Adresse
Bachweg 9
35398 Gießen
Öffnungszeiten
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 12:00 Uhr
11:00 Uhr - 17:00 Uhr
06:30 Uhr - 12:00 Uhr
06:30 Uhr - 13:00 Uhr
06:30 Uhr - 12:00 Uhr
11:00 Uhr - 12:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Informationen
Ein Besuch bei der Zulassungsstelle in Gießen muss nicht stressig sein! Mit diesen Tipps können Sie Ihren Termin optimal nutzen und mögliche Wartezeiten minimieren:
➡️ Vereinbaren Sie Ihren Termin online hier
Überprüfen Sie im Voraus die erforderlichen Unterlagen
Informieren Sie sich im Vorfeld genau, welche Unterlagen und Formulare Sie für Ihr Anliegen benötigen. Überprüfen Sie sorgfältig, ob Sie alles vollständig und korrekt vorbereitet haben. Das erspart Ihnen unnötige Rückfragen und Verzögerungen vor Ort.
Planen Sie genug Zeit ein
Planen Sie genügend Zeit ein, um eventuelle Wartezeiten gelassen zu meistern, ohne in Stress zu geraten. Sorgen Sie dafür, dass ihr Smartphone geladen ist, oder nehmen Sie sich ein Buch mit, denn Wartezeiten lassen sich eventuell nicht vermeiden.
Nutzen Sie die Wartezeit für nützliche Erledigungen
Sehen Sie die Wartezeit als Gelegenheit, um andere Erledigungen zu erledigen. Bringen Sie Ihren Laptop mit und erledigen Sie Arbeit, beantworten Sie E-Mails oder erledigen Sie andere Aufgaben, die Sie schon länger vor sich herschieben. So können Sie die Zeit effektiv nutzen und haben das Gefühl, produktiv zu sein.
Bleiben Sie freundlich und höflich
Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle arbeiten unter hohem Arbeitsaufkommen und Zeitdruck. Bleiben Sie daher stets höflich und freundlich, auch wenn es zu Verzögerungen oder Schwierigkeiten kommt. Eine positive Kommunikation kann helfen, Missverständnisse zu klären und den Ablauf zu erleichtern.
Nutzen Sie alternative Optionen
Überlegen Sie, ob es alternative Optionen gibt, um Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle zu optimieren. Zum Beispiel könnten Sie einen Online-Dienstleister nutzen, der für Sie die Anmeldung oder Abmeldung Ihres Fahrzeugs erledigt.
In Gießen müssen Sie für Kfz-Anmeldungen, -Abmeldungen und -Ummeldungen eine Zulassungsstelle aufsuchen. Dort können Sie auch Änderungen an den Fahrzeugpapieren vornehmen und Sonderkennzeichen beantragen.
Die Zulassungsstelle informiert auf ihrer Webseite über die notwendigen Unterlagen für verschiedene Vorgänge. Es ist empfehlenswert, sich vorab darüber zu informieren und die erforderlichen Dokumente mitzubringen, um Zeit zu sparen.
Anmeldung & Ummeldung
- Zulassung eines Neufahrzeugs: Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs muss dieses bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Dafür sind die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie eine gültige Haftpflichtversicherung vorzulegen.
- Umschreibung (Ummeldung): Wenn Sie umziehen oder den Halter des Fahrzeugs wechseln, müssen Sie das Fahrzeug ummelden. Hierfür sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie eine gültige Haftpflichtversicherung erforderlich.
- Wiederzulassung: Möchten Sie ein Fahrzeug wieder zulassen, das zuvor abgemeldet wurde, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie eine gültige Haftpflichtversicherung vorlegen.
Außerbetriebsetzung
- Abmeldung: Wenn Sie ein Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorlegen. Nach der Abmeldung ist das Fahrzeug nicht mehr versichert und darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.
- Stilllegung: Wenn Sie ein Fahrzeug länger als sieben Jahre abmelden möchten, müssen Sie eine Stilllegung beantragen. Auch hierfür sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.
Änderung der Zulassungspapiere
- Adressänderung: Wenn Sie innerhalb von Gießen umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eintragen lassen.
- Namensänderung: Bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat) müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) aktualisieren lassen.
- Technische Änderungen: Wenn Sie technische Änderungen am Fahrzeug vornehmen lassen, müssen diese von der Zulassungsstelle genehmigt und in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Sonderkennzeichen
- Saisonkennzeichen: Ein Saisonkennzeichen erlaubt Ihnen, Ihr Fahrzeug für einen begrenzten Zeitraum zu nutzen, beispielsweise nur im Sommer. Der Zeitraum muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate betragen.
- Historisches Kennzeichen: Für Oldtimer-Fahrzeuge gibt es die Möglichkeit einer speziellen Zulassung, die zu einer Senkung der Steuern und Versicherungsbeiträge führt. Das Fahrzeug muss dabei mindestens 30 Jahre alt sein (seit der Erstzulassung).
- Elektrokennzeichen: Elektrofahrzeuge profitieren von einer steuerlichen Vergünstigung durch das E-Kennzeichen.
- Kurzzeitkennzeichen: Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie Ihr Fahrzeug für einen kurzen Zeitraum zulassen, beispielsweise wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug überführen möchten.
- Rote Kennzeichen: Rote Kennzeichen sind nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Es gibt rote Kennzeichen für Autohändler (zur Durchführung von Probefahrten) und spezielle Kennzeichen für Oldtimer-Fahrzeuge. Das rote Kennzeichen für Oldtimer darf allerdings nur zu bestimmten Zwecken genutzt werden.
Ersatz von Dokumenten und Kennzeichen
Es kann sehr ärgerlich sein, wenn man feststellt, dass man seine Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen verloren oder gestohlen hat. Um potenziellen Missbrauch zu vermeiden, ist es jedoch wichtig, schnell zu handeln. Hier sind die notwendigen Schritte, die Sie unternehmen sollten:
- Melden Sie den Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugdokumente wie der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie der Kennzeichen sofort bei der Zulassungsstelle.
- Erstatten Sie bei der Polizei Anzeige, um den Verlust oder Diebstahl offiziell zu dokumentieren und damit potenziellen Missbrauch zu verhindern.
- Die Zulassungsstelle wird die gestohlenen oder verlorenen Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen sperren und gegebenenfalls Ersatzdokumente oder -kennzeichen ausstellen.
- Beachten Sie, dass bei der Ausstellung von Ersatzdokumenten oder -kennzeichen Gebühren anfallen können, die je nach örtlichen Vorschriften und Gebührenordnungen variieren können.
- Zusammenarbeit mit der Polizei und der Zulassungsstelle ist entscheidend, um das Fahrzeug und die Fahrzeugdokumente sicherzustellen.
Um den Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen zu vermeiden, sollten Sie diese immer an einem sicheren Ort aufbewahren. Sollte Ihnen dennoch ein solcher Verlust widerfahren, sollten Sie schnell handeln und die oben genannten Schritte unternehmen.
Umweltplaketten / Feinstaubplaketten
Feinstaubplaketten sind Etiketten, die an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs befestigt werden, um den Emissionsstandard des Fahrzeugs anzuzeigen. Sie werden in Deutschland in Umweltzonen eingesetzt, um den Zugang von Fahrzeugen mit höheren Emissionen zu regulieren und die Luftqualität zu verbessern. Es gibt verschiedene Arten von Feinstaubplaketten in unterschiedlichen Farben und Formen, um den Emissionsgrad zu kennzeichnen. Insgesamt gibt es vier verschiedene Plakettenfarben: grün, gelb, rot und blau. Die Zulassungsstelle in Gießen bietet die Möglichkeit, gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere für 5€ die passende Plakette zu erwerben.
Fahrzeuge, die die strengsten Emissionsstandards erfüllen, erhalten grüne Aufkleber, die das Fahrzeug als umweltfreundlich kennzeichnen. Mit einer grünen Plakette können Fahrzeuge uneingeschränkt in allen Umweltzonen fahren. Gelbe Aufkleber werden für Fahrzeuge vergeben, die den Euro-4-Standard erfüllen, jedoch nicht den Euro-5-Standard erreichen. In einigen Umweltzonen dürfen diese Fahrzeuge eingeschränkt fahren.
Fahrzeuge, die den Euro-2-Standard oder niedriger erfüllen, erhalten rote Aufkleber und gehören somit zu den am stärksten emittierenden Fahrzeugen. In den meisten Umweltzonen haben diese Fahrzeuge keine Zufahrtserlaubnis und dürfen sie nur in Ausnahmefällen befahren. Blaue Aufkleber werden für Fahrzeuge vergeben, die bestimmte Emissionsstandards erfüllen, die jedoch nicht den Euro-4-Standard erreichen. Diese Aufkleber sind nur für spezielle Fahrzeuge wie Oldtimer oder historische Fahrzeuge erhältlich, die nicht den aktuellen Emissionsstandards entsprechen.
Die Verwendung von Feinstaubplaketten ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, um Strafen zu vermeiden. Um Bußgelder und Punkte in Flensburg zu vermeiden, müssen die Aufkleber ordnungsgemäß an der Windschutzscheibe oder am Nummernschild angebracht werden. Daher ist es wichtig, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren und die richtige Plakette zu beantragen und anzubringen.
Unsere Online-Reservierung macht es Ihnen leicht, ein Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle Gießen zu reservieren. Wählen Sie einfach Ihr gewünschtes Ortskürzel, den Fahrzeugtyp und den Kennzeichentyp aus und geben Sie Ihre gewünschte Kombination ein. Wir zeigen Ihnen dann sofort verfügbare Optionen an. Sie können die Bestellung einfach abschließen und wir kümmern uns um den Rest. Wir prägen Ihre Kennzeichen und liefern sie zu Ihnen nach Hause.
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So finden Sie Ihre Wunschkombination
- Seien Sie kreativ und probieren Sie verschiedene Kombinationen aus. Drehen Sie Buchstaben und Zahlen herum, um möglicherweise neue Optionen zu finden.
- Verwenden Sie das Fragezeichen als Platzhalter, um mehrere Kombinationen gleichzeitig abzufragen.
- Nutzen Sie unsere Suchoptionen, um gezielt nach passenden Kombinationen zu suchen. Wir bieten unter anderem eine Geburtstags- und Lieblingszahlsuche an.
Um sicherzustellen, dass Ihre Kfz-Prozesse reibungslos ablaufen, haben wir eine Checkliste für Sie vorbereitet. Die Mitnahme der aufgeführten Dokumente ist entscheidend, um unnötige Verzögerungen oder wiederholte Besuche zu vermeiden.
Für Kfz-Zulassungen
Allgemeine Dokumente für alle Vorgänge:
- Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Neufahrzeuge:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
- CoC-Dokument (EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
Umschreibung mit Halterwechsel (zugelassenes Fahrzeug):
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und Teil II (ZB II)
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- Eventuell alte Kennzeichenschilder
Umschreibung mit Halterwechsel (außerbetriebgesetztes Fahrzeug):
- ZB II
- Abmeldebestätigung oder entwertete ZB I
Umschreibung ohne Halterwechsel:
- ZB I und ZB II
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- Aktuelle Kennzeichenschilder
Kfz-Abmeldung
- ZB I und ZB II
- Aktuelle Kennzeichenschilder
Spezielle Situationen
Firmen & juristische Personen:
- Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- Lichtbildausweis eines Vertreters
Freiberufler:
- Kammerausweis (z. B. von der Ärztekammer)
Vereine:
- Vereinsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertreters
Minderjährige Fahrzeughalter:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweise
Wenn Sie sich vertreten lassen:
- Vollmacht und Einverständniserklärung zur Steuerrückstandsüberprüfung
- Lichtbildausweis des Beauftragten
Unter dem generellen Vorhaben der Digitalisierung deutscher Verwaltungsbehörden möchte der deutsche Staat mit dem Projekt i-Kfz das schaffen, was in anderen Ländern längst funktioniert: Bürger sollen die Möglichkeit haben, Fahrzeugzulassungen komplett von Zuhause aus erledigen können. Seit 2015 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in verschiedenen Stufen die digitale Zulassung in Deutschland ausgerollt.
Vorteile der digitalen Zulassung
Durch die Digitalisierung des Verwaltungsaktes der Zulassungsstellen soll der Vorgang vor allem angenehmer für die Bevölkerung gemacht werden. Nun ist man nicht mehr abhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle und muss nicht mehr auf einen freien Termin zur persönlichen Vorsprache warten. In vielen deutschen Zulassungsstellen ist die Verwaltungsstruktur für die Nachfrage aus der Bevölkerung leider überhaupt nicht ausreichend ausgelegt. Außerdem erwartet man sich so auch Einsparungen im Verwaltungsapparat durch effizientere Abläufe.
Wie funktioniert i-Kfz
Die Zulassungsbehörde in Gießen hat eigens für i-Kfz ein entsprechendes Portal eingerichtet, über welches die digitalen Zulassungsvorgänge abgewickelt werden können.
Hinweis: i-Kfz funktioniert nur für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind.
Im ersten Schritt muss man sich mit dem Personalausweis identifizieren. Dies funktioniert über die vom Bund bereitgestellte “AusweisApp2”. Damit fungiert das eigene Smartphone als Kartenlesegerät für den Ausweis. Die Onlinefunktion des Ausweises muss unbedingt freigeschaltet worden sein und sie müssen auch schon einen eigenen PIN gesetzt haben (der ursprüngliche PIN steht in dem Brief, den man nach der Ausweiserstellung erhält).
Die Gültigkeit der Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I & Teil II) werden über Sicherheitscodes auf den Dokumenten festgestellt, die man freilegen muss, sollte man diese für den gewünschten Vorgang brauchen. Man sollte die Codes auf keinen Fall gleich anfangs freilegen, da die Dokumente mit freigelegten Codes als entwertet gelten.
Auch auf dem Kfz-Kennzeichen gibt es unter der Siegelplakette einen Sicherheitscode. Diesen braucht man beispielsweise bei der Abmeldung des Fahrzeugs.
Kritik am Projekt
Wirklich viel hat sich durch das Digitalisierungsprojekt für die Bevölkerung bisher noch nicht verbessert. Die meisten Bürger wissen nicht einmal davon, dass digitale Zulassungen bereits möglich sind. Auch sind die Portale der Zulassungsstellen alles andere als intuitiv bezüglich der benutzerfreundlichen Bedienung. Die aktuelle Quote für digitale Zulassungen liegt bei sehr überschaubaren 0,6 Prozent.
Das größte Problem an dem aktuellen Prozess ist die Authentifizierung mittels des neuen Personalausweises. Die wenigsten Staatsbürger haben diese Methode bereits verwendet und sind mit Methoden wie dem Video-Ident deutlich besser vertraut.
Die Kfz-Steuer ist in Deutschland eine jährliche Pflichtabgabe für Fahrzeughalter, die für die Nutzung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr erhoben wird. Die Höhe der Steuer wird anhand von verschiedenen Kriterien wie Hubraum, CO2-Ausstoß, Fahrzeugtyp und Zeitpunkt der Erstzulassung berechnet. Die Kfz-Steuer dient sowohl als Einnahmequelle für den Staat als auch als Instrument zur Lenkung des Verkehrsverhaltens. Fahrzeuge mit höheren Emissionen oder älteren Dieselmotoren werden dabei höher besteuert, während umweltfreundlichere Fahrzeuge oder Elektroautos von Steuervergünstigungen profitieren können.
Benutzen Sie den Rechner des Bundesfinanzministeriums, um Ihre Kfz-Steuer zu berechnen.
- Recherche ist entscheidend: Informieren Sie sich im Voraus über verschiedene Automodelle, Preise, Ausstattungen und Händler, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
- Budget im Blick behalten: Setzen Sie sich ein realistisches Budget und halten Sie sich daran, um finanzielle Probleme zu vermeiden.
- Fahrzeughistorie überprüfen: Prüfen Sie die Fahrzeughistorie anhand von Fahrzeugberichten, um potenzielle versteckte Mängel oder Unfälle zu identifizieren.
- Probefahrt ist ein Muss: Machen Sie unbedingt eine Probefahrt, um das Fahrzeug auf Komfort, Leistung und mögliche Mängel zu testen.
- Unabhängige Inspektion: Lassen Sie das Fahrzeug von einem unabhängigen Mechaniker überprüfen, um mögliche Probleme zu erkennen.
- Verhandlungsgeschick zeigen: Verhandeln Sie geschickt, um den besten Preis und die besten Konditionen zu erhalten.
- Vertrag genau prüfen: Lesen Sie den Kaufvertrag gründlich durch und stellen Sie sicher, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten sind.
- Versicherung nicht vergessen: Vergessen Sie nicht, eine angemessene Versicherung für das Fahrzeug abzuschließen, um sich vor unvorhergesehenen Ereignissen zu schützen.
Mit diesen Tipps haben Sie die besten Chancen, erfolgreich ein Auto zu kaufen und einen optimalen Deal abzuschließen.