Adresse
Glärnischstraße 1
88045 Friedrichshafen
Kontakt & Website
Telefon: 07541/2040
E-Mail: kfz.zulassung@bodenseekreis.de
Website: www.bodenseekreis.de
Öffnungszeiten
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 16:00 Uhr
06:30 Uhr - 12:00 Uhr
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geschlossen
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Informationen
Um Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle in Friedrichshafen so effizient wie möglich zu gestalten, beachten Sie bitte die folgenden Tipps:
➡️ Vereinbaren Sie Ihren Termin online hier
Terminreservierung:
- Nutzen Sie unbedingt die Online-Terminreservierung der Zulassungsstelle Friedrichshafen. So können Sie lange Wartezeiten vermeiden und Ihr Anliegen schnell erledigen.
- Prüfen Sie vor der Terminbuchung die Verfügbarkeit von Terminen außerhalb der Stoßzeiten. Oft sind Termine in der Mitte der Woche oder am Vormittag weniger frequentiert.
Wartezeiten-Tipps:
- Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen und Formulare im Voraus vor, um Zeit zu sparen. Informieren Sie sich genau, welche Dokumente Sie benötigen, und bringen Sie sie komplett zum Termin mit.
- Falls Sie Probleme mit der deutschen Sprache haben, bitten Sie einen Freund oder Bekannten um Begleitung. Das kann Missverständnisse verhindern und den Ablauf reibungsloser gestalten.
- Planen Sie genügend Zeit für Ihren Termin ein. Wartezeiten können trotz Terminreservierung auftreten. Bringen Sie etwas zu lesen oder zu erledigen mit, um die Wartezeit angenehmer zu gestalten.
- Begegnen Sie dem Personal der Zulassungsstelle höflich und geduldig. Sie arbeiten unter Zeitdruck und eine freundliche Kommunikation kann den Ablauf positiv beeinflussen.
- Wenn Sie wenig Zeit haben, können Sie in Erwägung ziehen, einen professionellen Zulassungsdienst zu nutzen. Dieser erledigt den gesamten Vorgang für Sie gegen eine Servicegebühr und spart Ihnen Zeit und Aufwand.
Wir hoffen, dass diese Tipps Ihnen helfen, Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle Friedrichshafen so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Fahrzeuganmeldung
- Zulassung eines Neufahrzeugs: Wenn Sie ein brandneues Fahrzeug auf den Straßenverkehr bringen möchten, müssen Sie es bei der Zulassungsstelle Friedrichshafen als Erstzulassung anmelden. Sie benötigen lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil II und die CoC-Papiere, sowie einen gültigen Nachweis einer Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer).
- Wiederzulassung: Bei einer Wiederinbetriebnahme eines abgemeldeten Fahrzeugs benötigen Sie beide Zulassungsbescheinigungen (Teil I und Teil II), sowie einen gültigen Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
- Für die Zulassung importierter Fahrzeuge gibt es besondere Regeln. Sie benötigen keine Zulassungsbescheinigung, können diese aber unter Vorlage der CoC-Papiere bei der Zulassungsstelle Friedrichshafen beantragen.
Adressänderung und Halterwechsel
Es gibt bestimmte Umstände, unter denen das Ummelden eines Fahrzeugs notwendig ist: Zum einen, wenn ein Halterwechsel stattfinden soll (Umschreibung mit Halterwechsel), und zum anderen, wenn der Halter in einen neuen Zulassungsbezirk zieht.
Anträge auf Änderungen
- Anschriftsänderung: Wenn Sie innerhalb desselben Zulassungsbezirks umziehen, müssen Sie lediglich die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern lassen. Eine Umschreibung ist nicht erforderlich.
- Namensänderung des Halters: Wenn sich der Name des Fahrzeughalters ändert, müssen Sie dies in den Fahrzeugdokumenten (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) vermerken lassen, z.B. im Falle einer Heirat.
- Änderung des Saisonzeitraums: Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr zugelassen haben, können Sie diesen Zeitraum bei Bedarf ändern.
- Technische Änderungen am Fahrzeug: Wenn Sie Änderungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen möchten, die die technischen Eigenschaften betreffen, müssen Sie eine Abnahme durch den TÜV oder eine vergleichbare Organisation vornehmen lassen.
Besondere Zulassungen
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von speziellen Zulassungen, die Fahrzeugen zugeteilt werden können, um ihre Nutzungszwecke oder Besonderheiten zu kennzeichnen. Die Beantragung solcher Zulassungen in Friedrichshafen erfordert bestimmte Voraussetzungen und Nachweise. Im Folgenden werden einige der gängigsten speziellen Zulassungen und ihre Anwendungsfälle erläutert:
- Historisches Kennzeichen: Die H-Zulassung wird für historische Fahrzeuge vergeben, die mindestens 30 Jahre alt sind und weitgehend im Originalzustand erhalten wurden. Fahrzeuge mit H-Zulassung dürfen nur eingeschränkt gefahren werden, dürfen aber von bestimmten Einschränkungen wie Fahrverboten in Umweltzonen befreit sein.
- Rote Kennzeichen: Rote Kennzeichen werden von Autohäusern, Werkstätten und anderen gewerblichen Unternehmen genutzt, um Fahrzeuge während Testfahrten, Überführungen oder Reparaturen zu bewegen. Diese Kennzeichen sind zeitlich begrenzt und gelten nur für bestimmte Zwecke.
- Elektrokennzeichen: Elektrokennzeichen werden für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben wie Elektro-, Wasserstoff- oder Hybridantrieb vergeben. Diese Fahrzeuge sind von einigen Verkehrsbeschränkungen befreit und können in einigen Städten kostenlos parken.
- Kurzzeitkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen sind temporäre Kennzeichen, die für den einmaligen Gebrauch ausgegeben werden. Sie werden für Probefahrten, Überführungen oder für Fahrzeuge genutzt, die vorübergehend nicht zugelassen sind.
- Ausfuhrzulassung: Eine Ausfuhrzulassung wird für Fahrzeuge vergeben, die ins Ausland verkauft werden sollen. Mit dieser Zulassung können Fahrzeuge für den Transport auf eigener Achse zugelassen werden.
Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugunterlagen und Nummernschildern?
Fahrzeugunterlagen und Nummernschilder sind unverzichtbare Dokumente für den Betrieb eines Fahrzeugs. Aber was ist zu tun, wenn sie verloren gehen oder gestohlen werden? In solchen Fällen ist es wichtig, schnell zu handeln, um Betrug oder Missbrauch zu vermeiden.
Der erste Schritt besteht darin, den Verlust oder Diebstahl bei der örtlichen Zulassungsstelle zu melden. Hier müssen die betroffenen Fahrzeugunterlagen wie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Nummernschilder angegeben werden. Die Zulassungsstelle kann dann die gestohlenen oder verlorenen Dokumente sperren und gegebenenfalls Ersatzdokumente oder -nummernschilder ausstellen. Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Ausstellung von Ersatzdokumenten oder -nummernschildern Gebühren anfallen können.
Zusätzlich zur Meldung bei der Zulassungsstelle sollten die Fahrzeughalter auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Auf diese Weise wird der Verlust oder Diebstahl offiziell dokumentiert und potenzieller Missbrauch verhindert. Eine gute Zusammenarbeit mit der Polizei und der Zulassungsstelle ist entscheidend, um alle notwendigen Schritte zum Schutz des Fahrzeugs und der Fahrzeugdokumente zu unternehmen.
Im Falle eines Diebstahls von Nummernschildern werden diese zur Fahndung ausgeschrieben. Die Zulassungsstelle sperrt die Nummernschildkombination dann für einen Zeitraum von 10 Jahren.
Umweltzonen und ihre Kennzeichnung
Die Emissionsbelastung durch den Straßenverkehr ist ein großes Problem für die Luftqualität in vielen deutschen Städten. Um dem entgegenzuwirken, wurden Umweltzonen eingerichtet, die nur von Fahrzeugen mit niedriger Emissionsbelastung befahren werden dürfen. Die Zulassung wird durch Feinstaubplaketten geregelt, die je nach Emissionsgrad in verschiedenen Farben ausgegeben werden. Grün steht dabei für Fahrzeuge mit geringer Belastung, während rot für hohe Belastung steht.
Die Einführung der Feinstaubplaketten hat dazu beigetragen, die Luftqualität in vielen Städten zu verbessern und die Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung zu reduzieren. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die bezweifeln, dass die Umweltzonen allein ausreichend sind, um das Problem zu lösen. Eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen wie der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs könnte hierbei sinnvoller sein.
Unabhängig von der Kritik sind Feinstaubplaketten jedoch ein wichtiger Bestandteil der Umweltregulierung in Deutschland. Es ist daher wichtig, die geltenden Vorschriften zu beachten und die Plaketten ordnungsgemäß anzubringen, um Strafen zu vermeiden und einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität zu leisten.
Ihr Wunschkennzeichen ist nur wenige Klicks entfernt! Nutzen Sie unsere bequeme Online-Reservierung, um Ihre Wunschkombination zu finden und zu sichern. Unser Service umfasst die Prägung und den Versand der Kennzeichenschilder, so dass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Wir stellen sicher, dass Ihr Wunschkennzeichen pünktlich zum Termin bei der Zulassungsstelle bei Ihnen ankommt.
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Tipps für die Suche
- Wählen Sie Ihr bevorzugtes Ortskürzel und ihr Kennzeichenformat als erstes aus, damit nur Kombinationen angezeigt werden, die auch wirklich in Frage kommen.
- Probieren Sie verschiedene Kombinationen aus. Leider gibt es in Friedrichshafen bereits viele vergebene Wunschkennzeichen - das macht die Suche komplizierter.
- Verwenden Sie das Fragezeichen als Platzhalter, um alle verfügbaren Kombinationen zu suchen.
- Nutzen Sie unsere Suchoptionen, um gezielt nach Geburtsdaten oder Lieblingszahlen zu suchen.
Damit Ihr Besuch bei der Zulassungsstelle in Friedrichshafen problemlos verläuft, haben wir nachfolgend eine Liste der erforderlichen Unterlagen für Sie zusammengestellt. Eine gute Vorbereitung spart Zeit und vermeidet unnötige Komplikationen.
Definitionen:
- ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil I
- ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB: Elektronische Versicherungsbestätigung
- CoC: EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Kfz-Zulassung:
- Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass
- ZB I und ZB II
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- CoC-Dokument (nur bei Neufahrzeugen)
- Wenn ein neues Wunschkennzeichen erwünscht ist, sind die bisherigen Schilder zur Entwertung vorzulegen.
- Bei minderjährigen Haltern: "Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten" und deren Ausweisdokumente
Kfz-Abmeldung:
- ZB I und ZB II
- Alte Kennzeichenschilder
Wunschkennzeichen-Reservierung:
- Online Reservierungsbestätigung oder PIN
- Neue Kennzeichenschilder (falls bereits angefertigt)
Kennzeichenmitnahme
Ein Umzug nach Friedrichshafen muss nicht unbedingt den Verlust Ihrer Wunschkennzeichenkombination bedeuten. Seit dem 01. Oktober 2019 können Fahrzeughalter entscheiden, ihr bisheriges Kennzeichen auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten, sofern das Fahrzeug noch angemeldet bleibt.
Vertretung durch Dritte:
- Schriftliche Vollmacht
- Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und der bevollmächtigten Person
Firmen und Organisationen:
- Ausweis des Vertretungsberechtigten
- Je nach Rechtsform: Gewerbeanmeldung (GBR), Handelsregisterauszug (GmbH), Kammerbestätigung oder Vereinsregisterauszug (Verein)
Unter dem generellen Vorhaben der Digitalisierung deutscher Verwaltungsbehörden möchte der deutsche Staat mit dem Projekt i-Kfz das schaffen, was in anderen Ländern längst funktioniert: Bürger sollen die Möglichkeit haben, Fahrzeugzulassungen komplett von Zuhause aus erledigen können. Seit 2015 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in verschiedenen Stufen die digitale Zulassung in Deutschland ausgerollt.
Vorteile der digitalen Zulassung
Durch die Digitalisierung des Verwaltungsaktes der Zulassungsstellen soll der Vorgang vor allem angenehmer für die Bevölkerung gemacht werden. Nun ist man nicht mehr abhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle und muss nicht mehr auf einen freien Termin zur persönlichen Vorsprache warten. In vielen deutschen Zulassungsstellen ist die Verwaltungsstruktur für die Nachfrage aus der Bevölkerung leider überhaupt nicht ausreichend ausgelegt. Außerdem erwartet man sich so auch Einsparungen im Verwaltungsapparat durch effizientere Abläufe.
Wie funktioniert i-Kfz
Die Zulassungsbehörde in Friedrichshafen hat eigens für i-Kfz ein entsprechendes Portal eingerichtet, über welches die digitalen Zulassungsvorgänge abgewickelt werden können.
Hinweis: i-Kfz funktioniert nur für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind.
Im ersten Schritt muss man sich mit dem Personalausweis identifizieren. Dies funktioniert über die vom Bund bereitgestellte “AusweisApp2”. Damit fungiert das eigene Smartphone als Kartenlesegerät für den Ausweis. Die Onlinefunktion des Ausweises muss unbedingt freigeschaltet worden sein und sie müssen auch schon einen eigenen PIN gesetzt haben (der ursprüngliche PIN steht in dem Brief, den man nach der Ausweiserstellung erhält).
Die Gültigkeit der Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I & Teil II) werden über Sicherheitscodes auf den Dokumenten festgestellt, die man freilegen muss, sollte man diese für den gewünschten Vorgang brauchen. Man sollte die Codes auf keinen Fall gleich anfangs freilegen, da die Dokumente mit freigelegten Codes als entwertet gelten.
Auch auf dem Kfz-Kennzeichen gibt es unter der Siegelplakette einen Sicherheitscode. Diesen braucht man beispielsweise bei der Abmeldung des Fahrzeugs.
Kritik am Projekt
Wirklich viel hat sich durch das Digitalisierungsprojekt für die Bevölkerung bisher noch nicht verbessert. Die meisten Bürger wissen nicht einmal davon, dass digitale Zulassungen bereits möglich sind. Auch sind die Portale der Zulassungsstellen alles andere als intuitiv bezüglich der benutzerfreundlichen Bedienung. Die aktuelle Quote für digitale Zulassungen liegt bei sehr überschaubaren 0,6 Prozent.
Das größte Problem an dem aktuellen Prozess ist die Authentifizierung mittels des neuen Personalausweises. Die wenigsten Staatsbürger haben diese Methode bereits verwendet und sind mit Methoden wie dem Video-Ident deutlich besser vertraut.
Die Kfz-Steuer stellt in Deutschland eine verpflichtende Abgabe dar, die von Fahrzeughaltern für die Inanspruchnahme von öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen gezahlt werden muss.
Die Steuerhöhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie Hubraum, CO2-Ausstoß, Fahrzeugklasse und Kraftstoffart. Insbesondere Fahrzeuge mit höheren Emissionen und ältere Dieselfahrzeuge sind in der Regel stärker besteuert, während umweltfreundliche Fahrzeuge oder Elektroautos von Steuervergünstigungen profitieren können. Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer fließen in die Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten und dienen der Förderung umweltfreundlicherer Mobilität.
Das Bundesfinanzministerium stellt einen Kfz-Steuer-Rechner zur Verfügung:
- Bedürfnisse definieren: Klären Sie im Vorfeld Ihre Anforderungen an das Fahrzeug, wie etwa Größe, Kraftstoffeffizienz, Ausstattung und Budget.
- Preisvergleich durchführen: Vergleichen Sie Preise für das gewünschte Modell bei verschiedenen Händlern und auf verschiedenen Plattformen, um das beste Angebot zu finden.
- Finanzierungsmöglichkeiten prüfen: Überlegen Sie, welche Finanzierungsoptionen am besten zu Ihnen passen, ob Kredit, Leasing oder Barzahlung, und planen Sie entsprechend.
- Probefahrt intensiv nutzen: Nutzen Sie die Probefahrt, um das Fahrzeug auf Herz und Nieren zu testen und mögliche Mängel zu identifizieren.
- Fahrzeughistorie prüfen: Überprüfen Sie die Fahrzeughistorie mittels Fahrzeugberichten oder VIN-Checks, um potenzielle Schäden oder Unfälle zu erkennen.
- Verhandlungsgeschick einsetzen: Verhandeln Sie aktiv und geschickt, um den besten Preis und zusätzliche Vergünstigungen wie kostenlose Wartung oder Zubehör zu erhalten.
- Vertrag sorgfältig prüfen: Lesen Sie den Vertrag genau durch und klären Sie alle Vereinbarungen schriftlich, bevor Sie unterschreiben.
- Expertenmeinung einholen: Holen Sie die Meinung eines unabhängigen Experten, wie eines Mechanikers oder Gutachters, ein, um mögliche Risiken zu minimieren.