Adresse
Hindenburgstraße 9A
67433 Neustadt an der Weinstraße
Öffnungszeiten
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 13:00 Uhr
07:00 Uhr - 13:00 Uhr
12:00 Uhr - 17:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Informationen
Um Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle in Neustadt an der Weinstraße so effizient wie möglich zu gestalten, beachten Sie bitte die folgenden Tipps:
➡️ Vereinbaren Sie Ihren Termin online hier
Terminreservierung:
- Nutzen Sie unbedingt die Online-Terminreservierung der Zulassungsstelle Neustadt an der Weinstraße. So können Sie lange Wartezeiten vermeiden und Ihr Anliegen schnell erledigen.
- Prüfen Sie vor der Terminbuchung die Verfügbarkeit von Terminen außerhalb der Stoßzeiten. Oft sind Termine in der Mitte der Woche oder am Vormittag weniger frequentiert.
Wartezeiten-Tipps:
- Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen und Formulare im Voraus vor, um Zeit zu sparen. Informieren Sie sich genau, welche Dokumente Sie benötigen, und bringen Sie sie komplett zum Termin mit.
- Falls Sie Probleme mit der deutschen Sprache haben, bitten Sie einen Freund oder Bekannten um Begleitung. Das kann Missverständnisse verhindern und den Ablauf reibungsloser gestalten.
- Planen Sie genügend Zeit für Ihren Termin ein. Wartezeiten können trotz Terminreservierung auftreten. Bringen Sie etwas zu lesen oder zu erledigen mit, um die Wartezeit angenehmer zu gestalten.
- Begegnen Sie dem Personal der Zulassungsstelle höflich und geduldig. Sie arbeiten unter Zeitdruck und eine freundliche Kommunikation kann den Ablauf positiv beeinflussen.
- Wenn Sie wenig Zeit haben, können Sie in Erwägung ziehen, einen professionellen Zulassungsdienst zu nutzen. Dieser erledigt den gesamten Vorgang für Sie gegen eine Servicegebühr und spart Ihnen Zeit und Aufwand.
Wir hoffen, dass diese Tipps Ihnen helfen, Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle Neustadt an der Weinstraße so reibungslos wie möglich zu gestalten.
In Neustadt an der Weinstraße befindet sich die örtliche Zulassungsstelle, die für die Registrierung und Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr verantwortlich ist. Diese Behörde übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben, wie zum Beispiel die Anmeldung und Zulassung von Neufahrzeugen sowie die Ummeldung von Gebrauchtfahrzeugen. Darüber hinaus kümmert sich die Behörde um die Abmeldung von Fahrzeugen, Änderungen an Fahrzeugdokumenten und die Ausstellung von Feinstaubplaketten. Auch spezielle Fälle wie Kurzzeitkennzeichen werden hier bearbeitet. Die Erhebung von Gebühren und Kosten gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Behörde. Es empfiehlt sich, sich vor dem persönlichen Besuch der Behörde über die angebotenen Dienstleistungen zu informieren, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zu den Dienstleistungen, die von dieser Behörde in Neustadt an der Weinstraße angeboten werden.
Zulassung von Kraftfahrzeugen
Die Registrierung und Zulassung von Kraftfahrzeugen ist ein wichtiger Verantwortungsbereich der deutschen Zulassungsbehörden. Hierbei werden fabrikneue Fahrzeuge erstmalig angemeldet (Zulassung für Neufahrzeuge), Gebrauchtfahrzeuge auf einen neuen Besitzer angemeldet (Umschreibung mit Halterwechsel) und stillgelegte Fahrzeuge auf den gleichen oder einen neuen Halter wieder in Betrieb genommen (Wiederzulassung). Zur Zulassung eines Fahrzeugs müssen verschiedene Unterlagen und Nachweise vorgelegt werden (siehe Abschnitt "Erforderliche Unterlagen").
Die Behörde überprüft die vorgelegten Unterlagen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit und trägt die Fahrzeugdaten in das Fahrzeugregister ein. Im Anschluss werden die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt/geändert. Bei der Zulassung eines Fahrzeugs können unterschiedliche Kosten anfallen, zum Beispiel die Kfz-Steuer, die Zulassungsgebühr und die Kosten für die Kennzeichen.
Die Zulassung von Kraftfahrzeugen ist ein entscheidender Schritt, um ein Fahrzeug im Straßenverkehr legal fahren zu können. Die Zulassungsbehörde unterstützt Fahrzeughalter bei der korrekten Anmeldung und stellt sicher, dass alle notwendigen Unterlagen und Nachweise vorliegen, um die Verkehrssicherheit und Ordnung auf den Straßen zu gewährleisten. Die Zulassung kann persönlich bei der Zulassungsstelle oder in einigen Fällen auch online (siehe Abschnitt "i-Kfz") beantragt werden.
Dokumentenänderungen am Fahrzeug
Verschiedene Änderungen an Fahrzeugdokumenten können von Fahrzeughaltern vorgenommen werden. Dazu zählen etwa Namens- oder Adressänderungen, Modifikationen an Fahrzeugdaten wie der Leistung oder dem Fahrzeugtyp sowie die Beantragung von Ersatzdokumenten bei Verlust oder Diebstahl.
Falls die geforderten Nachweise vorliegen und die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind, kann die Zulassungsstelle in Neustadt an der Weinstraße die gewünschten Änderungen für den Halter durchführen. Hierbei werden die Fahrzeugdaten anhand der eingereichten Dokumente aktualisiert und ggf. neue Dokumente, wie beispielsweise eine geänderte Zulassungsbescheinigung I oder II, ausgestellt.
Dabei können Kosten und Gebühren anfallen, die von der Zulassungsstelle erhoben werden, etwa für die Ausstellung von Ersatzdokumenten oder die Änderung von Fahrzeugdaten. Es ist wichtig, dass Fahrzeughalter Änderungen an den Fahrzeugdokumenten zeitnah bei der Zulassungsstelle anmelden und alle notwendigen Unterlagen bereithalten, um eine reibungslose Aktualisierung der Dokumente zu gewährleisten.
Besondere Situationen
In Neustadt an der Weinstraße gibt es verschiedene spezielle Kennzeichen, die für besondere Zwecke ausgestellt werden.
Zum Beispiel gibt es Kurzzeitkennzeichen, die für begrenzte Fahrten wie Probefahrten, Überführungsfahrten oder Fahrzeugprüfungen verwendet werden. Diese Kennzeichen sind in der Regel für höchstens fünf Tage gültig und müssen vor Ablauf wieder abgemeldet werden.
Saisonkennzeichen bieten die Möglichkeit, den Zulassungszeitraum für das Fahrzeug zu begrenzen. Das ist besonders nützlich, wenn das Auto nur in bestimmten Jahreszeiten genutzt wird, wie zum Beispiel Cabrios im Sommer. Die steuerliche Belastung ist durch den begrenzten Zulassungszeitraum geringer.
Für Oldtimer, bei denen die Erstzulassung über 30 Jahre zurückliegt, gibt es das historische Kennzeichen. Hierdurch ist die steuerliche Belastung ebenfalls geringer und oft auch die Versicherungskosten günstiger.
Elektrofahrzeuge können mit einem Elektrokennzeichen eine geringere steuerliche Belastung haben.
Rote Kennzeichen werden speziell für Fahrzeughändler und Werkstätten ausgestellt. Sie ermöglichen es diesen, Fahrzeuge für Testzwecke oder Überführungen im Straßenverkehr zu nutzen, ohne diese vollständig zulassen zu müssen. Rote Kennzeichen sind an bestimmte Fahrzeughändler oder Werkstätten gebunden und dürfen nur von autorisierten Personen verwendet werden.
Zusätzlich gibt es noch Ausfuhrkennzeichen, die für den Export von Fahrzeugen verwendet werden. Sie ermöglichen es, das Fahrzeug für den Export vorzubereiten und es ins Ausland zu transportieren. Ausfuhrkennzeichen sind zeitlich begrenzt und müssen nach der Exportabwicklung bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden.
Verlust und Entwendung
Fahrzeughalter sollten bei Verlust oder Entwendung von Fahrzeugdokumenten oder Kennzeichen unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um den Verlust oder Diebstahl zu melden und den Missbrauch zu verhindern. Hierfür müssen sie die Zulassungsstelle kontaktieren und den Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugdokumente wie der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie der Kennzeichen melden.
Die Zulassungsstelle kann daraufhin geeignete Schritte einleiten, um die gestohlenen oder verlorenen Dokumente und Kennzeichen zu sperren und gegebenenfalls Ersatzdokumente oder -kennzeichen auszustellen. Dabei können Kosten für die Ausstellung von Ersatzdokumenten oder -kennzeichen anfallen, die je nach örtlichen Vorschriften unterschiedlich sein können.
Es ist ebenfalls wichtig, dass Fahrzeughalter bei Verlust oder Entwendung auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten, um den Verlust oder Diebstahl offiziell zu dokumentieren und Missbrauch zu verhindern. Eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei und der Zulassungsstelle ist unerlässlich, um die notwendigen Schritte zur Sicherung des Fahrzeugs und der Fahrzeugdokumente einzuleiten.
Unsere Online-Reservierung macht es Ihnen leicht, ein Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle Neustadt an der Weinstraße zu reservieren. Wählen Sie einfach Ihr gewünschtes Ortskürzel, den Fahrzeugtyp und den Kennzeichentyp aus und geben Sie Ihre gewünschte Kombination ein. Wir zeigen Ihnen dann sofort verfügbare Optionen an. Sie können die Bestellung einfach abschließen und wir kümmern uns um den Rest. Wir prägen Ihre Kennzeichen und liefern sie zu Ihnen nach Hause.
➡️ Jetzt Wunschkennzeichen reservieren
So finden Sie Ihre Wunschkombination
- Seien Sie kreativ und probieren Sie verschiedene Kombinationen aus. Drehen Sie Buchstaben und Zahlen herum, um möglicherweise neue Optionen zu finden.
- Verwenden Sie das Fragezeichen als Platzhalter, um mehrere Kombinationen gleichzeitig abzufragen.
- Nutzen Sie unsere Suchoptionen, um gezielt nach passenden Kombinationen zu suchen. Wir bieten unter anderem eine Geburtstags- und Lieblingszahlsuche an.
Damit Ihr Besuch bei der Zulassungsstelle Neustadt an der Weinstraße reibungslos verläuft, finden Sie hier eine detaillierte Übersicht über alle benötigten Dokumente und Unterlagen für verschiedene Anliegen.
Umschreibung bei Eigentümerwechsel
Falls das Fahrzeug aktuell zugelassen ist
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- Bei Kennzeichenänderung: alte Kennzeichenschilder zur Entwertung
Für vorher abgemeldete Fahrzeuge
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- Abmeldebescheinigung oder entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
Umschreibung ohne Eigentümerwechsel
Falls das Fahrzeug aktuell zugelassen ist
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- eVB-Nummer
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- SEPA-Lastschriftmandat
- Bei Kennzeichenänderung: alte Kennzeichenschilder zur Entwertung
Für vorher abgemeldete Fahrzeuge
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Abmeldebescheinigung oder entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
- eVB-Nummer
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- SEPA-Lastschriftmandat
Reserviertes Wunschkennzeichen
Sollten Sie ein Kennzeichen online reserviert haben, benötigen Sie:
- Reservierungspin oder Bestätigung
- Neu geprägte Kennzeichenschilder
Neufahrzeug-Zulassung
- Offizielles Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- CoC-Dokument oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Außerbetriebsetzung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Alte Kennzeichenschilder zur Entwertung
Für Firmen und Sonderfälle
- Je nach Art des Unternehmens: Gewerbeanmeldung (GbR), Handelsregisterauszug (GmbH), Kammerbescheinigung oder Vereinsregisterauszug (Verein)
- Ausweisdokument des Vertretungsberechtigten
Bei Vertretung
- Schriftliche Vollmacht
- Zustimmung zur Steuerrückstandsüberprüfung
- Ausweisdokumente von Bevollmächtigtem und Vollmachtgeber
Minderjährige Fahrzeughalter
- Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten
- Unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
Unter dem generellen Vorhaben der Digitalisierung deutscher Verwaltungsbehörden möchte der deutsche Staat mit dem Projekt i-Kfz das schaffen, was in anderen Ländern längst funktioniert: Bürger sollen die Möglichkeit haben, Fahrzeugzulassungen komplett von Zuhause aus erledigen können. Seit 2015 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in verschiedenen Stufen die digitale Zulassung in Deutschland ausgerollt.
Vorteile der digitalen Zulassung
Durch die Digitalisierung des Verwaltungsaktes der Zulassungsstellen soll der Vorgang vor allem angenehmer für die Bevölkerung gemacht werden. Nun ist man nicht mehr abhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle und muss nicht mehr auf einen freien Termin zur persönlichen Vorsprache warten. In vielen deutschen Zulassungsstellen ist die Verwaltungsstruktur für die Nachfrage aus der Bevölkerung leider überhaupt nicht ausreichend ausgelegt. Außerdem erwartet man sich so auch Einsparungen im Verwaltungsapparat durch effizientere Abläufe.
Wie funktioniert i-Kfz
Die Zulassungsbehörde in Neustadt an der Weinstraße hat eigens für i-Kfz ein entsprechendes Portal eingerichtet, über welches die digitalen Zulassungsvorgänge abgewickelt werden können.
Hinweis: i-Kfz funktioniert nur für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind.
Im ersten Schritt muss man sich mit dem Personalausweis identifizieren. Dies funktioniert über die vom Bund bereitgestellte “AusweisApp2”. Damit fungiert das eigene Smartphone als Kartenlesegerät für den Ausweis. Die Onlinefunktion des Ausweises muss unbedingt freigeschaltet worden sein und sie müssen auch schon einen eigenen PIN gesetzt haben (der ursprüngliche PIN steht in dem Brief, den man nach der Ausweiserstellung erhält).
Die Gültigkeit der Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I & Teil II) werden über Sicherheitscodes auf den Dokumenten festgestellt, die man freilegen muss, sollte man diese für den gewünschten Vorgang brauchen. Man sollte die Codes auf keinen Fall gleich anfangs freilegen, da die Dokumente mit freigelegten Codes als entwertet gelten.
Auch auf dem Kfz-Kennzeichen gibt es unter der Siegelplakette einen Sicherheitscode. Diesen braucht man beispielsweise bei der Abmeldung des Fahrzeugs.
Kritik am Projekt
Wirklich viel hat sich durch das Digitalisierungsprojekt für die Bevölkerung bisher noch nicht verbessert. Die meisten Bürger wissen nicht einmal davon, dass digitale Zulassungen bereits möglich sind. Auch sind die Portale der Zulassungsstellen alles andere als intuitiv bezüglich der benutzerfreundlichen Bedienung. Die aktuelle Quote für digitale Zulassungen liegt bei sehr überschaubaren 0,6 Prozent.
Das größte Problem an dem aktuellen Prozess ist die Authentifizierung mittels des neuen Personalausweises. Die wenigsten Staatsbürger haben diese Methode bereits verwendet und sind mit Methoden wie dem Video-Ident deutlich besser vertraut.
Die Kfz-Steuer ist in Deutschland eine jährliche Pflichtabgabe für Fahrzeughalter, die für die Nutzung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr erhoben wird. Die Höhe der Steuer wird anhand von verschiedenen Kriterien wie Hubraum, CO2-Ausstoß, Fahrzeugtyp und Zeitpunkt der Erstzulassung berechnet. Die Kfz-Steuer dient sowohl als Einnahmequelle für den Staat als auch als Instrument zur Lenkung des Verkehrsverhaltens. Fahrzeuge mit höheren Emissionen oder älteren Dieselmotoren werden dabei höher besteuert, während umweltfreundlichere Fahrzeuge oder Elektroautos von Steuervergünstigungen profitieren können.
Benutzen Sie den Rechner des Bundesfinanzministeriums, um Ihre Kfz-Steuer zu berechnen.
- Festlegen von Prioritäten: Überlegen Sie genau, welche Funktionen und Ausstattungen Ihnen am wichtigsten sind, um Ihre Suche zu präzisieren.
- Preisvergleich: Vergleichen Sie die Preise von verschiedenen Händlern und Verkäufern, um das beste Angebot für Ihr Budget zu finden.
- Fahrzeughistorie prüfen: Überprüfen Sie die Fahrzeughistorie, um sicherzustellen, dass das Auto keine versteckten Mängel oder Unfälle hat.
- Probefahrt: Vereinbaren Sie unbedingt eine Probefahrt, um das Auto auf Herz und Nieren zu testen und mögliche Probleme zu erkennen.
- Unabhängige Überprüfung: Lassen Sie das Fahrzeug von einem unabhängigen Mechaniker überprüfen, um versteckte Mängel aufzudecken.
- Finanzierungsoptionen prüfen: Beachten Sie die Finanzierungsoptionen und vergleichen Sie die Zinsen und Bedingungen von verschiedenen Kreditgebern.
- Kaufvertrag überprüfen: Lesen Sie den Kaufvertrag sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten sind.
- Versicherung prüfen: Prüfen Sie alle relevanten Versicherungsoptionen und schließen Sie eine geeignete Versicherung für das Fahrzeug ab.
Mit diesen Tipps sind Sie bestens gerüstet, um einen cleveren Autokauf abzuschließen.