Adresse
Ernst-Abbe-Straße 9
25337 Elmshorn
Kontakt & Website
Telefon: 04121/ 4502-0
E-Mail: strassenverkehr@kreis-pinneberg.de
Website: www.kreis-pinneberg.de
Öffnungszeiten
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:30 Uhr
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geschlossen
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Informationen
Die Zulassungsstelle in Elmshorn kann manchmal zeitaufwendig sein, aber mit ein paar Tipps können Sie Zeit sparen und den Behördengang effizienter gestalten.
➡️ Hier können Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle Elmshorn reservieren
- Nutzen Sie das Online-Terminportal der Zulassungsstelle Elmshorn, um sich einen Termin zu reservieren. Dadurch vermeiden Sie lange Wartezeiten vor Ort und können Ihr Anliegen schneller erledigen.
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die erforderlichen Dokumente und bereiten Sie diese zuhause vor, um Zeit zu sparen. Überprüfen Sie auch, ob Sie zusätzliche Unterlagen oder Formulare benötigen und bringen Sie diese mit.
- Planen Sie genügend Zeit für den Termin ein, auch wenn Sie einen Termin reserviert haben. Es kann immer noch zu Wartezeiten kommen, also stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend Zeit eingeplant haben.
- Seien Sie höflich und geduldig mit dem Personal der Zulassungsstelle. Sie arbeiten unter Umständen mit vielen Kunden und können gestresst sein. Freundlichkeit und Geduld können dazu beitragen, dass Ihr Anliegen schneller bearbeitet wird.
- Überlegen Sie, ob ein Zulassungsdienst für Sie sinnvoll ist, wenn Sie wenig Zeit haben. Ein Zulassungsdienst kann den Vorgang für Sie übernehmen und Sie können Ihre Dokumente später abholen. Informieren Sie sich über die Kosten und Dienstleistungen der Zulassungsdienste in Ihrer Umgebung.
Hinweis: Die Verfügbarkeit von Online-Terminen, erforderlichen Dokumenten und Gebühren können je nach Anliegen stark variieren. Es ist ratsam, sich im Voraus auf unserer Website darüber zu informieren, was Sie mitbringen sollten.
In Elmshorn müssen Sie für Kfz-Anmeldungen, -Abmeldungen und -Ummeldungen eine Zulassungsstelle aufsuchen. Dort können Sie auch Änderungen an den Fahrzeugpapieren vornehmen und Sonderkennzeichen beantragen.
Die Zulassungsstelle informiert auf ihrer Webseite über die notwendigen Unterlagen für verschiedene Vorgänge. Es ist empfehlenswert, sich vorab darüber zu informieren und die erforderlichen Dokumente mitzubringen, um Zeit zu sparen.
Anmeldung & Ummeldung
- Zulassung eines Neufahrzeugs: Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs muss dieses bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Dafür sind die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie eine gültige Haftpflichtversicherung vorzulegen.
- Umschreibung (Ummeldung): Wenn Sie umziehen oder den Halter des Fahrzeugs wechseln, müssen Sie das Fahrzeug ummelden. Hierfür sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie eine gültige Haftpflichtversicherung erforderlich.
- Wiederzulassung: Möchten Sie ein Fahrzeug wieder zulassen, das zuvor abgemeldet wurde, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie eine gültige Haftpflichtversicherung vorlegen.
Außerbetriebsetzung
- Abmeldung: Wenn Sie ein Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorlegen. Nach der Abmeldung ist das Fahrzeug nicht mehr versichert und darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.
- Stilllegung: Wenn Sie ein Fahrzeug länger als sieben Jahre abmelden möchten, müssen Sie eine Stilllegung beantragen. Auch hierfür sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.
Änderung der Zulassungspapiere
- Adressänderung: Wenn Sie innerhalb von Elmshorn umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eintragen lassen.
- Namensänderung: Bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat) müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) aktualisieren lassen.
- Technische Änderungen: Wenn Sie technische Änderungen am Fahrzeug vornehmen lassen, müssen diese von der Zulassungsstelle genehmigt und in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Sonderkennzeichen
- Saisonkennzeichen: Ein Saisonkennzeichen erlaubt Ihnen, Ihr Fahrzeug für einen begrenzten Zeitraum zu nutzen, beispielsweise nur im Sommer. Der Zeitraum muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate betragen.
- Historisches Kennzeichen: Für Oldtimer-Fahrzeuge gibt es die Möglichkeit einer speziellen Zulassung, die zu einer Senkung der Steuern und Versicherungsbeiträge führt. Das Fahrzeug muss dabei mindestens 30 Jahre alt sein (seit der Erstzulassung).
- Elektrokennzeichen: Elektrofahrzeuge profitieren von einer steuerlichen Vergünstigung durch das E-Kennzeichen.
- Kurzzeitkennzeichen: Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie Ihr Fahrzeug für einen kurzen Zeitraum zulassen, beispielsweise wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug überführen möchten.
- Rote Kennzeichen: Rote Kennzeichen sind nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Es gibt rote Kennzeichen für Autohändler (zur Durchführung von Probefahrten) und spezielle Kennzeichen für Oldtimer-Fahrzeuge. Das rote Kennzeichen für Oldtimer darf allerdings nur zu bestimmten Zwecken genutzt werden.
Ersatz von Dokumenten und Kennzeichen
Es kann sehr ärgerlich sein, wenn man feststellt, dass man seine Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen verloren oder gestohlen hat. Um potenziellen Missbrauch zu vermeiden, ist es jedoch wichtig, schnell zu handeln. Hier sind die notwendigen Schritte, die Sie unternehmen sollten:
- Melden Sie den Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugdokumente wie der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie der Kennzeichen sofort bei der Zulassungsstelle.
- Erstatten Sie bei der Polizei Anzeige, um den Verlust oder Diebstahl offiziell zu dokumentieren und damit potenziellen Missbrauch zu verhindern.
- Die Zulassungsstelle wird die gestohlenen oder verlorenen Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen sperren und gegebenenfalls Ersatzdokumente oder -kennzeichen ausstellen.
- Beachten Sie, dass bei der Ausstellung von Ersatzdokumenten oder -kennzeichen Gebühren anfallen können, die je nach örtlichen Vorschriften und Gebührenordnungen variieren können.
- Zusammenarbeit mit der Polizei und der Zulassungsstelle ist entscheidend, um das Fahrzeug und die Fahrzeugdokumente sicherzustellen.
Um den Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen zu vermeiden, sollten Sie diese immer an einem sicheren Ort aufbewahren. Sollte Ihnen dennoch ein solcher Verlust widerfahren, sollten Sie schnell handeln und die oben genannten Schritte unternehmen.
Umweltplaketten / Feinstaubplaketten
Feinstaubplaketten sind Etiketten, die an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs befestigt werden, um den Emissionsstandard des Fahrzeugs anzuzeigen. Sie werden in Deutschland in Umweltzonen eingesetzt, um den Zugang von Fahrzeugen mit höheren Emissionen zu regulieren und die Luftqualität zu verbessern. Es gibt verschiedene Arten von Feinstaubplaketten in unterschiedlichen Farben und Formen, um den Emissionsgrad zu kennzeichnen. Insgesamt gibt es vier verschiedene Plakettenfarben: grün, gelb, rot und blau. Die Zulassungsstelle in Elmshorn bietet die Möglichkeit, gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere für 5€ die passende Plakette zu erwerben.
Fahrzeuge, die die strengsten Emissionsstandards erfüllen, erhalten grüne Aufkleber, die das Fahrzeug als umweltfreundlich kennzeichnen. Mit einer grünen Plakette können Fahrzeuge uneingeschränkt in allen Umweltzonen fahren. Gelbe Aufkleber werden für Fahrzeuge vergeben, die den Euro-4-Standard erfüllen, jedoch nicht den Euro-5-Standard erreichen. In einigen Umweltzonen dürfen diese Fahrzeuge eingeschränkt fahren.
Fahrzeuge, die den Euro-2-Standard oder niedriger erfüllen, erhalten rote Aufkleber und gehören somit zu den am stärksten emittierenden Fahrzeugen. In den meisten Umweltzonen haben diese Fahrzeuge keine Zufahrtserlaubnis und dürfen sie nur in Ausnahmefällen befahren. Blaue Aufkleber werden für Fahrzeuge vergeben, die bestimmte Emissionsstandards erfüllen, die jedoch nicht den Euro-4-Standard erreichen. Diese Aufkleber sind nur für spezielle Fahrzeuge wie Oldtimer oder historische Fahrzeuge erhältlich, die nicht den aktuellen Emissionsstandards entsprechen.
Die Verwendung von Feinstaubplaketten ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, um Strafen zu vermeiden. Um Bußgelder und Punkte in Flensburg zu vermeiden, müssen die Aufkleber ordnungsgemäß an der Windschutzscheibe oder am Nummernschild angebracht werden. Daher ist es wichtig, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren und die richtige Plakette zu beantragen und anzubringen.
Unsere Online-Reservierung macht es Ihnen leicht, ein Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle Elmshorn zu reservieren. Wählen Sie einfach Ihr gewünschtes Ortskürzel, den Fahrzeugtyp und den Kennzeichentyp aus und geben Sie Ihre gewünschte Kombination ein. Wir zeigen Ihnen dann sofort verfügbare Optionen an. Sie können die Bestellung einfach abschließen und wir kümmern uns um den Rest. Wir prägen Ihre Kennzeichen und liefern sie zu Ihnen nach Hause.
➡️ Jetzt Wunschkennzeichen reservieren
So finden Sie Ihre Wunschkombination
- Seien Sie kreativ und probieren Sie verschiedene Kombinationen aus. Drehen Sie Buchstaben und Zahlen herum, um möglicherweise neue Optionen zu finden.
- Verwenden Sie das Fragezeichen als Platzhalter, um mehrere Kombinationen gleichzeitig abzufragen.
- Nutzen Sie unsere Suchoptionen, um gezielt nach passenden Kombinationen zu suchen. Wir bieten unter anderem eine Geburtstags- und Lieblingszahlsuche an.
Damit Ihr Besuch bei der Zulassungsstelle in Elmshorn problemlos verläuft, haben wir nachfolgend eine Liste der erforderlichen Unterlagen für Sie zusammengestellt. Eine gute Vorbereitung spart Zeit und vermeidet unnötige Komplikationen.
Definitionen:
- ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil I
- ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB: Elektronische Versicherungsbestätigung
- CoC: EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Kfz-Zulassung:
- Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass
- ZB I und ZB II
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- CoC-Dokument (nur bei Neufahrzeugen)
- Wenn ein neues Wunschkennzeichen erwünscht ist, sind die bisherigen Schilder zur Entwertung vorzulegen.
- Bei minderjährigen Haltern: "Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten" und deren Ausweisdokumente
Kfz-Abmeldung:
- ZB I und ZB II
- Alte Kennzeichenschilder
Wunschkennzeichen-Reservierung:
- Online Reservierungsbestätigung oder PIN
- Neue Kennzeichenschilder (falls bereits angefertigt)
Kennzeichenmitnahme
Ein Umzug nach Elmshorn muss nicht unbedingt den Verlust Ihrer Wunschkennzeichenkombination bedeuten. Seit dem 01. Oktober 2019 können Fahrzeughalter entscheiden, ihr bisheriges Kennzeichen auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten, sofern das Fahrzeug noch angemeldet bleibt.
Vertretung durch Dritte:
- Schriftliche Vollmacht
- Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und der bevollmächtigten Person
Firmen und Organisationen:
- Ausweis des Vertretungsberechtigten
- Je nach Rechtsform: Gewerbeanmeldung (GBR), Handelsregisterauszug (GmbH), Kammerbestätigung oder Vereinsregisterauszug (Verein)
In Deutschland ist es seit einigen Jahren möglich, Fahrzeuge online zu zulassen. Die sogenannte i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) wurde vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr entwickelt, um den Prozess der Fahrzeugzulassung zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Vorteile
Ein großer Vorteil der Online-Zulassung ist, dass man nicht mehr persönlich bei der Zulassungsstelle vorsprechen muss. Das spart Zeit und Nerven. Auch sind die Öffnungszeiten der Zulassungsstellen nicht mehr relevant, da man den Vorgang jederzeit online erledigen kann. Zudem kann man die benötigten Unterlagen digital hochladen und muss keine Papierdokumente mehr vorlegen.
Ablauf
Um ein Fahrzeug online zuzulassen, benötigt man einen gültigen Personalausweis mit Onlinefunktion und die "AusweisApp2". Zudem sollte man über eine gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) verfügen sowie eine IBAN für die Kfz-Steuer angeben können.
Nach der Identifizierung mit dem Personalausweis kann man die benötigten Daten wie Fahrzeugtyp, Wunschkennzeichen, Versicherungsdaten usw. online eingeben. Die benötigten Dokumente wie Fahrzeugbrief und -schein müssen ebenfalls online hochgeladen werden. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten und Dokumente wird das Kennzeichen per Post zugeschickt.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Online-Zulassung nicht für alle Fahrzeuge möglich ist. Nur Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden, können online zugelassen werden. Zudem ist die Online-Zulassung für bestimmte Vorgänge wie beispielsweise Abmeldungen oder Halterwechsel nicht möglich und muss weiterhin persönlich bei der Zulassungsstelle erledigt werden.
Die Kfz-Steuer ist in Deutschland eine obligatorische Abgabe, die Fahrzeughalter für die Nutzung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr entrichten müssen. Die Höhe der Steuer wird anhand verschiedener Kriterien wie Hubraum, CO2-Ausstoß, Fahrzeugtyp und Zulassungsdatum berechnet. Sie dient sowohl der Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten als auch der steuerlichen Lenkung des Verkehrsverhaltens. Fahrzeuge mit höheren Emissionen oder ältere Dieselfahrzeuge unterliegen in der Regel einer höheren Steuerbelastung, während umweltfreundlichere Fahrzeuge oder Elektroautos von Steuervergünstigungen profitieren können.
Mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums können Sie Ihre Kfz-Steuer ganz einfach berechnen:
- Bedürfnisse definieren: Klären Sie im Vorfeld Ihre Anforderungen an das Fahrzeug, wie etwa Größe, Kraftstoffeffizienz, Ausstattung und Budget.
- Preisvergleich durchführen: Vergleichen Sie Preise für das gewünschte Modell bei verschiedenen Händlern und auf verschiedenen Plattformen, um das beste Angebot zu finden.
- Finanzierungsmöglichkeiten prüfen: Überlegen Sie, welche Finanzierungsoptionen am besten zu Ihnen passen, ob Kredit, Leasing oder Barzahlung, und planen Sie entsprechend.
- Probefahrt intensiv nutzen: Nutzen Sie die Probefahrt, um das Fahrzeug auf Herz und Nieren zu testen und mögliche Mängel zu identifizieren.
- Fahrzeughistorie prüfen: Überprüfen Sie die Fahrzeughistorie mittels Fahrzeugberichten oder VIN-Checks, um potenzielle Schäden oder Unfälle zu erkennen.
- Verhandlungsgeschick einsetzen: Verhandeln Sie aktiv und geschickt, um den besten Preis und zusätzliche Vergünstigungen wie kostenlose Wartung oder Zubehör zu erhalten.
- Vertrag sorgfältig prüfen: Lesen Sie den Vertrag genau durch und klären Sie alle Vereinbarungen schriftlich, bevor Sie unterschreiben.
- Expertenmeinung einholen: Holen Sie die Meinung eines unabhängigen Experten, wie eines Mechanikers oder Gutachters, ein, um mögliche Risiken zu minimieren.