Adresse
Oberbettringer Straße 166
73525 Schwäbisch Gmünd
Kontakt & Website
Telefon: (07171) 32-4300
E-Mail: zulassungsstelle@ostalbkreis.de
Website: www.ostalbkreis.de
Öffnungszeiten
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 13:00 Uhr
06:30 Uhr - 13:00 Uhr
06:30 Uhr - 13:00 Uhr
06:30 Uhr - 16:30 Uhr
06:30 Uhr - 10:30 Uhr
geschlossen
Kontakt & Website
Telefon: (07171) 32-4300
E-Mail: zulassungsstelle@ostalbkreis.de
Website: www.ostalbkreis.de
Informationen
Die Zulassungsstelle in Schwäbisch Gmünd kann manchmal zeitaufwendig sein, aber mit ein paar Tipps können Sie Zeit sparen und den Behördengang effizienter gestalten.
➡️ Hier können Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle Schwäbisch Gmünd reservieren
- Nutzen Sie das Online-Terminportal der Zulassungsstelle Schwäbisch Gmünd, um sich einen Termin zu reservieren. Dadurch vermeiden Sie lange Wartezeiten vor Ort und können Ihr Anliegen schneller erledigen.
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die erforderlichen Dokumente und bereiten Sie diese zuhause vor, um Zeit zu sparen. Überprüfen Sie auch, ob Sie zusätzliche Unterlagen oder Formulare benötigen und bringen Sie diese mit.
- Planen Sie genügend Zeit für den Termin ein, auch wenn Sie einen Termin reserviert haben. Es kann immer noch zu Wartezeiten kommen, also stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend Zeit eingeplant haben.
- Seien Sie höflich und geduldig mit dem Personal der Zulassungsstelle. Sie arbeiten unter Umständen mit vielen Kunden und können gestresst sein. Freundlichkeit und Geduld können dazu beitragen, dass Ihr Anliegen schneller bearbeitet wird.
- Überlegen Sie, ob ein Zulassungsdienst für Sie sinnvoll ist, wenn Sie wenig Zeit haben. Ein Zulassungsdienst kann den Vorgang für Sie übernehmen und Sie können Ihre Dokumente später abholen. Informieren Sie sich über die Kosten und Dienstleistungen der Zulassungsdienste in Ihrer Umgebung.
Hinweis: Die Verfügbarkeit von Online-Terminen, erforderlichen Dokumenten und Gebühren können je nach Anliegen stark variieren. Es ist ratsam, sich im Voraus auf unserer Website darüber zu informieren, was Sie mitbringen sollten.
In Schwäbisch Gmünd müssen Sie für Kfz-Anmeldungen, -Abmeldungen und -Ummeldungen eine Zulassungsstelle aufsuchen. Dort können Sie auch Änderungen an den Fahrzeugpapieren vornehmen und Sonderkennzeichen beantragen.
Die Zulassungsstelle informiert auf ihrer Webseite über die notwendigen Unterlagen für verschiedene Vorgänge. Es ist empfehlenswert, sich vorab darüber zu informieren und die erforderlichen Dokumente mitzubringen, um Zeit zu sparen.
Anmeldung & Ummeldung
- Zulassung eines Neufahrzeugs: Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs muss dieses bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Dafür sind die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie eine gültige Haftpflichtversicherung vorzulegen.
- Umschreibung (Ummeldung): Wenn Sie umziehen oder den Halter des Fahrzeugs wechseln, müssen Sie das Fahrzeug ummelden. Hierfür sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie eine gültige Haftpflichtversicherung erforderlich.
- Wiederzulassung: Möchten Sie ein Fahrzeug wieder zulassen, das zuvor abgemeldet wurde, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie eine gültige Haftpflichtversicherung vorlegen.
Außerbetriebsetzung
- Abmeldung: Wenn Sie ein Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorlegen. Nach der Abmeldung ist das Fahrzeug nicht mehr versichert und darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.
- Stilllegung: Wenn Sie ein Fahrzeug länger als sieben Jahre abmelden möchten, müssen Sie eine Stilllegung beantragen. Auch hierfür sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.
Änderung der Zulassungspapiere
- Adressänderung: Wenn Sie innerhalb von Schwäbisch Gmünd umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eintragen lassen.
- Namensänderung: Bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat) müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) aktualisieren lassen.
- Technische Änderungen: Wenn Sie technische Änderungen am Fahrzeug vornehmen lassen, müssen diese von der Zulassungsstelle genehmigt und in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Sonderkennzeichen
- Saisonkennzeichen: Ein Saisonkennzeichen erlaubt Ihnen, Ihr Fahrzeug für einen begrenzten Zeitraum zu nutzen, beispielsweise nur im Sommer. Der Zeitraum muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate betragen.
- Historisches Kennzeichen: Für Oldtimer-Fahrzeuge gibt es die Möglichkeit einer speziellen Zulassung, die zu einer Senkung der Steuern und Versicherungsbeiträge führt. Das Fahrzeug muss dabei mindestens 30 Jahre alt sein (seit der Erstzulassung).
- Elektrokennzeichen: Elektrofahrzeuge profitieren von einer steuerlichen Vergünstigung durch das E-Kennzeichen.
- Kurzzeitkennzeichen: Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie Ihr Fahrzeug für einen kurzen Zeitraum zulassen, beispielsweise wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug überführen möchten.
- Rote Kennzeichen: Rote Kennzeichen sind nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Es gibt rote Kennzeichen für Autohändler (zur Durchführung von Probefahrten) und spezielle Kennzeichen für Oldtimer-Fahrzeuge. Das rote Kennzeichen für Oldtimer darf allerdings nur zu bestimmten Zwecken genutzt werden.
Ersatz von Dokumenten und Kennzeichen
Es kann sehr ärgerlich sein, wenn man feststellt, dass man seine Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen verloren oder gestohlen hat. Um potenziellen Missbrauch zu vermeiden, ist es jedoch wichtig, schnell zu handeln. Hier sind die notwendigen Schritte, die Sie unternehmen sollten:
- Melden Sie den Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugdokumente wie der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie der Kennzeichen sofort bei der Zulassungsstelle.
- Erstatten Sie bei der Polizei Anzeige, um den Verlust oder Diebstahl offiziell zu dokumentieren und damit potenziellen Missbrauch zu verhindern.
- Die Zulassungsstelle wird die gestohlenen oder verlorenen Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen sperren und gegebenenfalls Ersatzdokumente oder -kennzeichen ausstellen.
- Beachten Sie, dass bei der Ausstellung von Ersatzdokumenten oder -kennzeichen Gebühren anfallen können, die je nach örtlichen Vorschriften und Gebührenordnungen variieren können.
- Zusammenarbeit mit der Polizei und der Zulassungsstelle ist entscheidend, um das Fahrzeug und die Fahrzeugdokumente sicherzustellen.
Um den Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen zu vermeiden, sollten Sie diese immer an einem sicheren Ort aufbewahren. Sollte Ihnen dennoch ein solcher Verlust widerfahren, sollten Sie schnell handeln und die oben genannten Schritte unternehmen.
Umweltplaketten / Feinstaubplaketten
Feinstaubplaketten sind Etiketten, die an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs befestigt werden, um den Emissionsstandard des Fahrzeugs anzuzeigen. Sie werden in Deutschland in Umweltzonen eingesetzt, um den Zugang von Fahrzeugen mit höheren Emissionen zu regulieren und die Luftqualität zu verbessern. Es gibt verschiedene Arten von Feinstaubplaketten in unterschiedlichen Farben und Formen, um den Emissionsgrad zu kennzeichnen. Insgesamt gibt es vier verschiedene Plakettenfarben: grün, gelb, rot und blau. Die Zulassungsstelle in Schwäbisch Gmünd bietet die Möglichkeit, gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere für 5€ die passende Plakette zu erwerben.
Fahrzeuge, die die strengsten Emissionsstandards erfüllen, erhalten grüne Aufkleber, die das Fahrzeug als umweltfreundlich kennzeichnen. Mit einer grünen Plakette können Fahrzeuge uneingeschränkt in allen Umweltzonen fahren. Gelbe Aufkleber werden für Fahrzeuge vergeben, die den Euro-4-Standard erfüllen, jedoch nicht den Euro-5-Standard erreichen. In einigen Umweltzonen dürfen diese Fahrzeuge eingeschränkt fahren.
Fahrzeuge, die den Euro-2-Standard oder niedriger erfüllen, erhalten rote Aufkleber und gehören somit zu den am stärksten emittierenden Fahrzeugen. In den meisten Umweltzonen haben diese Fahrzeuge keine Zufahrtserlaubnis und dürfen sie nur in Ausnahmefällen befahren. Blaue Aufkleber werden für Fahrzeuge vergeben, die bestimmte Emissionsstandards erfüllen, die jedoch nicht den Euro-4-Standard erreichen. Diese Aufkleber sind nur für spezielle Fahrzeuge wie Oldtimer oder historische Fahrzeuge erhältlich, die nicht den aktuellen Emissionsstandards entsprechen.
Die Verwendung von Feinstaubplaketten ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, um Strafen zu vermeiden. Um Bußgelder und Punkte in Flensburg zu vermeiden, müssen die Aufkleber ordnungsgemäß an der Windschutzscheibe oder am Nummernschild angebracht werden. Daher ist es wichtig, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren und die richtige Plakette zu beantragen und anzubringen.
Ihr Wunschkennzeichen ist nur wenige Klicks entfernt! Nutzen Sie unsere bequeme Online-Reservierung, um Ihre Wunschkombination zu finden und zu sichern. Unser Service umfasst die Prägung und den Versand der Kennzeichenschilder, so dass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Wir stellen sicher, dass Ihr Wunschkennzeichen pünktlich zum Termin bei der Zulassungsstelle bei Ihnen ankommt.
➡️ Hier geht es zur Online-Reservierung Ihres Wunschkennzeichens
Tipps für die Suche
- Wählen Sie Ihr bevorzugtes Ortskürzel und ihr Kennzeichenformat als erstes aus, damit nur Kombinationen angezeigt werden, die auch wirklich in Frage kommen.
- Probieren Sie verschiedene Kombinationen aus. Leider gibt es in Schwäbisch Gmünd bereits viele vergebene Wunschkennzeichen - das macht die Suche komplizierter.
- Verwenden Sie das Fragezeichen als Platzhalter, um alle verfügbaren Kombinationen zu suchen.
- Nutzen Sie unsere Suchoptionen, um gezielt nach Geburtsdaten oder Lieblingszahlen zu suchen.
Damit Ihr Besuch bei der Zulassungsstelle in Schwäbisch Gmünd problemlos verläuft, haben wir nachfolgend eine Liste der erforderlichen Unterlagen für Sie zusammengestellt. Eine gute Vorbereitung spart Zeit und vermeidet unnötige Komplikationen.
Definitionen:
- ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil I
- ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB: Elektronische Versicherungsbestätigung
- CoC: EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Kfz-Zulassung:
- Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass
- ZB I und ZB II
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- CoC-Dokument (nur bei Neufahrzeugen)
- Wenn ein neues Wunschkennzeichen erwünscht ist, sind die bisherigen Schilder zur Entwertung vorzulegen.
- Bei minderjährigen Haltern: "Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten" und deren Ausweisdokumente
Kfz-Abmeldung:
- ZB I und ZB II
- Alte Kennzeichenschilder
Wunschkennzeichen-Reservierung:
- Online Reservierungsbestätigung oder PIN
- Neue Kennzeichenschilder (falls bereits angefertigt)
Kennzeichenmitnahme
Ein Umzug nach Schwäbisch Gmünd muss nicht unbedingt den Verlust Ihrer Wunschkennzeichenkombination bedeuten. Seit dem 01. Oktober 2019 können Fahrzeughalter entscheiden, ihr bisheriges Kennzeichen auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten, sofern das Fahrzeug noch angemeldet bleibt.
Vertretung durch Dritte:
- Schriftliche Vollmacht
- Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und der bevollmächtigten Person
Firmen und Organisationen:
- Ausweis des Vertretungsberechtigten
- Je nach Rechtsform: Gewerbeanmeldung (GBR), Handelsregisterauszug (GmbH), Kammerbestätigung oder Vereinsregisterauszug (Verein)
Die Fahrzeugzulassung in Deutschland ist nun, dank des i-Kfz-Projekts des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), digital durchführbar. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung ermöglicht es Bürgern, Zulassungen und Änderungen an Fahrzeugen online durchzuführen, ohne den mühsamen Gang zur Zulassungsstelle machen zu müssen.
Vorteile der digitalen Zulassung
Dank i-Kfz können Fahrzeughalter jetzt schnell und einfach Zulassungen und Änderungen an ihren Fahrzeugen vornehmen, ohne Wartezeiten oder Terminvereinbarungen bei der Zulassungsstelle. Durch die Online-Abwicklung sparen sie Zeit und Aufwand und können ihre Angelegenheiten bequem von zu Hause aus erledigen. Auch die Zulassungsbehörden profitieren von der Digitalisierung, da sie entlastet werden und effizienter arbeiten können.
So funktioniert i-Kfz
Für die Nutzung von i-Kfz benötigt der Fahrzeughalter einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion und eine Kartenlesegerät oder die "AusweisApp2" auf einem Smartphone. Nach erfolgreicher Identifizierung können Zulassungen und Änderungen an Fahrzeugen durchgeführt werden, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Dabei sind die üblichen Daten für eine Kfz-Zulassung erforderlich, wie eine gültige eVB für den Versicherungsnachweis, eine IBAN für die Abbuchung per Lastschrift der Kfz-Steuer und eine Wunschkennzeichen-Kombination, falls gewünscht.
Stufen der Digitalisierung
Das Projekt i-Kfz wurde in mehreren Stufen realisiert. Seit 2015 können Privatpersonen Fahrzeuge außer Betrieb setzen. Mit Stufe 2 im Jahr 2017 kam die Wiederzulassung außerbetriebgesetzter Fahrzeuge hinzu. Seit 2019 können Erstzulassungen, uneingeschränkte Wiederzulassungen, Umschreibungen und Adressänderungen digital durchgeführt werden. Die letzte Ausbaustufe ermöglicht es nun auch juristischen Personen, den Service zu nutzen und bietet eine Großkundenschnittstelle an.
Mit i-Kfz wird die Fahrzeugzulassung in Deutschland digital und einfach. Nutzen Sie diesen Service, um Zeit und Aufwand zu sparen und Ihre Angelegenheiten bequem von zu Hause aus zu erledigen.
Die Kfz-Steuer ist in Deutschland eine obligatorische Abgabe, die Fahrzeughalter für die Nutzung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr entrichten müssen. Die Höhe der Steuer wird anhand verschiedener Kriterien wie Hubraum, CO2-Ausstoß, Fahrzeugtyp und Zulassungsdatum berechnet. Sie dient sowohl der Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten als auch der steuerlichen Lenkung des Verkehrsverhaltens. Fahrzeuge mit höheren Emissionen oder ältere Dieselfahrzeuge unterliegen in der Regel einer höheren Steuerbelastung, während umweltfreundlichere Fahrzeuge oder Elektroautos von Steuervergünstigungen profitieren können.
Mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums können Sie Ihre Kfz-Steuer ganz einfach berechnen:
- Festlegen von Prioritäten: Überlegen Sie genau, welche Funktionen und Ausstattungen Ihnen am wichtigsten sind, um Ihre Suche zu präzisieren.
- Preisvergleich: Vergleichen Sie die Preise von verschiedenen Händlern und Verkäufern, um das beste Angebot für Ihr Budget zu finden.
- Fahrzeughistorie prüfen: Überprüfen Sie die Fahrzeughistorie, um sicherzustellen, dass das Auto keine versteckten Mängel oder Unfälle hat.
- Probefahrt: Vereinbaren Sie unbedingt eine Probefahrt, um das Auto auf Herz und Nieren zu testen und mögliche Probleme zu erkennen.
- Unabhängige Überprüfung: Lassen Sie das Fahrzeug von einem unabhängigen Mechaniker überprüfen, um versteckte Mängel aufzudecken.
- Finanzierungsoptionen prüfen: Beachten Sie die Finanzierungsoptionen und vergleichen Sie die Zinsen und Bedingungen von verschiedenen Kreditgebern.
- Kaufvertrag überprüfen: Lesen Sie den Kaufvertrag sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten sind.
- Versicherung prüfen: Prüfen Sie alle relevanten Versicherungsoptionen und schließen Sie eine geeignete Versicherung für das Fahrzeug ab.
Mit diesen Tipps sind Sie bestens gerüstet, um einen cleveren Autokauf abzuschließen.