Adresse
Robert-Steiger-Straße 5
86381 Krumbach (Schwaben)
Kontakt & Website
Telefon: 08282/889410
E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de
Website: www.landkreis-guenzburg.de
Öffnungszeiten
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:30 Uhr
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13:00 Uhr - 17:00 Uhr
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geschlossen
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Informationen
Die Zulassungsstelle in Krumbach (Schwaben) kann manchmal zeitaufwendig sein, aber mit ein paar Tipps können Sie Zeit sparen und den Behördengang effizienter gestalten.
➡️ Hier können Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle Krumbach (Schwaben) reservieren
- Nutzen Sie das Online-Terminportal der Zulassungsstelle Krumbach (Schwaben), um sich einen Termin zu reservieren. Dadurch vermeiden Sie lange Wartezeiten vor Ort und können Ihr Anliegen schneller erledigen.
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die erforderlichen Dokumente und bereiten Sie diese zuhause vor, um Zeit zu sparen. Überprüfen Sie auch, ob Sie zusätzliche Unterlagen oder Formulare benötigen und bringen Sie diese mit.
- Planen Sie genügend Zeit für den Termin ein, auch wenn Sie einen Termin reserviert haben. Es kann immer noch zu Wartezeiten kommen, also stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend Zeit eingeplant haben.
- Seien Sie höflich und geduldig mit dem Personal der Zulassungsstelle. Sie arbeiten unter Umständen mit vielen Kunden und können gestresst sein. Freundlichkeit und Geduld können dazu beitragen, dass Ihr Anliegen schneller bearbeitet wird.
- Überlegen Sie, ob ein Zulassungsdienst für Sie sinnvoll ist, wenn Sie wenig Zeit haben. Ein Zulassungsdienst kann den Vorgang für Sie übernehmen und Sie können Ihre Dokumente später abholen. Informieren Sie sich über die Kosten und Dienstleistungen der Zulassungsdienste in Ihrer Umgebung.
Hinweis: Die Verfügbarkeit von Online-Terminen, erforderlichen Dokumenten und Gebühren können je nach Anliegen stark variieren. Es ist ratsam, sich im Voraus auf unserer Website darüber zu informieren, was Sie mitbringen sollten.
In Krumbach (Schwaben) müssen Sie für Kfz-Anmeldungen, -Abmeldungen und -Ummeldungen eine Zulassungsstelle aufsuchen. Dort können Sie auch Änderungen an den Fahrzeugpapieren vornehmen und Sonderkennzeichen beantragen.
Die Zulassungsstelle informiert auf ihrer Webseite über die notwendigen Unterlagen für verschiedene Vorgänge. Es ist empfehlenswert, sich vorab darüber zu informieren und die erforderlichen Dokumente mitzubringen, um Zeit zu sparen.
Anmeldung & Ummeldung
- Zulassung eines Neufahrzeugs: Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs muss dieses bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Dafür sind die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie eine gültige Haftpflichtversicherung vorzulegen.
- Umschreibung (Ummeldung): Wenn Sie umziehen oder den Halter des Fahrzeugs wechseln, müssen Sie das Fahrzeug ummelden. Hierfür sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie eine gültige Haftpflichtversicherung erforderlich.
- Wiederzulassung: Möchten Sie ein Fahrzeug wieder zulassen, das zuvor abgemeldet wurde, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie eine gültige Haftpflichtversicherung vorlegen.
Außerbetriebsetzung
- Abmeldung: Wenn Sie ein Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorlegen. Nach der Abmeldung ist das Fahrzeug nicht mehr versichert und darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.
- Stilllegung: Wenn Sie ein Fahrzeug länger als sieben Jahre abmelden möchten, müssen Sie eine Stilllegung beantragen. Auch hierfür sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.
Änderung der Zulassungspapiere
- Adressänderung: Wenn Sie innerhalb von Krumbach (Schwaben) umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eintragen lassen.
- Namensänderung: Bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat) müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) aktualisieren lassen.
- Technische Änderungen: Wenn Sie technische Änderungen am Fahrzeug vornehmen lassen, müssen diese von der Zulassungsstelle genehmigt und in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Sonderkennzeichen
- Saisonkennzeichen: Ein Saisonkennzeichen erlaubt Ihnen, Ihr Fahrzeug für einen begrenzten Zeitraum zu nutzen, beispielsweise nur im Sommer. Der Zeitraum muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate betragen.
- Historisches Kennzeichen: Für Oldtimer-Fahrzeuge gibt es die Möglichkeit einer speziellen Zulassung, die zu einer Senkung der Steuern und Versicherungsbeiträge führt. Das Fahrzeug muss dabei mindestens 30 Jahre alt sein (seit der Erstzulassung).
- Elektrokennzeichen: Elektrofahrzeuge profitieren von einer steuerlichen Vergünstigung durch das E-Kennzeichen.
- Kurzzeitkennzeichen: Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie Ihr Fahrzeug für einen kurzen Zeitraum zulassen, beispielsweise wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug überführen möchten.
- Rote Kennzeichen: Rote Kennzeichen sind nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Es gibt rote Kennzeichen für Autohändler (zur Durchführung von Probefahrten) und spezielle Kennzeichen für Oldtimer-Fahrzeuge. Das rote Kennzeichen für Oldtimer darf allerdings nur zu bestimmten Zwecken genutzt werden.
Ersatz von Dokumenten und Kennzeichen
Es kann sehr ärgerlich sein, wenn man feststellt, dass man seine Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen verloren oder gestohlen hat. Um potenziellen Missbrauch zu vermeiden, ist es jedoch wichtig, schnell zu handeln. Hier sind die notwendigen Schritte, die Sie unternehmen sollten:
- Melden Sie den Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugdokumente wie der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie der Kennzeichen sofort bei der Zulassungsstelle.
- Erstatten Sie bei der Polizei Anzeige, um den Verlust oder Diebstahl offiziell zu dokumentieren und damit potenziellen Missbrauch zu verhindern.
- Die Zulassungsstelle wird die gestohlenen oder verlorenen Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen sperren und gegebenenfalls Ersatzdokumente oder -kennzeichen ausstellen.
- Beachten Sie, dass bei der Ausstellung von Ersatzdokumenten oder -kennzeichen Gebühren anfallen können, die je nach örtlichen Vorschriften und Gebührenordnungen variieren können.
- Zusammenarbeit mit der Polizei und der Zulassungsstelle ist entscheidend, um das Fahrzeug und die Fahrzeugdokumente sicherzustellen.
Um den Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen zu vermeiden, sollten Sie diese immer an einem sicheren Ort aufbewahren. Sollte Ihnen dennoch ein solcher Verlust widerfahren, sollten Sie schnell handeln und die oben genannten Schritte unternehmen.
Umweltplaketten / Feinstaubplaketten
Feinstaubplaketten sind Etiketten, die an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs befestigt werden, um den Emissionsstandard des Fahrzeugs anzuzeigen. Sie werden in Deutschland in Umweltzonen eingesetzt, um den Zugang von Fahrzeugen mit höheren Emissionen zu regulieren und die Luftqualität zu verbessern. Es gibt verschiedene Arten von Feinstaubplaketten in unterschiedlichen Farben und Formen, um den Emissionsgrad zu kennzeichnen. Insgesamt gibt es vier verschiedene Plakettenfarben: grün, gelb, rot und blau. Die Zulassungsstelle in Krumbach (Schwaben) bietet die Möglichkeit, gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere für 5€ die passende Plakette zu erwerben.
Fahrzeuge, die die strengsten Emissionsstandards erfüllen, erhalten grüne Aufkleber, die das Fahrzeug als umweltfreundlich kennzeichnen. Mit einer grünen Plakette können Fahrzeuge uneingeschränkt in allen Umweltzonen fahren. Gelbe Aufkleber werden für Fahrzeuge vergeben, die den Euro-4-Standard erfüllen, jedoch nicht den Euro-5-Standard erreichen. In einigen Umweltzonen dürfen diese Fahrzeuge eingeschränkt fahren.
Fahrzeuge, die den Euro-2-Standard oder niedriger erfüllen, erhalten rote Aufkleber und gehören somit zu den am stärksten emittierenden Fahrzeugen. In den meisten Umweltzonen haben diese Fahrzeuge keine Zufahrtserlaubnis und dürfen sie nur in Ausnahmefällen befahren. Blaue Aufkleber werden für Fahrzeuge vergeben, die bestimmte Emissionsstandards erfüllen, die jedoch nicht den Euro-4-Standard erreichen. Diese Aufkleber sind nur für spezielle Fahrzeuge wie Oldtimer oder historische Fahrzeuge erhältlich, die nicht den aktuellen Emissionsstandards entsprechen.
Die Verwendung von Feinstaubplaketten ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, um Strafen zu vermeiden. Um Bußgelder und Punkte in Flensburg zu vermeiden, müssen die Aufkleber ordnungsgemäß an der Windschutzscheibe oder am Nummernschild angebracht werden. Daher ist es wichtig, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren und die richtige Plakette zu beantragen und anzubringen.
Sie möchten ein individuelles Kennzeichen für Ihr Fahrzeug? Kein Problem! Mit unserem Online-Service können Sie Ihr Wunschkennzeichen in Krumbach (Schwaben) schnell und einfach reservieren. Wir übernehmen für Sie die Prägung der Kennzeichen und liefern sie bequem nach Hause oder an Ihre Wunschadresse. So sparen Sie Zeit und Nerven bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.
➡️ Jetzt Wunschkennzeichen reservieren
So finden Sie Ihr Wunschkennzeichen
- Nutzen Sie unsere komfortable Suchfunktion und finden Sie in Sekundenschnelle verfügbare Kombinationen.
- Geben Sie Ihre persönlichen Präferenzen ein und lassen Sie sich passende Vorschläge anzeigen.
- Verwenden Sie Platzhalter wie das Fragezeichen oder den Unterstrich, um noch mehr Kombinationsmöglichkeiten zu finden.
Damit Ihr Besuch bei der Zulassungsstelle Krumbach (Schwaben) reibungslos verläuft, finden Sie hier eine detaillierte Übersicht über alle benötigten Dokumente und Unterlagen für verschiedene Anliegen.
Umschreibung bei Eigentümerwechsel
Falls das Fahrzeug aktuell zugelassen ist
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- Bei Kennzeichenänderung: alte Kennzeichenschilder zur Entwertung
Für vorher abgemeldete Fahrzeuge
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- Abmeldebescheinigung oder entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
Umschreibung ohne Eigentümerwechsel
Falls das Fahrzeug aktuell zugelassen ist
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- eVB-Nummer
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- SEPA-Lastschriftmandat
- Bei Kennzeichenänderung: alte Kennzeichenschilder zur Entwertung
Für vorher abgemeldete Fahrzeuge
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Abmeldebescheinigung oder entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
- eVB-Nummer
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- SEPA-Lastschriftmandat
Reserviertes Wunschkennzeichen
Sollten Sie ein Kennzeichen online reserviert haben, benötigen Sie:
- Reservierungspin oder Bestätigung
- Neu geprägte Kennzeichenschilder
Neufahrzeug-Zulassung
- Offizielles Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- CoC-Dokument oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Außerbetriebsetzung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Alte Kennzeichenschilder zur Entwertung
Für Firmen und Sonderfälle
- Je nach Art des Unternehmens: Gewerbeanmeldung (GbR), Handelsregisterauszug (GmbH), Kammerbescheinigung oder Vereinsregisterauszug (Verein)
- Ausweisdokument des Vertretungsberechtigten
Bei Vertretung
- Schriftliche Vollmacht
- Zustimmung zur Steuerrückstandsüberprüfung
- Ausweisdokumente von Bevollmächtigtem und Vollmachtgeber
Minderjährige Fahrzeughalter
- Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten
- Unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
In Deutschland ist es seit einigen Jahren möglich, Fahrzeuge online zu zulassen. Die sogenannte i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) wurde vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr entwickelt, um den Prozess der Fahrzeugzulassung zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Vorteile
Ein großer Vorteil der Online-Zulassung ist, dass man nicht mehr persönlich bei der Zulassungsstelle vorsprechen muss. Das spart Zeit und Nerven. Auch sind die Öffnungszeiten der Zulassungsstellen nicht mehr relevant, da man den Vorgang jederzeit online erledigen kann. Zudem kann man die benötigten Unterlagen digital hochladen und muss keine Papierdokumente mehr vorlegen.
Ablauf
Um ein Fahrzeug online zuzulassen, benötigt man einen gültigen Personalausweis mit Onlinefunktion und die "AusweisApp2". Zudem sollte man über eine gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) verfügen sowie eine IBAN für die Kfz-Steuer angeben können.
Nach der Identifizierung mit dem Personalausweis kann man die benötigten Daten wie Fahrzeugtyp, Wunschkennzeichen, Versicherungsdaten usw. online eingeben. Die benötigten Dokumente wie Fahrzeugbrief und -schein müssen ebenfalls online hochgeladen werden. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten und Dokumente wird das Kennzeichen per Post zugeschickt.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Online-Zulassung nicht für alle Fahrzeuge möglich ist. Nur Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden, können online zugelassen werden. Zudem ist die Online-Zulassung für bestimmte Vorgänge wie beispielsweise Abmeldungen oder Halterwechsel nicht möglich und muss weiterhin persönlich bei der Zulassungsstelle erledigt werden.
Die Kfz-Steuer ist in Deutschland eine obligatorische Abgabe, die Fahrzeughalter für die Nutzung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr entrichten müssen. Die Höhe der Steuer wird anhand verschiedener Kriterien wie Hubraum, CO2-Ausstoß, Fahrzeugtyp und Zulassungsdatum berechnet. Sie dient sowohl der Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten als auch der steuerlichen Lenkung des Verkehrsverhaltens. Fahrzeuge mit höheren Emissionen oder ältere Dieselfahrzeuge unterliegen in der Regel einer höheren Steuerbelastung, während umweltfreundlichere Fahrzeuge oder Elektroautos von Steuervergünstigungen profitieren können.
Mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums können Sie Ihre Kfz-Steuer ganz einfach berechnen:
- Festlegen von Prioritäten: Überlegen Sie genau, welche Funktionen und Ausstattungen Ihnen am wichtigsten sind, um Ihre Suche zu präzisieren.
- Preisvergleich: Vergleichen Sie die Preise von verschiedenen Händlern und Verkäufern, um das beste Angebot für Ihr Budget zu finden.
- Fahrzeughistorie prüfen: Überprüfen Sie die Fahrzeughistorie, um sicherzustellen, dass das Auto keine versteckten Mängel oder Unfälle hat.
- Probefahrt: Vereinbaren Sie unbedingt eine Probefahrt, um das Auto auf Herz und Nieren zu testen und mögliche Probleme zu erkennen.
- Unabhängige Überprüfung: Lassen Sie das Fahrzeug von einem unabhängigen Mechaniker überprüfen, um versteckte Mängel aufzudecken.
- Finanzierungsoptionen prüfen: Beachten Sie die Finanzierungsoptionen und vergleichen Sie die Zinsen und Bedingungen von verschiedenen Kreditgebern.
- Kaufvertrag überprüfen: Lesen Sie den Kaufvertrag sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten sind.
- Versicherung prüfen: Prüfen Sie alle relevanten Versicherungsoptionen und schließen Sie eine geeignete Versicherung für das Fahrzeug ab.
Mit diesen Tipps sind Sie bestens gerüstet, um einen cleveren Autokauf abzuschließen.