungsdienste in Ihrer Umgebung.
Hinweis: Die Verfügbarkeit von Online-Terminen, erforderlichen Dokumenten und Gebühren können je nach Anliegen stark variieren. Es ist ratsam, sich im Voraus auf unserer Website darüber zu informieren, was Sie mitbringen sollten.
Fahrzeuganmeldung
- Zulassung eines Neufahrzeugs: Wenn Sie ein brandneues Fahrzeug auf den Straßenverkehr bringen möchten, müssen Sie es bei der Zulassungsstelle Eisenberg (Thüringen) als Erstzulassung anmelden. Sie benötigen lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil II und die CoC-Papiere, sowie einen gültigen Nachweis einer Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer).
- Wiederzulassung: Bei einer Wiederinbetriebnahme eines abgemeldeten Fahrzeugs benötigen Sie beide Zulassungsbescheinigungen (Teil I und Teil II), sowie einen gültigen Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
- Für die Zulassung importierter Fahrzeuge gibt es besondere Regeln. Sie benötigen keine Zulassungsbescheinigung, können diese aber unter Vorlage der CoC-Papiere bei der Zulassungsstelle Eisenberg (Thüringen) beantragen.
Adressänderung und Halterwechsel
Es gibt bestimmte Umstände, unter denen das Ummelden eines Fahrzeugs notwendig ist: Zum einen, wenn ein Halterwechsel stattfinden soll (Umschreibung mit Halterwechsel), und zum anderen, wenn der Halter in einen neuen Zulassungsbezirk zieht.
Anträge auf Änderungen
- Anschriftsänderung: Wenn Sie innerhalb desselben Zulassungsbezirks umziehen, müssen Sie lediglich die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern lassen. Eine Umschreibung ist nicht erforderlich.
- Namensänderung des Halters: Wenn sich der Name des Fahrzeughalters ändert, müssen Sie dies in den Fahrzeugdokumenten (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) vermerken lassen, z.B. im Falle einer Heirat.
- Änderung des Saisonzeitraums: Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr zugelassen haben, können Sie diesen Zeitraum bei Bedarf ändern.
- Technische Änderungen am Fahrzeug: Wenn Sie Änderungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen möchten, die die technischen Eigenschaften betreffen, müssen Sie eine Abnahme durch den TÜV oder eine vergleichbare Organisation vornehmen lassen.
Besondere Zulassungen
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von speziellen Zulassungen, die Fahrzeugen zugeteilt werden können, um ihre Nutzungszwecke oder Besonderheiten zu kennzeichnen. Die Beantragung solcher Zulassungen in Eisenberg (Thüringen) erfordert bestimmte Voraussetzungen und Nachweise. Im Folgenden werden einige der gängigsten speziellen Zulassungen und ihre Anwendungsfälle erläutert:
- Historisches Kennzeichen: Die H-Zulassung wird für historische Fahrzeuge vergeben, die mindestens 30 Jahre alt sind und weitgehend im Originalzustand erhalten wurden. Fahrzeuge mit H-Zulassung dürfen nur eingeschränkt gefahren werden, dürfen aber von bestimmten Einschränkungen wie Fahrverboten in Umweltzonen befreit sein.
- Rote Kennzeichen: Rote Kennzeichen werden von Autohäusern, Werkstätten und anderen gewerblichen Unternehmen genutzt, um Fahrzeuge während Testfahrten, Überführungen oder Reparaturen zu bewegen. Diese Kennzeichen sind zeitlich begrenzt und gelten nur für bestimmte Zwecke.
- Elektrokennzeichen: Elektrokennzeichen werden für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben wie Elektro-, Wasserstoff- oder Hybridantrieb vergeben. Diese Fahrzeuge sind von einigen Verkehrsbeschränkungen befreit und können in einigen Städten kostenlos parken.
- Kurzzeitkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen sind temporäre Kennzeichen, die für den einmaligen Gebrauch ausgegeben werden. Sie werden für Probefahrten, Überführungen oder für Fahrzeuge genutzt, die vorübergehend nicht zugelassen sind.
- Ausfuhrzulassung: Eine Ausfuhrzulassung wird für Fahrzeuge vergeben, die ins Ausland verkauft werden sollen. Mit dieser Zulassung können Fahrzeuge für den Transport auf eigener Achse zugelassen werden.
Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugunterlagen und Nummernschildern?
Fahrzeugunterlagen und Nummernschilder sind unverzichtbare Dokumente für den Betrieb eines Fahrzeugs. Aber was ist zu tun, wenn sie verloren gehen oder gestohlen werden? In solchen Fällen ist es wichtig, schnell zu handeln, um Betrug oder Missbrauch zu vermeiden.
Der erste Schritt besteht darin, den Verlust oder Diebstahl bei der örtlichen Zulassungsstelle zu melden. Hier müssen die betroffenen Fahrzeugunterlagen wie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Nummernschilder angegeben werden. Die Zulassungsstelle kann dann die gestohlenen oder verlorenen Dokumente sperren und gegebenenfalls Ersatzdokumente oder -nummernschilder ausstellen. Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Ausstellung von Ersatzdokumenten oder -nummernschildern Gebühren anfallen können.
Zusätzlich zur Meldung bei der Zulassungsstelle sollten die Fahrzeughalter auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Auf diese Weise wird der Verlust oder Diebstahl offiziell dokumentiert und potenzieller Missbrauch verhindert. Eine gute Zusammenarbeit mit der Polizei und der Zulassungsstelle ist entscheidend, um alle notwendigen Schritte zum Schutz des Fahrzeugs und der Fahrzeugdokumente zu unternehmen.
Im Falle eines Diebstahls von Nummernschildern werden diese zur Fahndung ausgeschrieben. Die Zulassungsstelle sperrt die Nummernschildkombination dann für einen Zeitraum von 10 Jahren.
Umweltzonen und ihre Kennzeichnung
Die Emissionsbelastung durch den Straßenverkehr ist ein großes Problem für die Luftqualität in vielen deutschen Städten. Um dem entgegenzuwirken, wurden Umweltzonen eingerichtet, die nur von Fahrzeugen mit niedriger Emissionsbelastung befahren werden dürfen. Die Zulassung wird durch Feinstaubplaketten geregelt, die je nach Emissionsgrad in verschiedenen Farben ausgegeben werden. Grün steht dabei für Fahrzeuge mit geringer Belastung, während rot für hohe Belastung steht.
Die Einführung der Feinstaubplaketten hat dazu beigetragen, die Luftqualität in vielen Städten zu verbessern und die Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung zu reduzieren. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die bezweifeln, dass die Umweltzonen allein ausreichend sind, um das Problem zu lösen. Eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen wie der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs könnte hierbei sinnvoller sein.
Unabhängig von der Kritik sind Feinstaubplaketten jedoch ein wichtiger Bestandteil der Umweltregulierung in Deutschland. Es ist daher wichtig, die geltenden Vorschriften zu beachten und die Plaketten ordnungsgemäß anzubringen, um Strafen zu vermeiden und einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität zu leisten.
Sie möchten ein individuelles Kennzeichen für Ihr Fahrzeug? Kein Problem! Mit unserem Online-Service können Sie Ihr Wunschkennzeichen in Eisenberg (Thüringen) schnell und einfach reservieren. Wir übernehmen für Sie die Prägung der Kennzeichen und liefern sie bequem nach Hause oder an Ihre Wunschadresse. So sparen Sie Zeit und Nerven bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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So finden Sie Ihr Wunschkennzeichen
- Nutzen Sie unsere komfortable Suchfunktion und finden Sie in Sekundenschnelle verfügbare Kombinationen.
- Geben Sie Ihre persönlichen Präferenzen ein und lassen Sie sich passende Vorschläge anzeigen.
- Verwenden Sie Platzhalter wie das Fragezeichen oder den Unterstrich, um noch mehr Kombinationsmöglichkeiten zu finden.
Damit Ihr Besuch bei der Zulassungsstelle Eisenberg (Thüringen) reibungslos verläuft, finden Sie hier eine detaillierte Übersicht über alle benötigten Dokumente und Unterlagen für verschiedene Anliegen.
Umschreibung bei Eigentümerwechsel
Falls das Fahrzeug aktuell zugelassen ist
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- Bei Kennzeichenänderung: alte Kennzeichenschilder zur Entwertung
Für vorher abgemeldete Fahrzeuge
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- Abmeldebescheinigung oder entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
Umschreibung ohne Eigentümerwechsel
Falls das Fahrzeug aktuell zugelassen ist
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- eVB-Nummer
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- SEPA-Lastschriftmandat
- Bei Kennzeichenänderung: alte Kennzeichenschilder zur Entwertung
Für vorher abgemeldete Fahrzeuge
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Abmeldebescheinigung oder entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
- eVB-Nummer
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- SEPA-Lastschriftmandat
Reserviertes Wunschkennzeichen
Sollten Sie ein Kennzeichen online reserviert haben, benötigen Sie:
- Reservierungspin oder Bestätigung
- Neu geprägte Kennzeichenschilder
Neufahrzeug-Zulassung
- Offizielles Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- CoC-Dokument oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Außerbetriebsetzung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Alte Kennzeichenschilder zur Entwertung
Für Firmen und Sonderfälle
- Je nach Art des Unternehmens: Gewerbeanmeldung (GbR), Handelsregisterauszug (GmbH), Kammerbescheinigung oder Vereinsregisterauszug (Verein)
- Ausweisdokument des Vertretungsberechtigten
Bei Vertretung
- Schriftliche Vollmacht
- Zustimmung zur Steuerrückstandsüberprüfung
- Ausweisdokumente von Bevollmächtigtem und Vollmachtgeber
Minderjährige Fahrzeughalter
- Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten
- Unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
Die Fahrzeugzulassung in Deutschland ist nun, dank des i-Kfz-Projekts des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), digital durchführbar. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung ermöglicht es Bürgern, Zulassungen und Änderungen an Fahrzeugen online durchzuführen, ohne den mühsamen Gang zur Zulassungsstelle machen zu müssen.
Vorteile der digitalen Zulassung
Dank i-Kfz können Fahrzeughalter jetzt schnell und einfach Zulassungen und Änderungen an ihren Fahrzeugen vornehmen, ohne Wartezeiten oder Terminvereinbarungen bei der Zulassungsstelle. Durch die Online-Abwicklung sparen sie Zeit und Aufwand und können ihre Angelegenheiten bequem von zu Hause aus erledigen. Auch die Zulassungsbehörden profitieren von der Digitalisierung, da sie entlastet werden und effizienter arbeiten können.
So funktioniert i-Kfz
Für die Nutzung von i-Kfz benötigt der Fahrzeughalter einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion und eine Kartenlesegerät oder die "AusweisApp2" auf einem Smartphone. Nach erfolgreicher Identifizierung können Zulassungen und Änderungen an Fahrzeugen durchgeführt werden, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Dabei sind die üblichen Daten für eine Kfz-Zulassung erforderlich, wie eine gültige eVB für den Versicherungsnachweis, eine IBAN für die Abbuchung per Lastschrift der Kfz-Steuer und eine Wunschkennzeichen-Kombination, falls gewünscht.
Stufen der Digitalisierung
Das Projekt i-Kfz wurde in mehreren Stufen realisiert. Seit 2015 können Privatpersonen Fahrzeuge außer Betrieb setzen. Mit Stufe 2 im Jahr 2017 kam die Wiederzulassung außerbetriebgesetzter Fahrzeuge hinzu. Seit 2019 können Erstzulassungen, uneingeschränkte Wiederzulassungen, Umschreibungen und Adressänderungen digital durchgeführt werden. Die letzte Ausbaustufe ermöglicht es nun auch juristischen Personen, den Service zu nutzen und bietet eine Großkundenschnittstelle an.
Mit i-Kfz wird die Fahrzeugzulassung in Deutschland digital und einfach. Nutzen Sie diesen Service, um Zeit und Aufwand zu sparen und Ihre Angelegenheiten bequem von zu Hause aus zu erledigen.
Die Kfz-Steuer ist in Deutschland eine obligatorische Abgabe, die Fahrzeughalter für die Nutzung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr entrichten müssen. Die Höhe der Steuer wird anhand verschiedener Kriterien wie Hubraum, CO2-Ausstoß, Fahrzeugtyp und Zulassungsdatum berechnet. Sie dient sowohl der Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten als auch der steuerlichen Lenkung des Verkehrsverhaltens. Fahrzeuge mit höheren Emissionen oder ältere Dieselfahrzeuge unterliegen in der Regel einer höheren Steuerbelastung, während umweltfreundlichere Fahrzeuge oder Elektroautos von Steuervergünstigungen profitieren können.
Mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums können Sie Ihre Kfz-Steuer ganz einfach berechnen:
- Festlegen von Prioritäten: Überlegen Sie genau, welche Funktionen und Ausstattungen Ihnen am wichtigsten sind, um Ihre Suche zu präzisieren.
- Preisvergleich: Vergleichen Sie die Preise von verschiedenen Händlern und Verkäufern, um das beste Angebot für Ihr Budget zu finden.
- Fahrzeughistorie prüfen: Überprüfen Sie die Fahrzeughistorie, um sicherzustellen, dass das Auto keine versteckten Mängel oder Unfälle hat.
- Probefahrt: Vereinbaren Sie unbedingt eine Probefahrt, um das Auto auf Herz und Nieren zu testen und mögliche Probleme zu erkennen.
- Unabhängige Überprüfung: Lassen Sie das Fahrzeug von einem unabhängigen Mechaniker überprüfen, um versteckte Mängel aufzudecken.
- Finanzierungsoptionen prüfen: Beachten Sie die Finanzierungsoptionen und vergleichen Sie die Zinsen und Bedingungen von verschiedenen Kreditgebern.
- Kaufvertrag überprüfen: Lesen Sie den Kaufvertrag sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten sind.
- Versicherung prüfen: Prüfen Sie alle relevanten Versicherungsoptionen und schließen Sie eine geeignete Versicherung für das Fahrzeug ab.
Mit diesen Tipps sind Sie bestens gerüstet, um einen cleveren Autokauf abzuschließen.