Adresse
Freiheitstraße 3
58119 Hagen
Öffnungszeiten
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 10:00 Uhr
geschlossen
Informationen
Ein Besuch bei der Zulassungsstelle in Hagen muss nicht stressig sein! Mit diesen Tipps können Sie Ihren Termin optimal nutzen und mögliche Wartezeiten minimieren:
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Überprüfen Sie im Voraus die erforderlichen Unterlagen
Informieren Sie sich im Vorfeld genau, welche Unterlagen und Formulare Sie für Ihr Anliegen benötigen. Überprüfen Sie sorgfältig, ob Sie alles vollständig und korrekt vorbereitet haben. Das erspart Ihnen unnötige Rückfragen und Verzögerungen vor Ort.
Planen Sie genug Zeit ein
Planen Sie genügend Zeit ein, um eventuelle Wartezeiten gelassen zu meistern, ohne in Stress zu geraten. Sorgen Sie dafür, dass ihr Smartphone geladen ist, oder nehmen Sie sich ein Buch mit, denn Wartezeiten lassen sich eventuell nicht vermeiden.
Nutzen Sie die Wartezeit für nützliche Erledigungen
Sehen Sie die Wartezeit als Gelegenheit, um andere Erledigungen zu erledigen. Bringen Sie Ihren Laptop mit und erledigen Sie Arbeit, beantworten Sie E-Mails oder erledigen Sie andere Aufgaben, die Sie schon länger vor sich herschieben. So können Sie die Zeit effektiv nutzen und haben das Gefühl, produktiv zu sein.
Bleiben Sie freundlich und höflich
Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle arbeiten unter hohem Arbeitsaufkommen und Zeitdruck. Bleiben Sie daher stets höflich und freundlich, auch wenn es zu Verzögerungen oder Schwierigkeiten kommt. Eine positive Kommunikation kann helfen, Missverständnisse zu klären und den Ablauf zu erleichtern.
Nutzen Sie alternative Optionen
Überlegen Sie, ob es alternative Optionen gibt, um Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle zu optimieren. Zum Beispiel könnten Sie einen Online-Dienstleister nutzen, der für Sie die Anmeldung oder Abmeldung Ihres Fahrzeugs erledigt.
Fahrzeuganmeldung
- Zulassung eines Neufahrzeugs: Wenn Sie ein brandneues Fahrzeug auf den Straßenverkehr bringen möchten, müssen Sie es bei der Zulassungsstelle Hagen als Erstzulassung anmelden. Sie benötigen lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil II und die CoC-Papiere, sowie einen gültigen Nachweis einer Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer).
- Wiederzulassung: Bei einer Wiederinbetriebnahme eines abgemeldeten Fahrzeugs benötigen Sie beide Zulassungsbescheinigungen (Teil I und Teil II), sowie einen gültigen Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
- Für die Zulassung importierter Fahrzeuge gibt es besondere Regeln. Sie benötigen keine Zulassungsbescheinigung, können diese aber unter Vorlage der CoC-Papiere bei der Zulassungsstelle Hagen beantragen.
Adressänderung und Halterwechsel
Es gibt bestimmte Umstände, unter denen das Ummelden eines Fahrzeugs notwendig ist: Zum einen, wenn ein Halterwechsel stattfinden soll (Umschreibung mit Halterwechsel), und zum anderen, wenn der Halter in einen neuen Zulassungsbezirk zieht.
Anträge auf Änderungen
- Anschriftsänderung: Wenn Sie innerhalb desselben Zulassungsbezirks umziehen, müssen Sie lediglich die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern lassen. Eine Umschreibung ist nicht erforderlich.
- Namensänderung des Halters: Wenn sich der Name des Fahrzeughalters ändert, müssen Sie dies in den Fahrzeugdokumenten (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) vermerken lassen, z.B. im Falle einer Heirat.
- Änderung des Saisonzeitraums: Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr zugelassen haben, können Sie diesen Zeitraum bei Bedarf ändern.
- Technische Änderungen am Fahrzeug: Wenn Sie Änderungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen möchten, die die technischen Eigenschaften betreffen, müssen Sie eine Abnahme durch den TÜV oder eine vergleichbare Organisation vornehmen lassen.
Besondere Zulassungen
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von speziellen Zulassungen, die Fahrzeugen zugeteilt werden können, um ihre Nutzungszwecke oder Besonderheiten zu kennzeichnen. Die Beantragung solcher Zulassungen in Hagen erfordert bestimmte Voraussetzungen und Nachweise. Im Folgenden werden einige der gängigsten speziellen Zulassungen und ihre Anwendungsfälle erläutert:
- Historisches Kennzeichen: Die H-Zulassung wird für historische Fahrzeuge vergeben, die mindestens 30 Jahre alt sind und weitgehend im Originalzustand erhalten wurden. Fahrzeuge mit H-Zulassung dürfen nur eingeschränkt gefahren werden, dürfen aber von bestimmten Einschränkungen wie Fahrverboten in Umweltzonen befreit sein.
- Rote Kennzeichen: Rote Kennzeichen werden von Autohäusern, Werkstätten und anderen gewerblichen Unternehmen genutzt, um Fahrzeuge während Testfahrten, Überführungen oder Reparaturen zu bewegen. Diese Kennzeichen sind zeitlich begrenzt und gelten nur für bestimmte Zwecke.
- Elektrokennzeichen: Elektrokennzeichen werden für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben wie Elektro-, Wasserstoff- oder Hybridantrieb vergeben. Diese Fahrzeuge sind von einigen Verkehrsbeschränkungen befreit und können in einigen Städten kostenlos parken.
- Kurzzeitkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen sind temporäre Kennzeichen, die für den einmaligen Gebrauch ausgegeben werden. Sie werden für Probefahrten, Überführungen oder für Fahrzeuge genutzt, die vorübergehend nicht zugelassen sind.
- Ausfuhrzulassung: Eine Ausfuhrzulassung wird für Fahrzeuge vergeben, die ins Ausland verkauft werden sollen. Mit dieser Zulassung können Fahrzeuge für den Transport auf eigener Achse zugelassen werden.
Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugunterlagen und Nummernschildern?
Fahrzeugunterlagen und Nummernschilder sind unverzichtbare Dokumente für den Betrieb eines Fahrzeugs. Aber was ist zu tun, wenn sie verloren gehen oder gestohlen werden? In solchen Fällen ist es wichtig, schnell zu handeln, um Betrug oder Missbrauch zu vermeiden.
Der erste Schritt besteht darin, den Verlust oder Diebstahl bei der örtlichen Zulassungsstelle zu melden. Hier müssen die betroffenen Fahrzeugunterlagen wie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Nummernschilder angegeben werden. Die Zulassungsstelle kann dann die gestohlenen oder verlorenen Dokumente sperren und gegebenenfalls Ersatzdokumente oder -nummernschilder ausstellen. Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Ausstellung von Ersatzdokumenten oder -nummernschildern Gebühren anfallen können.
Zusätzlich zur Meldung bei der Zulassungsstelle sollten die Fahrzeughalter auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Auf diese Weise wird der Verlust oder Diebstahl offiziell dokumentiert und potenzieller Missbrauch verhindert. Eine gute Zusammenarbeit mit der Polizei und der Zulassungsstelle ist entscheidend, um alle notwendigen Schritte zum Schutz des Fahrzeugs und der Fahrzeugdokumente zu unternehmen.
Im Falle eines Diebstahls von Nummernschildern werden diese zur Fahndung ausgeschrieben. Die Zulassungsstelle sperrt die Nummernschildkombination dann für einen Zeitraum von 10 Jahren.
Umweltzonen und ihre Kennzeichnung
Die Emissionsbelastung durch den Straßenverkehr ist ein großes Problem für die Luftqualität in vielen deutschen Städten. Um dem entgegenzuwirken, wurden Umweltzonen eingerichtet, die nur von Fahrzeugen mit niedriger Emissionsbelastung befahren werden dürfen. Die Zulassung wird durch Feinstaubplaketten geregelt, die je nach Emissionsgrad in verschiedenen Farben ausgegeben werden. Grün steht dabei für Fahrzeuge mit geringer Belastung, während rot für hohe Belastung steht.
Die Einführung der Feinstaubplaketten hat dazu beigetragen, die Luftqualität in vielen Städten zu verbessern und die Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung zu reduzieren. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die bezweifeln, dass die Umweltzonen allein ausreichend sind, um das Problem zu lösen. Eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen wie der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs könnte hierbei sinnvoller sein.
Unabhängig von der Kritik sind Feinstaubplaketten jedoch ein wichtiger Bestandteil der Umweltregulierung in Deutschland. Es ist daher wichtig, die geltenden Vorschriften zu beachten und die Plaketten ordnungsgemäß anzubringen, um Strafen zu vermeiden und einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität zu leisten.
Sie möchten ein individuelles Kennzeichen für Ihr Fahrzeug? Kein Problem! Mit unserem Online-Service können Sie Ihr Wunschkennzeichen in Hagen schnell und einfach reservieren. Wir übernehmen für Sie die Prägung der Kennzeichen und liefern sie bequem nach Hause oder an Ihre Wunschadresse. So sparen Sie Zeit und Nerven bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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So finden Sie Ihr Wunschkennzeichen
- Nutzen Sie unsere komfortable Suchfunktion und finden Sie in Sekundenschnelle verfügbare Kombinationen.
- Geben Sie Ihre persönlichen Präferenzen ein und lassen Sie sich passende Vorschläge anzeigen.
- Verwenden Sie Platzhalter wie das Fragezeichen oder den Unterstrich, um noch mehr Kombinationsmöglichkeiten zu finden.
Damit Ihr Besuch bei der Zulassungsstelle Hagen reibungslos verläuft, finden Sie hier eine detaillierte Übersicht über alle benötigten Dokumente und Unterlagen für verschiedene Anliegen.
Umschreibung bei Eigentümerwechsel
Falls das Fahrzeug aktuell zugelassen ist
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- Bei Kennzeichenänderung: alte Kennzeichenschilder zur Entwertung
Für vorher abgemeldete Fahrzeuge
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- Abmeldebescheinigung oder entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
Umschreibung ohne Eigentümerwechsel
Falls das Fahrzeug aktuell zugelassen ist
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- eVB-Nummer
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- SEPA-Lastschriftmandat
- Bei Kennzeichenänderung: alte Kennzeichenschilder zur Entwertung
Für vorher abgemeldete Fahrzeuge
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Abmeldebescheinigung oder entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
- eVB-Nummer
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- SEPA-Lastschriftmandat
Reserviertes Wunschkennzeichen
Sollten Sie ein Kennzeichen online reserviert haben, benötigen Sie:
- Reservierungspin oder Bestätigung
- Neu geprägte Kennzeichenschilder
Neufahrzeug-Zulassung
- Offizielles Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- CoC-Dokument oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Außerbetriebsetzung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Alte Kennzeichenschilder zur Entwertung
Für Firmen und Sonderfälle
- Je nach Art des Unternehmens: Gewerbeanmeldung (GbR), Handelsregisterauszug (GmbH), Kammerbescheinigung oder Vereinsregisterauszug (Verein)
- Ausweisdokument des Vertretungsberechtigten
Bei Vertretung
- Schriftliche Vollmacht
- Zustimmung zur Steuerrückstandsüberprüfung
- Ausweisdokumente von Bevollmächtigtem und Vollmachtgeber
Minderjährige Fahrzeughalter
- Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten
- Unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
Unter dem generellen Vorhaben der Digitalisierung deutscher Verwaltungsbehörden möchte der deutsche Staat mit dem Projekt i-Kfz das schaffen, was in anderen Ländern längst funktioniert: Bürger sollen die Möglichkeit haben, Fahrzeugzulassungen komplett von Zuhause aus erledigen können. Seit 2015 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in verschiedenen Stufen die digitale Zulassung in Deutschland ausgerollt.
Vorteile der digitalen Zulassung
Durch die Digitalisierung des Verwaltungsaktes der Zulassungsstellen soll der Vorgang vor allem angenehmer für die Bevölkerung gemacht werden. Nun ist man nicht mehr abhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle und muss nicht mehr auf einen freien Termin zur persönlichen Vorsprache warten. In vielen deutschen Zulassungsstellen ist die Verwaltungsstruktur für die Nachfrage aus der Bevölkerung leider überhaupt nicht ausreichend ausgelegt. Außerdem erwartet man sich so auch Einsparungen im Verwaltungsapparat durch effizientere Abläufe.
Wie funktioniert i-Kfz
Die Zulassungsbehörde in Hagen hat eigens für i-Kfz ein entsprechendes Portal eingerichtet, über welches die digitalen Zulassungsvorgänge abgewickelt werden können.
Hinweis: i-Kfz funktioniert nur für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind.
Im ersten Schritt muss man sich mit dem Personalausweis identifizieren. Dies funktioniert über die vom Bund bereitgestellte “AusweisApp2”. Damit fungiert das eigene Smartphone als Kartenlesegerät für den Ausweis. Die Onlinefunktion des Ausweises muss unbedingt freigeschaltet worden sein und sie müssen auch schon einen eigenen PIN gesetzt haben (der ursprüngliche PIN steht in dem Brief, den man nach der Ausweiserstellung erhält).
Die Gültigkeit der Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I & Teil II) werden über Sicherheitscodes auf den Dokumenten festgestellt, die man freilegen muss, sollte man diese für den gewünschten Vorgang brauchen. Man sollte die Codes auf keinen Fall gleich anfangs freilegen, da die Dokumente mit freigelegten Codes als entwertet gelten.
Auch auf dem Kfz-Kennzeichen gibt es unter der Siegelplakette einen Sicherheitscode. Diesen braucht man beispielsweise bei der Abmeldung des Fahrzeugs.
Kritik am Projekt
Wirklich viel hat sich durch das Digitalisierungsprojekt für die Bevölkerung bisher noch nicht verbessert. Die meisten Bürger wissen nicht einmal davon, dass digitale Zulassungen bereits möglich sind. Auch sind die Portale der Zulassungsstellen alles andere als intuitiv bezüglich der benutzerfreundlichen Bedienung. Die aktuelle Quote für digitale Zulassungen liegt bei sehr überschaubaren 0,6 Prozent.
Das größte Problem an dem aktuellen Prozess ist die Authentifizierung mittels des neuen Personalausweises. Die wenigsten Staatsbürger haben diese Methode bereits verwendet und sind mit Methoden wie dem Video-Ident deutlich besser vertraut.
Die Kfz-Steuer stellt in Deutschland eine verpflichtende Abgabe dar, die von Fahrzeughaltern für die Inanspruchnahme von öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen gezahlt werden muss.
Die Steuerhöhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie Hubraum, CO2-Ausstoß, Fahrzeugklasse und Kraftstoffart. Insbesondere Fahrzeuge mit höheren Emissionen und ältere Dieselfahrzeuge sind in der Regel stärker besteuert, während umweltfreundliche Fahrzeuge oder Elektroautos von Steuervergünstigungen profitieren können. Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer fließen in die Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten und dienen der Förderung umweltfreundlicherer Mobilität.
Das Bundesfinanzministerium stellt einen Kfz-Steuer-Rechner zur Verfügung:
- Festlegen von Prioritäten: Überlegen Sie genau, welche Funktionen und Ausstattungen Ihnen am wichtigsten sind, um Ihre Suche zu präzisieren.
- Preisvergleich: Vergleichen Sie die Preise von verschiedenen Händlern und Verkäufern, um das beste Angebot für Ihr Budget zu finden.
- Fahrzeughistorie prüfen: Überprüfen Sie die Fahrzeughistorie, um sicherzustellen, dass das Auto keine versteckten Mängel oder Unfälle hat.
- Probefahrt: Vereinbaren Sie unbedingt eine Probefahrt, um das Auto auf Herz und Nieren zu testen und mögliche Probleme zu erkennen.
- Unabhängige Überprüfung: Lassen Sie das Fahrzeug von einem unabhängigen Mechaniker überprüfen, um versteckte Mängel aufzudecken.
- Finanzierungsoptionen prüfen: Beachten Sie die Finanzierungsoptionen und vergleichen Sie die Zinsen und Bedingungen von verschiedenen Kreditgebern.
- Kaufvertrag überprüfen: Lesen Sie den Kaufvertrag sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten sind.
- Versicherung prüfen: Prüfen Sie alle relevanten Versicherungsoptionen und schließen Sie eine geeignete Versicherung für das Fahrzeug ab.
Mit diesen Tipps sind Sie bestens gerüstet, um einen cleveren Autokauf abzuschließen.