Adresse
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Kontakt & Website
Telefon: 08151/148148
E-Mail: buergerservice@lra-starnberg.de
Website: lk-starnberg.de
Öffnungszeiten
Die Behörde ist aktuell:
06:00 Uhr - 17:00 Uhr
06:00 Uhr - 17:00 Uhr
06:00 Uhr - 13:00 Uhr
06:00 Uhr - 17:00 Uhr
06:00 Uhr - 15:00 Uhr
geschlossen
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E-Mail: buergerservice@lra-starnberg.de
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Informationen
Um Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle in Starnberg so effizient wie möglich zu gestalten, beachten Sie bitte die folgenden Tipps:
➡️ Vereinbaren Sie Ihren Termin online hier
Terminreservierung:
- Nutzen Sie unbedingt die Online-Terminreservierung der Zulassungsstelle Starnberg. So können Sie lange Wartezeiten vermeiden und Ihr Anliegen schnell erledigen.
- Prüfen Sie vor der Terminbuchung die Verfügbarkeit von Terminen außerhalb der Stoßzeiten. Oft sind Termine in der Mitte der Woche oder am Vormittag weniger frequentiert.
Wartezeiten-Tipps:
- Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen und Formulare im Voraus vor, um Zeit zu sparen. Informieren Sie sich genau, welche Dokumente Sie benötigen, und bringen Sie sie komplett zum Termin mit.
- Falls Sie Probleme mit der deutschen Sprache haben, bitten Sie einen Freund oder Bekannten um Begleitung. Das kann Missverständnisse verhindern und den Ablauf reibungsloser gestalten.
- Planen Sie genügend Zeit für Ihren Termin ein. Wartezeiten können trotz Terminreservierung auftreten. Bringen Sie etwas zu lesen oder zu erledigen mit, um die Wartezeit angenehmer zu gestalten.
- Begegnen Sie dem Personal der Zulassungsstelle höflich und geduldig. Sie arbeiten unter Zeitdruck und eine freundliche Kommunikation kann den Ablauf positiv beeinflussen.
- Wenn Sie wenig Zeit haben, können Sie in Erwägung ziehen, einen professionellen Zulassungsdienst zu nutzen. Dieser erledigt den gesamten Vorgang für Sie gegen eine Servicegebühr und spart Ihnen Zeit und Aufwand.
Wir hoffen, dass diese Tipps Ihnen helfen, Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle Starnberg so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Fahrzeuganmeldung
- Zulassung eines Neufahrzeugs: Wenn Sie ein brandneues Fahrzeug auf den Straßenverkehr bringen möchten, müssen Sie es bei der Zulassungsstelle Starnberg als Erstzulassung anmelden. Sie benötigen lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil II und die CoC-Papiere, sowie einen gültigen Nachweis einer Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer).
- Wiederzulassung: Bei einer Wiederinbetriebnahme eines abgemeldeten Fahrzeugs benötigen Sie beide Zulassungsbescheinigungen (Teil I und Teil II), sowie einen gültigen Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
- Für die Zulassung importierter Fahrzeuge gibt es besondere Regeln. Sie benötigen keine Zulassungsbescheinigung, können diese aber unter Vorlage der CoC-Papiere bei der Zulassungsstelle Starnberg beantragen.
Adressänderung und Halterwechsel
Es gibt bestimmte Umstände, unter denen das Ummelden eines Fahrzeugs notwendig ist: Zum einen, wenn ein Halterwechsel stattfinden soll (Umschreibung mit Halterwechsel), und zum anderen, wenn der Halter in einen neuen Zulassungsbezirk zieht.
Anträge auf Änderungen
- Anschriftsänderung: Wenn Sie innerhalb desselben Zulassungsbezirks umziehen, müssen Sie lediglich die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern lassen. Eine Umschreibung ist nicht erforderlich.
- Namensänderung des Halters: Wenn sich der Name des Fahrzeughalters ändert, müssen Sie dies in den Fahrzeugdokumenten (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) vermerken lassen, z.B. im Falle einer Heirat.
- Änderung des Saisonzeitraums: Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr zugelassen haben, können Sie diesen Zeitraum bei Bedarf ändern.
- Technische Änderungen am Fahrzeug: Wenn Sie Änderungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen möchten, die die technischen Eigenschaften betreffen, müssen Sie eine Abnahme durch den TÜV oder eine vergleichbare Organisation vornehmen lassen.
Besondere Zulassungen
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von speziellen Zulassungen, die Fahrzeugen zugeteilt werden können, um ihre Nutzungszwecke oder Besonderheiten zu kennzeichnen. Die Beantragung solcher Zulassungen in Starnberg erfordert bestimmte Voraussetzungen und Nachweise. Im Folgenden werden einige der gängigsten speziellen Zulassungen und ihre Anwendungsfälle erläutert:
- Historisches Kennzeichen: Die H-Zulassung wird für historische Fahrzeuge vergeben, die mindestens 30 Jahre alt sind und weitgehend im Originalzustand erhalten wurden. Fahrzeuge mit H-Zulassung dürfen nur eingeschränkt gefahren werden, dürfen aber von bestimmten Einschränkungen wie Fahrverboten in Umweltzonen befreit sein.
- Rote Kennzeichen: Rote Kennzeichen werden von Autohäusern, Werkstätten und anderen gewerblichen Unternehmen genutzt, um Fahrzeuge während Testfahrten, Überführungen oder Reparaturen zu bewegen. Diese Kennzeichen sind zeitlich begrenzt und gelten nur für bestimmte Zwecke.
- Elektrokennzeichen: Elektrokennzeichen werden für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben wie Elektro-, Wasserstoff- oder Hybridantrieb vergeben. Diese Fahrzeuge sind von einigen Verkehrsbeschränkungen befreit und können in einigen Städten kostenlos parken.
- Kurzzeitkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen sind temporäre Kennzeichen, die für den einmaligen Gebrauch ausgegeben werden. Sie werden für Probefahrten, Überführungen oder für Fahrzeuge genutzt, die vorübergehend nicht zugelassen sind.
- Ausfuhrzulassung: Eine Ausfuhrzulassung wird für Fahrzeuge vergeben, die ins Ausland verkauft werden sollen. Mit dieser Zulassung können Fahrzeuge für den Transport auf eigener Achse zugelassen werden.
Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugunterlagen und Nummernschildern?
Fahrzeugunterlagen und Nummernschilder sind unverzichtbare Dokumente für den Betrieb eines Fahrzeugs. Aber was ist zu tun, wenn sie verloren gehen oder gestohlen werden? In solchen Fällen ist es wichtig, schnell zu handeln, um Betrug oder Missbrauch zu vermeiden.
Der erste Schritt besteht darin, den Verlust oder Diebstahl bei der örtlichen Zulassungsstelle zu melden. Hier müssen die betroffenen Fahrzeugunterlagen wie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Nummernschilder angegeben werden. Die Zulassungsstelle kann dann die gestohlenen oder verlorenen Dokumente sperren und gegebenenfalls Ersatzdokumente oder -nummernschilder ausstellen. Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Ausstellung von Ersatzdokumenten oder -nummernschildern Gebühren anfallen können.
Zusätzlich zur Meldung bei der Zulassungsstelle sollten die Fahrzeughalter auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Auf diese Weise wird der Verlust oder Diebstahl offiziell dokumentiert und potenzieller Missbrauch verhindert. Eine gute Zusammenarbeit mit der Polizei und der Zulassungsstelle ist entscheidend, um alle notwendigen Schritte zum Schutz des Fahrzeugs und der Fahrzeugdokumente zu unternehmen.
Im Falle eines Diebstahls von Nummernschildern werden diese zur Fahndung ausgeschrieben. Die Zulassungsstelle sperrt die Nummernschildkombination dann für einen Zeitraum von 10 Jahren.
Umweltzonen und ihre Kennzeichnung
Die Emissionsbelastung durch den Straßenverkehr ist ein großes Problem für die Luftqualität in vielen deutschen Städten. Um dem entgegenzuwirken, wurden Umweltzonen eingerichtet, die nur von Fahrzeugen mit niedriger Emissionsbelastung befahren werden dürfen. Die Zulassung wird durch Feinstaubplaketten geregelt, die je nach Emissionsgrad in verschiedenen Farben ausgegeben werden. Grün steht dabei für Fahrzeuge mit geringer Belastung, während rot für hohe Belastung steht.
Die Einführung der Feinstaubplaketten hat dazu beigetragen, die Luftqualität in vielen Städten zu verbessern und die Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung zu reduzieren. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die bezweifeln, dass die Umweltzonen allein ausreichend sind, um das Problem zu lösen. Eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen wie der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs könnte hierbei sinnvoller sein.
Unabhängig von der Kritik sind Feinstaubplaketten jedoch ein wichtiger Bestandteil der Umweltregulierung in Deutschland. Es ist daher wichtig, die geltenden Vorschriften zu beachten und die Plaketten ordnungsgemäß anzubringen, um Strafen zu vermeiden und einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität zu leisten.
Ihr Wunschkennzeichen ist nur wenige Klicks entfernt! Nutzen Sie unsere bequeme Online-Reservierung, um Ihre Wunschkombination zu finden und zu sichern. Unser Service umfasst die Prägung und den Versand der Kennzeichenschilder, so dass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Wir stellen sicher, dass Ihr Wunschkennzeichen pünktlich zum Termin bei der Zulassungsstelle bei Ihnen ankommt.
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Tipps für die Suche
- Wählen Sie Ihr bevorzugtes Ortskürzel und ihr Kennzeichenformat als erstes aus, damit nur Kombinationen angezeigt werden, die auch wirklich in Frage kommen.
- Probieren Sie verschiedene Kombinationen aus. Leider gibt es in Starnberg bereits viele vergebene Wunschkennzeichen - das macht die Suche komplizierter.
- Verwenden Sie das Fragezeichen als Platzhalter, um alle verfügbaren Kombinationen zu suchen.
- Nutzen Sie unsere Suchoptionen, um gezielt nach Geburtsdaten oder Lieblingszahlen zu suchen.
Damit Ihr Besuch bei der Zulassungsstelle Starnberg reibungslos verläuft, finden Sie hier eine detaillierte Übersicht über alle benötigten Dokumente und Unterlagen für verschiedene Anliegen.
Umschreibung bei Eigentümerwechsel
Falls das Fahrzeug aktuell zugelassen ist
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- Bei Kennzeichenänderung: alte Kennzeichenschilder zur Entwertung
Für vorher abgemeldete Fahrzeuge
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- Abmeldebescheinigung oder entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
Umschreibung ohne Eigentümerwechsel
Falls das Fahrzeug aktuell zugelassen ist
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- eVB-Nummer
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- SEPA-Lastschriftmandat
- Bei Kennzeichenänderung: alte Kennzeichenschilder zur Entwertung
Für vorher abgemeldete Fahrzeuge
- Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Abmeldebescheinigung oder entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
- eVB-Nummer
- Haupt- und Abgasuntersuchungsbericht
- SEPA-Lastschriftmandat
Reserviertes Wunschkennzeichen
Sollten Sie ein Kennzeichen online reserviert haben, benötigen Sie:
- Reservierungspin oder Bestätigung
- Neu geprägte Kennzeichenschilder
Neufahrzeug-Zulassung
- Offizielles Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- CoC-Dokument oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Außerbetriebsetzung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Alte Kennzeichenschilder zur Entwertung
Für Firmen und Sonderfälle
- Je nach Art des Unternehmens: Gewerbeanmeldung (GbR), Handelsregisterauszug (GmbH), Kammerbescheinigung oder Vereinsregisterauszug (Verein)
- Ausweisdokument des Vertretungsberechtigten
Bei Vertretung
- Schriftliche Vollmacht
- Zustimmung zur Steuerrückstandsüberprüfung
- Ausweisdokumente von Bevollmächtigtem und Vollmachtgeber
Minderjährige Fahrzeughalter
- Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten
- Unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
Die Fahrzeugzulassung in Deutschland ist nun, dank des i-Kfz-Projekts des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), digital durchführbar. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung ermöglicht es Bürgern, Zulassungen und Änderungen an Fahrzeugen online durchzuführen, ohne den mühsamen Gang zur Zulassungsstelle machen zu müssen.
Vorteile der digitalen Zulassung
Dank i-Kfz können Fahrzeughalter jetzt schnell und einfach Zulassungen und Änderungen an ihren Fahrzeugen vornehmen, ohne Wartezeiten oder Terminvereinbarungen bei der Zulassungsstelle. Durch die Online-Abwicklung sparen sie Zeit und Aufwand und können ihre Angelegenheiten bequem von zu Hause aus erledigen. Auch die Zulassungsbehörden profitieren von der Digitalisierung, da sie entlastet werden und effizienter arbeiten können.
So funktioniert i-Kfz
Für die Nutzung von i-Kfz benötigt der Fahrzeughalter einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion und eine Kartenlesegerät oder die "AusweisApp2" auf einem Smartphone. Nach erfolgreicher Identifizierung können Zulassungen und Änderungen an Fahrzeugen durchgeführt werden, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Dabei sind die üblichen Daten für eine Kfz-Zulassung erforderlich, wie eine gültige eVB für den Versicherungsnachweis, eine IBAN für die Abbuchung per Lastschrift der Kfz-Steuer und eine Wunschkennzeichen-Kombination, falls gewünscht.
Stufen der Digitalisierung
Das Projekt i-Kfz wurde in mehreren Stufen realisiert. Seit 2015 können Privatpersonen Fahrzeuge außer Betrieb setzen. Mit Stufe 2 im Jahr 2017 kam die Wiederzulassung außerbetriebgesetzter Fahrzeuge hinzu. Seit 2019 können Erstzulassungen, uneingeschränkte Wiederzulassungen, Umschreibungen und Adressänderungen digital durchgeführt werden. Die letzte Ausbaustufe ermöglicht es nun auch juristischen Personen, den Service zu nutzen und bietet eine Großkundenschnittstelle an.
Mit i-Kfz wird die Fahrzeugzulassung in Deutschland digital und einfach. Nutzen Sie diesen Service, um Zeit und Aufwand zu sparen und Ihre Angelegenheiten bequem von zu Hause aus zu erledigen.
Die Kfz-Steuer stellt in Deutschland eine verpflichtende Abgabe dar, die von Fahrzeughaltern für die Inanspruchnahme von öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen gezahlt werden muss.
Die Steuerhöhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie Hubraum, CO2-Ausstoß, Fahrzeugklasse und Kraftstoffart. Insbesondere Fahrzeuge mit höheren Emissionen und ältere Dieselfahrzeuge sind in der Regel stärker besteuert, während umweltfreundliche Fahrzeuge oder Elektroautos von Steuervergünstigungen profitieren können. Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer fließen in die Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten und dienen der Förderung umweltfreundlicherer Mobilität.
Das Bundesfinanzministerium stellt einen Kfz-Steuer-Rechner zur Verfügung:
- Festlegen von Prioritäten: Überlegen Sie genau, welche Funktionen und Ausstattungen Ihnen am wichtigsten sind, um Ihre Suche zu präzisieren.
- Preisvergleich: Vergleichen Sie die Preise von verschiedenen Händlern und Verkäufern, um das beste Angebot für Ihr Budget zu finden.
- Fahrzeughistorie prüfen: Überprüfen Sie die Fahrzeughistorie, um sicherzustellen, dass das Auto keine versteckten Mängel oder Unfälle hat.
- Probefahrt: Vereinbaren Sie unbedingt eine Probefahrt, um das Auto auf Herz und Nieren zu testen und mögliche Probleme zu erkennen.
- Unabhängige Überprüfung: Lassen Sie das Fahrzeug von einem unabhängigen Mechaniker überprüfen, um versteckte Mängel aufzudecken.
- Finanzierungsoptionen prüfen: Beachten Sie die Finanzierungsoptionen und vergleichen Sie die Zinsen und Bedingungen von verschiedenen Kreditgebern.
- Kaufvertrag überprüfen: Lesen Sie den Kaufvertrag sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten sind.
- Versicherung prüfen: Prüfen Sie alle relevanten Versicherungsoptionen und schließen Sie eine geeignete Versicherung für das Fahrzeug ab.
Mit diesen Tipps sind Sie bestens gerüstet, um einen cleveren Autokauf abzuschließen.