Adresse
Georg-Pöschl-Straße 25
84056 Rottenburg an der Laaber
Kontakt & Website
Telefon: 0871/4085866
E-Mail: zulassung@landkreis-landshut.de
Website: www.landkreis-landshut.de
Öffnungszeiten
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
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06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 16:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
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Telefon: 0871/4085866
E-Mail: zulassung@landkreis-landshut.de
Website: www.landkreis-landshut.de
Informationen
In Rottenburg an der Laaber befindet sich die örtliche Zulassungsstelle, die für die Registrierung und Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr verantwortlich ist. Diese Behörde übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben, wie zum Beispiel die Anmeldung und Zulassung von Neufahrzeugen sowie die Ummeldung von Gebrauchtfahrzeugen. Darüber hinaus kümmert sich die Behörde um die Abmeldung von Fahrzeugen, Änderungen an Fahrzeugdokumenten und die Ausstellung von Feinstaubplaketten. Auch spezielle Fälle wie Kurzzeitkennzeichen werden hier bearbeitet. Die Erhebung von Gebühren und Kosten gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Behörde. Es empfiehlt sich, sich vor dem persönlichen Besuch der Behörde über die angebotenen Dienstleistungen zu informieren, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zu den Dienstleistungen, die von dieser Behörde in Rottenburg an der Laaber angeboten werden.
Zulassung von Kraftfahrzeugen
Die Registrierung und Zulassung von Kraftfahrzeugen ist ein wichtiger Verantwortungsbereich der deutschen Zulassungsbehörden. Hierbei werden fabrikneue Fahrzeuge erstmalig angemeldet (Zulassung für Neufahrzeuge), Gebrauchtfahrzeuge auf einen neuen Besitzer angemeldet (Umschreibung mit Halterwechsel) und stillgelegte Fahrzeuge auf den gleichen oder einen neuen Halter wieder in Betrieb genommen (Wiederzulassung). Zur Zulassung eines Fahrzeugs müssen verschiedene Unterlagen und Nachweise vorgelegt werden (siehe Abschnitt "Erforderliche Unterlagen").
Die Behörde überprüft die vorgelegten Unterlagen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit und trägt die Fahrzeugdaten in das Fahrzeugregister ein. Im Anschluss werden die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt/geändert. Bei der Zulassung eines Fahrzeugs können unterschiedliche Kosten anfallen, zum Beispiel die Kfz-Steuer, die Zulassungsgebühr und die Kosten für die Kennzeichen.
Die Zulassung von Kraftfahrzeugen ist ein entscheidender Schritt, um ein Fahrzeug im Straßenverkehr legal fahren zu können. Die Zulassungsbehörde unterstützt Fahrzeughalter bei der korrekten Anmeldung und stellt sicher, dass alle notwendigen Unterlagen und Nachweise vorliegen, um die Verkehrssicherheit und Ordnung auf den Straßen zu gewährleisten. Die Zulassung kann persönlich bei der Zulassungsstelle oder in einigen Fällen auch online (siehe Abschnitt "i-Kfz") beantragt werden.
Dokumentenänderungen am Fahrzeug
Verschiedene Änderungen an Fahrzeugdokumenten können von Fahrzeughaltern vorgenommen werden. Dazu zählen etwa Namens- oder Adressänderungen, Modifikationen an Fahrzeugdaten wie der Leistung oder dem Fahrzeugtyp sowie die Beantragung von Ersatzdokumenten bei Verlust oder Diebstahl.
Falls die geforderten Nachweise vorliegen und die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind, kann die Zulassungsstelle in Rottenburg an der Laaber die gewünschten Änderungen für den Halter durchführen. Hierbei werden die Fahrzeugdaten anhand der eingereichten Dokumente aktualisiert und ggf. neue Dokumente, wie beispielsweise eine geänderte Zulassungsbescheinigung I oder II, ausgestellt.
Dabei können Kosten und Gebühren anfallen, die von der Zulassungsstelle erhoben werden, etwa für die Ausstellung von Ersatzdokumenten oder die Änderung von Fahrzeugdaten. Es ist wichtig, dass Fahrzeughalter Änderungen an den Fahrzeugdokumenten zeitnah bei der Zulassungsstelle anmelden und alle notwendigen Unterlagen bereithalten, um eine reibungslose Aktualisierung der Dokumente zu gewährleisten.
Besondere Situationen
In Rottenburg an der Laaber gibt es verschiedene spezielle Kennzeichen, die für besondere Zwecke ausgestellt werden.
Zum Beispiel gibt es Kurzzeitkennzeichen, die für begrenzte Fahrten wie Probefahrten, Überführungsfahrten oder Fahrzeugprüfungen verwendet werden. Diese Kennzeichen sind in der Regel für höchstens fünf Tage gültig und müssen vor Ablauf wieder abgemeldet werden.
Saisonkennzeichen bieten die Möglichkeit, den Zulassungszeitraum für das Fahrzeug zu begrenzen. Das ist besonders nützlich, wenn das Auto nur in bestimmten Jahreszeiten genutzt wird, wie zum Beispiel Cabrios im Sommer. Die steuerliche Belastung ist durch den begrenzten Zulassungszeitraum geringer.
Für Oldtimer, bei denen die Erstzulassung über 30 Jahre zurückliegt, gibt es das historische Kennzeichen. Hierdurch ist die steuerliche Belastung ebenfalls geringer und oft auch die Versicherungskosten günstiger.
Elektrofahrzeuge können mit einem Elektrokennzeichen eine geringere steuerliche Belastung haben.
Rote Kennzeichen werden speziell für Fahrzeughändler und Werkstätten ausgestellt. Sie ermöglichen es diesen, Fahrzeuge für Testzwecke oder Überführungen im Straßenverkehr zu nutzen, ohne diese vollständig zulassen zu müssen. Rote Kennzeichen sind an bestimmte Fahrzeughändler oder Werkstätten gebunden und dürfen nur von autorisierten Personen verwendet werden.
Zusätzlich gibt es noch Ausfuhrkennzeichen, die für den Export von Fahrzeugen verwendet werden. Sie ermöglichen es, das Fahrzeug für den Export vorzubereiten und es ins Ausland zu transportieren. Ausfuhrkennzeichen sind zeitlich begrenzt und müssen nach der Exportabwicklung bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden.
Verlust und Entwendung
Fahrzeughalter sollten bei Verlust oder Entwendung von Fahrzeugdokumenten oder Kennzeichen unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um den Verlust oder Diebstahl zu melden und den Missbrauch zu verhindern. Hierfür müssen sie die Zulassungsstelle kontaktieren und den Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugdokumente wie der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie der Kennzeichen melden.
Die Zulassungsstelle kann daraufhin geeignete Schritte einleiten, um die gestohlenen oder verlorenen Dokumente und Kennzeichen zu sperren und gegebenenfalls Ersatzdokumente oder -kennzeichen auszustellen. Dabei können Kosten für die Ausstellung von Ersatzdokumenten oder -kennzeichen anfallen, die je nach örtlichen Vorschriften unterschiedlich sein können.
Es ist ebenfalls wichtig, dass Fahrzeughalter bei Verlust oder Entwendung auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten, um den Verlust oder Diebstahl offiziell zu dokumentieren und Missbrauch zu verhindern. Eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei und der Zulassungsstelle ist unerlässlich, um die notwendigen Schritte zur Sicherung des Fahrzeugs und der Fahrzeugdokumente einzuleiten.
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Tipps für die Suche
- Wählen Sie Ihr bevorzugtes Ortskürzel und ihr Kennzeichenformat als erstes aus, damit nur Kombinationen angezeigt werden, die auch wirklich in Frage kommen.
- Probieren Sie verschiedene Kombinationen aus. Leider gibt es in Rottenburg an der Laaber bereits viele vergebene Wunschkennzeichen - das macht die Suche komplizierter.
- Verwenden Sie das Fragezeichen als Platzhalter, um alle verfügbaren Kombinationen zu suchen.
- Nutzen Sie unsere Suchoptionen, um gezielt nach Geburtsdaten oder Lieblingszahlen zu suchen.
Damit Ihr Besuch bei der Zulassungsstelle in Rottenburg an der Laaber problemlos verläuft, haben wir nachfolgend eine Liste der erforderlichen Unterlagen für Sie zusammengestellt. Eine gute Vorbereitung spart Zeit und vermeidet unnötige Komplikationen.
Definitionen:
- ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil I
- ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB: Elektronische Versicherungsbestätigung
- CoC: EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Kfz-Zulassung:
- Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass
- ZB I und ZB II
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- CoC-Dokument (nur bei Neufahrzeugen)
- Wenn ein neues Wunschkennzeichen erwünscht ist, sind die bisherigen Schilder zur Entwertung vorzulegen.
- Bei minderjährigen Haltern: "Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten" und deren Ausweisdokumente
Kfz-Abmeldung:
- ZB I und ZB II
- Alte Kennzeichenschilder
Wunschkennzeichen-Reservierung:
- Online Reservierungsbestätigung oder PIN
- Neue Kennzeichenschilder (falls bereits angefertigt)
Kennzeichenmitnahme
Ein Umzug nach Rottenburg an der Laaber muss nicht unbedingt den Verlust Ihrer Wunschkennzeichenkombination bedeuten. Seit dem 01. Oktober 2019 können Fahrzeughalter entscheiden, ihr bisheriges Kennzeichen auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten, sofern das Fahrzeug noch angemeldet bleibt.
Vertretung durch Dritte:
- Schriftliche Vollmacht
- Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und der bevollmächtigten Person
Firmen und Organisationen:
- Ausweis des Vertretungsberechtigten
- Je nach Rechtsform: Gewerbeanmeldung (GBR), Handelsregisterauszug (GmbH), Kammerbestätigung oder Vereinsregisterauszug (Verein)
Die Fahrzeugzulassung in Deutschland ist nun, dank des i-Kfz-Projekts des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), digital durchführbar. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung ermöglicht es Bürgern, Zulassungen und Änderungen an Fahrzeugen online durchzuführen, ohne den mühsamen Gang zur Zulassungsstelle machen zu müssen.
Vorteile der digitalen Zulassung
Dank i-Kfz können Fahrzeughalter jetzt schnell und einfach Zulassungen und Änderungen an ihren Fahrzeugen vornehmen, ohne Wartezeiten oder Terminvereinbarungen bei der Zulassungsstelle. Durch die Online-Abwicklung sparen sie Zeit und Aufwand und können ihre Angelegenheiten bequem von zu Hause aus erledigen. Auch die Zulassungsbehörden profitieren von der Digitalisierung, da sie entlastet werden und effizienter arbeiten können.
So funktioniert i-Kfz
Für die Nutzung von i-Kfz benötigt der Fahrzeughalter einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion und eine Kartenlesegerät oder die "AusweisApp2" auf einem Smartphone. Nach erfolgreicher Identifizierung können Zulassungen und Änderungen an Fahrzeugen durchgeführt werden, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Dabei sind die üblichen Daten für eine Kfz-Zulassung erforderlich, wie eine gültige eVB für den Versicherungsnachweis, eine IBAN für die Abbuchung per Lastschrift der Kfz-Steuer und eine Wunschkennzeichen-Kombination, falls gewünscht.
Stufen der Digitalisierung
Das Projekt i-Kfz wurde in mehreren Stufen realisiert. Seit 2015 können Privatpersonen Fahrzeuge außer Betrieb setzen. Mit Stufe 2 im Jahr 2017 kam die Wiederzulassung außerbetriebgesetzter Fahrzeuge hinzu. Seit 2019 können Erstzulassungen, uneingeschränkte Wiederzulassungen, Umschreibungen und Adressänderungen digital durchgeführt werden. Die letzte Ausbaustufe ermöglicht es nun auch juristischen Personen, den Service zu nutzen und bietet eine Großkundenschnittstelle an.
Mit i-Kfz wird die Fahrzeugzulassung in Deutschland digital und einfach. Nutzen Sie diesen Service, um Zeit und Aufwand zu sparen und Ihre Angelegenheiten bequem von zu Hause aus zu erledigen.
Die Kfz-Steuer ist in Deutschland eine jährliche Pflichtabgabe für Fahrzeughalter, die für die Nutzung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr erhoben wird. Die Höhe der Steuer wird anhand von verschiedenen Kriterien wie Hubraum, CO2-Ausstoß, Fahrzeugtyp und Zeitpunkt der Erstzulassung berechnet. Die Kfz-Steuer dient sowohl als Einnahmequelle für den Staat als auch als Instrument zur Lenkung des Verkehrsverhaltens. Fahrzeuge mit höheren Emissionen oder älteren Dieselmotoren werden dabei höher besteuert, während umweltfreundlichere Fahrzeuge oder Elektroautos von Steuervergünstigungen profitieren können.
Benutzen Sie den Rechner des Bundesfinanzministeriums, um Ihre Kfz-Steuer zu berechnen.
- Festlegen von Prioritäten: Überlegen Sie genau, welche Funktionen und Ausstattungen Ihnen am wichtigsten sind, um Ihre Suche zu präzisieren.
- Preisvergleich: Vergleichen Sie die Preise von verschiedenen Händlern und Verkäufern, um das beste Angebot für Ihr Budget zu finden.
- Fahrzeughistorie prüfen: Überprüfen Sie die Fahrzeughistorie, um sicherzustellen, dass das Auto keine versteckten Mängel oder Unfälle hat.
- Probefahrt: Vereinbaren Sie unbedingt eine Probefahrt, um das Auto auf Herz und Nieren zu testen und mögliche Probleme zu erkennen.
- Unabhängige Überprüfung: Lassen Sie das Fahrzeug von einem unabhängigen Mechaniker überprüfen, um versteckte Mängel aufzudecken.
- Finanzierungsoptionen prüfen: Beachten Sie die Finanzierungsoptionen und vergleichen Sie die Zinsen und Bedingungen von verschiedenen Kreditgebern.
- Kaufvertrag überprüfen: Lesen Sie den Kaufvertrag sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten sind.
- Versicherung prüfen: Prüfen Sie alle relevanten Versicherungsoptionen und schließen Sie eine geeignete Versicherung für das Fahrzeug ab.
Mit diesen Tipps sind Sie bestens gerüstet, um einen cleveren Autokauf abzuschließen.