Adresse
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh
Kontakt & Website
Telefon: 05241/85-1200
E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
Website: www.kreis-guetersloh.de
Öffnungszeiten
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 16:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:30 Uhr
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geschlossen
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Informationen
Die Zulassungsstelle in Gütersloh kann manchmal zeitaufwendig sein, aber mit ein paar Tipps können Sie Zeit sparen und den Behördengang effizienter gestalten.
➡️ Hier können Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle Gütersloh reservieren
- Nutzen Sie das Online-Terminportal der Zulassungsstelle Gütersloh, um sich einen Termin zu reservieren. Dadurch vermeiden Sie lange Wartezeiten vor Ort und können Ihr Anliegen schneller erledigen.
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die erforderlichen Dokumente und bereiten Sie diese zuhause vor, um Zeit zu sparen. Überprüfen Sie auch, ob Sie zusätzliche Unterlagen oder Formulare benötigen und bringen Sie diese mit.
- Planen Sie genügend Zeit für den Termin ein, auch wenn Sie einen Termin reserviert haben. Es kann immer noch zu Wartezeiten kommen, also stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend Zeit eingeplant haben.
- Seien Sie höflich und geduldig mit dem Personal der Zulassungsstelle. Sie arbeiten unter Umständen mit vielen Kunden und können gestresst sein. Freundlichkeit und Geduld können dazu beitragen, dass Ihr Anliegen schneller bearbeitet wird.
- Überlegen Sie, ob ein Zulassungsdienst für Sie sinnvoll ist, wenn Sie wenig Zeit haben. Ein Zulassungsdienst kann den Vorgang für Sie übernehmen und Sie können Ihre Dokumente später abholen. Informieren Sie sich über die Kosten und Dienstleistungen der Zulassungsdienste in Ihrer Umgebung.
Hinweis: Die Verfügbarkeit von Online-Terminen, erforderlichen Dokumenten und Gebühren können je nach Anliegen stark variieren. Es ist ratsam, sich im Voraus auf unserer Website darüber zu informieren, was Sie mitbringen sollten.
In Gütersloh befindet sich die örtliche Zulassungsstelle, die für die Registrierung und Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr verantwortlich ist. Diese Behörde übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben, wie zum Beispiel die Anmeldung und Zulassung von Neufahrzeugen sowie die Ummeldung von Gebrauchtfahrzeugen. Darüber hinaus kümmert sich die Behörde um die Abmeldung von Fahrzeugen, Änderungen an Fahrzeugdokumenten und die Ausstellung von Feinstaubplaketten. Auch spezielle Fälle wie Kurzzeitkennzeichen werden hier bearbeitet. Die Erhebung von Gebühren und Kosten gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Behörde. Es empfiehlt sich, sich vor dem persönlichen Besuch der Behörde über die angebotenen Dienstleistungen zu informieren, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zu den Dienstleistungen, die von dieser Behörde in Gütersloh angeboten werden.
Zulassung von Kraftfahrzeugen
Die Registrierung und Zulassung von Kraftfahrzeugen ist ein wichtiger Verantwortungsbereich der deutschen Zulassungsbehörden. Hierbei werden fabrikneue Fahrzeuge erstmalig angemeldet (Zulassung für Neufahrzeuge), Gebrauchtfahrzeuge auf einen neuen Besitzer angemeldet (Umschreibung mit Halterwechsel) und stillgelegte Fahrzeuge auf den gleichen oder einen neuen Halter wieder in Betrieb genommen (Wiederzulassung). Zur Zulassung eines Fahrzeugs müssen verschiedene Unterlagen und Nachweise vorgelegt werden (siehe Abschnitt "Erforderliche Unterlagen").
Die Behörde überprüft die vorgelegten Unterlagen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit und trägt die Fahrzeugdaten in das Fahrzeugregister ein. Im Anschluss werden die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt/geändert. Bei der Zulassung eines Fahrzeugs können unterschiedliche Kosten anfallen, zum Beispiel die Kfz-Steuer, die Zulassungsgebühr und die Kosten für die Kennzeichen.
Die Zulassung von Kraftfahrzeugen ist ein entscheidender Schritt, um ein Fahrzeug im Straßenverkehr legal fahren zu können. Die Zulassungsbehörde unterstützt Fahrzeughalter bei der korrekten Anmeldung und stellt sicher, dass alle notwendigen Unterlagen und Nachweise vorliegen, um die Verkehrssicherheit und Ordnung auf den Straßen zu gewährleisten. Die Zulassung kann persönlich bei der Zulassungsstelle oder in einigen Fällen auch online (siehe Abschnitt "i-Kfz") beantragt werden.
Dokumentenänderungen am Fahrzeug
Verschiedene Änderungen an Fahrzeugdokumenten können von Fahrzeughaltern vorgenommen werden. Dazu zählen etwa Namens- oder Adressänderungen, Modifikationen an Fahrzeugdaten wie der Leistung oder dem Fahrzeugtyp sowie die Beantragung von Ersatzdokumenten bei Verlust oder Diebstahl.
Falls die geforderten Nachweise vorliegen und die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind, kann die Zulassungsstelle in Gütersloh die gewünschten Änderungen für den Halter durchführen. Hierbei werden die Fahrzeugdaten anhand der eingereichten Dokumente aktualisiert und ggf. neue Dokumente, wie beispielsweise eine geänderte Zulassungsbescheinigung I oder II, ausgestellt.
Dabei können Kosten und Gebühren anfallen, die von der Zulassungsstelle erhoben werden, etwa für die Ausstellung von Ersatzdokumenten oder die Änderung von Fahrzeugdaten. Es ist wichtig, dass Fahrzeughalter Änderungen an den Fahrzeugdokumenten zeitnah bei der Zulassungsstelle anmelden und alle notwendigen Unterlagen bereithalten, um eine reibungslose Aktualisierung der Dokumente zu gewährleisten.
Besondere Situationen
In Gütersloh gibt es verschiedene spezielle Kennzeichen, die für besondere Zwecke ausgestellt werden.
Zum Beispiel gibt es Kurzzeitkennzeichen, die für begrenzte Fahrten wie Probefahrten, Überführungsfahrten oder Fahrzeugprüfungen verwendet werden. Diese Kennzeichen sind in der Regel für höchstens fünf Tage gültig und müssen vor Ablauf wieder abgemeldet werden.
Saisonkennzeichen bieten die Möglichkeit, den Zulassungszeitraum für das Fahrzeug zu begrenzen. Das ist besonders nützlich, wenn das Auto nur in bestimmten Jahreszeiten genutzt wird, wie zum Beispiel Cabrios im Sommer. Die steuerliche Belastung ist durch den begrenzten Zulassungszeitraum geringer.
Für Oldtimer, bei denen die Erstzulassung über 30 Jahre zurückliegt, gibt es das historische Kennzeichen. Hierdurch ist die steuerliche Belastung ebenfalls geringer und oft auch die Versicherungskosten günstiger.
Elektrofahrzeuge können mit einem Elektrokennzeichen eine geringere steuerliche Belastung haben.
Rote Kennzeichen werden speziell für Fahrzeughändler und Werkstätten ausgestellt. Sie ermöglichen es diesen, Fahrzeuge für Testzwecke oder Überführungen im Straßenverkehr zu nutzen, ohne diese vollständig zulassen zu müssen. Rote Kennzeichen sind an bestimmte Fahrzeughändler oder Werkstätten gebunden und dürfen nur von autorisierten Personen verwendet werden.
Zusätzlich gibt es noch Ausfuhrkennzeichen, die für den Export von Fahrzeugen verwendet werden. Sie ermöglichen es, das Fahrzeug für den Export vorzubereiten und es ins Ausland zu transportieren. Ausfuhrkennzeichen sind zeitlich begrenzt und müssen nach der Exportabwicklung bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden.
Verlust und Entwendung
Fahrzeughalter sollten bei Verlust oder Entwendung von Fahrzeugdokumenten oder Kennzeichen unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um den Verlust oder Diebstahl zu melden und den Missbrauch zu verhindern. Hierfür müssen sie die Zulassungsstelle kontaktieren und den Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugdokumente wie der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie der Kennzeichen melden.
Die Zulassungsstelle kann daraufhin geeignete Schritte einleiten, um die gestohlenen oder verlorenen Dokumente und Kennzeichen zu sperren und gegebenenfalls Ersatzdokumente oder -kennzeichen auszustellen. Dabei können Kosten für die Ausstellung von Ersatzdokumenten oder -kennzeichen anfallen, die je nach örtlichen Vorschriften unterschiedlich sein können.
Es ist ebenfalls wichtig, dass Fahrzeughalter bei Verlust oder Entwendung auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten, um den Verlust oder Diebstahl offiziell zu dokumentieren und Missbrauch zu verhindern. Eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei und der Zulassungsstelle ist unerlässlich, um die notwendigen Schritte zur Sicherung des Fahrzeugs und der Fahrzeugdokumente einzuleiten.
Ihr Wunschkennzeichen ist nur wenige Klicks entfernt! Nutzen Sie unsere bequeme Online-Reservierung, um Ihre Wunschkombination zu finden und zu sichern. Unser Service umfasst die Prägung und den Versand der Kennzeichenschilder, so dass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Wir stellen sicher, dass Ihr Wunschkennzeichen pünktlich zum Termin bei der Zulassungsstelle bei Ihnen ankommt.
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Tipps für die Suche
- Wählen Sie Ihr bevorzugtes Ortskürzel und ihr Kennzeichenformat als erstes aus, damit nur Kombinationen angezeigt werden, die auch wirklich in Frage kommen.
- Probieren Sie verschiedene Kombinationen aus. Leider gibt es in Gütersloh bereits viele vergebene Wunschkennzeichen - das macht die Suche komplizierter.
- Verwenden Sie das Fragezeichen als Platzhalter, um alle verfügbaren Kombinationen zu suchen.
- Nutzen Sie unsere Suchoptionen, um gezielt nach Geburtsdaten oder Lieblingszahlen zu suchen.
Damit Ihr Besuch bei der Zulassungsstelle Gütersloh reibungslos verläuft, finden Sie hier eine detaillierte Übersicht über alle benötigten Dokumente und Unterlagen für verschiedene Anliegen.
Umschreibung bei Eigentümerwechsel
Falls das Fahrzeug aktuell zugelassen ist
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- Bei Kennzeichenänderung: alte Kennzeichenschilder zur Entwertung
Für vorher abgemeldete Fahrzeuge
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- Abmeldebescheinigung oder entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
Umschreibung ohne Eigentümerwechsel
Falls das Fahrzeug aktuell zugelassen ist
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- eVB-Nummer
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- SEPA-Lastschriftmandat
- Bei Kennzeichenänderung: alte Kennzeichenschilder zur Entwertung
Für vorher abgemeldete Fahrzeuge
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Abmeldebescheinigung oder entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
- eVB-Nummer
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- SEPA-Lastschriftmandat
Reserviertes Wunschkennzeichen
Sollten Sie ein Kennzeichen online reserviert haben, benötigen Sie:
- Reservierungspin oder Bestätigung
- Neu geprägte Kennzeichenschilder
Neufahrzeug-Zulassung
- Offizielles Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- CoC-Dokument oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Außerbetriebsetzung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Alte Kennzeichenschilder zur Entwertung
Für Firmen und Sonderfälle
- Je nach Art des Unternehmens: Gewerbeanmeldung (GbR), Handelsregisterauszug (GmbH), Kammerbescheinigung oder Vereinsregisterauszug (Verein)
- Ausweisdokument des Vertretungsberechtigten
Bei Vertretung
- Schriftliche Vollmacht
- Zustimmung zur Steuerrückstandsüberprüfung
- Ausweisdokumente von Bevollmächtigtem und Vollmachtgeber
Minderjährige Fahrzeughalter
- Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten
- Unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
Unter dem generellen Vorhaben der Digitalisierung deutscher Verwaltungsbehörden möchte der deutsche Staat mit dem Projekt i-Kfz das schaffen, was in anderen Ländern längst funktioniert: Bürger sollen die Möglichkeit haben, Fahrzeugzulassungen komplett von Zuhause aus erledigen können. Seit 2015 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in verschiedenen Stufen die digitale Zulassung in Deutschland ausgerollt.
Vorteile der digitalen Zulassung
Durch die Digitalisierung des Verwaltungsaktes der Zulassungsstellen soll der Vorgang vor allem angenehmer für die Bevölkerung gemacht werden. Nun ist man nicht mehr abhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle und muss nicht mehr auf einen freien Termin zur persönlichen Vorsprache warten. In vielen deutschen Zulassungsstellen ist die Verwaltungsstruktur für die Nachfrage aus der Bevölkerung leider überhaupt nicht ausreichend ausgelegt. Außerdem erwartet man sich so auch Einsparungen im Verwaltungsapparat durch effizientere Abläufe.
Wie funktioniert i-Kfz
Die Zulassungsbehörde in Gütersloh hat eigens für i-Kfz ein entsprechendes Portal eingerichtet, über welches die digitalen Zulassungsvorgänge abgewickelt werden können.
Hinweis: i-Kfz funktioniert nur für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind.
Im ersten Schritt muss man sich mit dem Personalausweis identifizieren. Dies funktioniert über die vom Bund bereitgestellte “AusweisApp2”. Damit fungiert das eigene Smartphone als Kartenlesegerät für den Ausweis. Die Onlinefunktion des Ausweises muss unbedingt freigeschaltet worden sein und sie müssen auch schon einen eigenen PIN gesetzt haben (der ursprüngliche PIN steht in dem Brief, den man nach der Ausweiserstellung erhält).
Die Gültigkeit der Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I & Teil II) werden über Sicherheitscodes auf den Dokumenten festgestellt, die man freilegen muss, sollte man diese für den gewünschten Vorgang brauchen. Man sollte die Codes auf keinen Fall gleich anfangs freilegen, da die Dokumente mit freigelegten Codes als entwertet gelten.
Auch auf dem Kfz-Kennzeichen gibt es unter der Siegelplakette einen Sicherheitscode. Diesen braucht man beispielsweise bei der Abmeldung des Fahrzeugs.
Kritik am Projekt
Wirklich viel hat sich durch das Digitalisierungsprojekt für die Bevölkerung bisher noch nicht verbessert. Die meisten Bürger wissen nicht einmal davon, dass digitale Zulassungen bereits möglich sind. Auch sind die Portale der Zulassungsstellen alles andere als intuitiv bezüglich der benutzerfreundlichen Bedienung. Die aktuelle Quote für digitale Zulassungen liegt bei sehr überschaubaren 0,6 Prozent.
Das größte Problem an dem aktuellen Prozess ist die Authentifizierung mittels des neuen Personalausweises. Die wenigsten Staatsbürger haben diese Methode bereits verwendet und sind mit Methoden wie dem Video-Ident deutlich besser vertraut.
Die Kfz-Steuer ist in Deutschland eine obligatorische Abgabe, die Fahrzeughalter für die Nutzung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr entrichten müssen. Die Höhe der Steuer wird anhand verschiedener Kriterien wie Hubraum, CO2-Ausstoß, Fahrzeugtyp und Zulassungsdatum berechnet. Sie dient sowohl der Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten als auch der steuerlichen Lenkung des Verkehrsverhaltens. Fahrzeuge mit höheren Emissionen oder ältere Dieselfahrzeuge unterliegen in der Regel einer höheren Steuerbelastung, während umweltfreundlichere Fahrzeuge oder Elektroautos von Steuervergünstigungen profitieren können.
Mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums können Sie Ihre Kfz-Steuer ganz einfach berechnen:
- Recherche ist entscheidend: Informieren Sie sich im Voraus über verschiedene Automodelle, Preise, Ausstattungen und Händler, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
- Budget im Blick behalten: Setzen Sie sich ein realistisches Budget und halten Sie sich daran, um finanzielle Probleme zu vermeiden.
- Fahrzeughistorie überprüfen: Prüfen Sie die Fahrzeughistorie anhand von Fahrzeugberichten, um potenzielle versteckte Mängel oder Unfälle zu identifizieren.
- Probefahrt ist ein Muss: Machen Sie unbedingt eine Probefahrt, um das Fahrzeug auf Komfort, Leistung und mögliche Mängel zu testen.
- Unabhängige Inspektion: Lassen Sie das Fahrzeug von einem unabhängigen Mechaniker überprüfen, um mögliche Probleme zu erkennen.
- Verhandlungsgeschick zeigen: Verhandeln Sie geschickt, um den besten Preis und die besten Konditionen zu erhalten.
- Vertrag genau prüfen: Lesen Sie den Kaufvertrag gründlich durch und stellen Sie sicher, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten sind.
- Versicherung nicht vergessen: Vergessen Sie nicht, eine angemessene Versicherung für das Fahrzeug abzuschließen, um sich vor unvorhergesehenen Ereignissen zu schützen.
Mit diesen Tipps haben Sie die besten Chancen, erfolgreich ein Auto zu kaufen und einen optimalen Deal abzuschließen.